30.10.2018

Höhle der Löwen: Snackhalter für Hunde und ein Kampf um Investment für „Oberkracher“

Die neunte Folge von Höhle der Löwen erwies sich für drei Wiener Gründer als besonders lukrativ. Mit ihrem Startup "Waterdrop" konnten sie gleich zwei Investoren überzeugen und bekamen ein Millionen-Investment. Zudem sah man in der Sendung einen jungen Gründer um seine Firma kämpfen und eine Maschine, die das Füttern von Babys erleichtern soll.
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Höhle der Löwen, Waterdrop, V.l.: Christoph Hermann, Martin Donald Murray, Thomas Henry
(c) MG RTL D / Bernd-Michael Maurer - Drei Wiener auf Erfolgskurs in Deutschland: (V.l.) Christoph Hermann, Martin Donald Murray und Thomas Henry.
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Höhle der Löwen begann mit einem Knalleffekt. Der Wiener Micro-Drink Hersteller “Waterdrop” sollte sich am Ende des Pitches über einen gewaltigen Deal freuen. Die Gründer Christoph Hermann, Martin Donald Murray und Henry Wieser hatten in ihr Startup rund zwei Millionen Euro Eigenkapital investiert und mussten in zwei Jahren Forschung und Entwicklung diverese Fehlschläge hinnehmen. Murray erzählt in diesem Zusammenhang von der Kündigung des Jobs, fehlendem Einkommen und einer besorgten Verlobten inklusive Nachwuchs. Diese Sorgen scheinen jetzt aber ein Ende zu haben.

+++ HDL: “Den Schweiß der Edlen nicht wert” +++

Netzwerk in Deutschland gesucht

Waterdrop wurde 2017 in den österreichischen Markt eingeführt. Nun wollten die Gründer für zehn Prozent eine Million Euro haben. Ein Waterdrop-Würfel besteht aus vitaminreichen Pflanzen- und Fruchtextrakten und wird in ganz normalem Wasser aufgelöst. Zur Sendeaufzeichnung gab es fünf Geschmacksrichtungen, “Boost” mit schwarzer Johannisbeere, Holunderblüte und Açaí. “Defence” mit Cranberry, Hagebutte und Moringa. “Focus” (Limette, grünen Kaffee und Baobab) ,”Relax” mit Hibiskus, Acerola und Aronia. Und  “Youth” Drops (Pfirsich, Ingwer und Ginseng). Mittlerweile ist “Glow” mit Mango, Kaktusfeige und Artischocke als sechste Variante dazugestoßen.

Der professionelle Pitch, bei dem die Gründer die Vorteile ihres Produkts aufzählten und sichtlich bei den Investoren Sympathie auslösten, mündete in der Kostprobe. Die Jury scherzte und zeigte sich zufrieden. Carsten Maschmeyer stieg als erster aus, obwohl er gerne investiert hätte, wie er sagt. Die Beteiligung mit Ralf Dümmel beim Superfood-Shop Veluvia würde etwaige Interessenskonflikte auslösen. Nach Klärung der Produktionskosten von 21 Cents pro Würfel und des Umsatzes (im ersten Jahr 750.000 Euro) rückten die Gründer damit heraus, was sie eigentlich wollten: Ein Netzwerk in Deutschland.

Angebot und Gegenangebot bei Höhle der Löwen

Williams und Thelen stiegen aus, da ihnen die elf beteiligten Gesellschafter an Waterdrop zu viel waren. Dümmel und Dagmar Wöhrl indes waren hochbegeistert und machten das Angebot 20 Prozent für die gewünschte Million. Die Gründer berieten sich und machten ein Gegenangebot. Sie boten 12.5 Prozent Anteile und eine Umsatzbeteiligung von 5 Prozent im ersten Jahr und drei im zweiten. Folglich mussten sich die Löwen beraten. Es kam ein drittes Jahr mit 1.5 Prozent Umsatzrückvergütung dazu und der Deal war besiegelt.

Vorgebohrte Snacks

“Boneguard” von Sonja Labitzke ist ein Sicherheits-Kausnackhalter, der aus einer Halterung mit einer Öffnung besteht, in der der Snack eingesteckt und mit einer Schraube fixiert wird. Um zu expandieren benötigte Sonja 100.000 Euro für 15 Prozent Firmenanteile. Um Erstickungsgefahren bei den größeren Leckerlis zu eliminieren, erfand die Gründerin ihr Produkt in vier verschiedenen Größen und bietet zugleich vorgebohrte Snacks für Hunde – die in “Boneguard” hineinpassen – auch gleich mit an.

Thelen war begeistert, hatte aber mit der Thematik wenig am Hut und stieg aus. Dümmel befand in diesem Sinne, dass Labitzke als “Selfmade-Frau” ihn nicht brauche, da sie mit “Trixie Heimtierbedarf” lizenzmäßig bereits den richtigen Partner hätte. Carsten Maschmeyer stimmte zu und stieg wie der Rest aus.

Individuell einstellbare Werbung

Andreas Widmann hat mit “RoadAds interactive” ein Startup gegründet, mit dem er LKWs mit neuartigen 64 Zoll ePaper-Displays ausrüsten möchte, um damit Werbeanzeigen zu schalten. Er wollte bei Höhle der Löwen 500.000 Euro für zehn Prozent der Anteile haben. Der Student der Biowissenschaften hat in sein Produkt neben einem Linux-System, LTE auch GPS hineingepackt, um den genauen Standpunkt des LKWs zu verorten und somit die Werbung ländersepzifisch und sogar wetterbedingt automatisch anzupassen.

“Oberkracher” und Kampf ums Investment

Wöhrl stieg als Erste aus, weil sie bei dem Unternehmen mehr Folgekosten (Ausrüstung, Wartung, Reinigung der LKWs und Hardware) sah, als der Gründer. Widmann kämpfte beim Pitch und nannte seine 23 laufenden Kampagnen mit 100.000 Euro Umsatz als Argument – darunter Kunden wie Daimler und Rapid Wien. Frank Thelen nannte die Idee einen “Oberkracher”, sagte aber zugleich, dass er keine Werbung möge; es wäre nicht sein Thema. Auch er stieg aus. Der Student ließ nicht locker und beeindruckte die Investoren. Kofler bot daraufhin die halbe Million, forderte allerdings 25 Prozent. Nach einer Beratung mit seinem Vater und Partner kam ein Gegenangebot von 15 Prozent. Daraufhin zogen sich Maschmeyer und Kofler zurück und boten gemeinsam 750.000 Euro für 25 Prozent (Kofler: 500.000 EUR und 16.66%, Maschmeyer 250 000 EUR und 8.33%). Dieser Deal ging durch.

Wie die Bild berichtet, allerdings bloß im TV. Aufgrund unterschiedlicher Einschätzungen, habe man nicht zusammengefunden, so der Gründer. Beide Investoren stiegen nach der Aufzeichnung wieder aus. Der Kontakt zwischen den VCs und Widmann sei aber noch aktiv.

“Sitzen als neues Rauchen”

“Fitseat” wurde vom ehemaligen Leistungssportler Jan Gumprecht und Stefan Christ gegründet. Das Unternehmen bietet eine Mischung aus einem Fahrrad-Ergometer und einem Bürostuhl an, bei dem man sich am Arbeitsplatz fit halten kann, ohne den Schreibtisch zu verlassen. Die Founder wollten 150.000 Euro für zehn Prozent Anteile.

“Sitzen ist das neue Rauchen” lautete das Motto ihres Pitches. Die Investoren probierten den Sitz aus und wollten der Behauptung der Gründer – man könne während man in die Pedale tritt arbeiten – selbst nachgehen. Frank Thelen blieb skeptisch. Auch der Verkaufspreis von 1.740 Euro war ein kritischer Punkt in den Augen der Jury. Niemand ging auf den Deal ein.

Babymilch-Automat

Corina und Jochen Riedinger habern bereits 575.000 Euro in “Milquino” gesteckt. Dabei handelt es sich um einen rund 280 Euro teuern Babymilch-Vollautomat, der das Wasser sterilisiert, es auf die richtige Temperatur bringt und das Milchpulver dosiert. Die Erfindung ist sogar per App steuerbar. Die Gründer wollten für 25 Prozent 250.000 Euro haben. Keiner der Investoren stieg auf die Forderung ein, da der Mehrwert laut Investoren nicht gegeben war.

Diamantene Fugenreinigung

Mit “Fugentorpedo” haben Bernd Müller sowie Geschäftspartner Matthias Herrnbröck und Frank Eckert eine Methode zur Fugenreinigung entwickelt. Dabei wirkt eine Kombination aus Diamantschliff und Bürstentechnik. Die Gründer wollten 100.000 Euro für 15 Prozent, einen strategischen Partner und Mentor haben.

Ralf Dümmel und Dagmar Wöhrl probierten das Produkt gleich aus, während Thelen es mangelhaft entwickelt nannte. Es mache keinen Spaß es in der Hand zu halten. Diese Aussage hielt aber die vorigen “Tester” nicht davon ab, jeweils ein Angebot abzugeben: 100.000 für 20 Prozent gab es von Dümmel, während Wöhrl exakt auf die Forderung der Gründer einging. Trotz des schlechteren Deals bekam Dümmel den Zuschlag.


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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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