16.04.2020

150 Millionen Euro für Rettung von Startups in der Coronakrise

Die österreichische Bundesregierung hat am Donnerstagvormittag ein Hilfspaket präsentiert, das Startups bei der Bewältigung der Coronakrise unterstützten soll. Konkret gibt es zwei Fonds, die für Startups zugänglich sein werden. Das Hilfspaket wurde im Beisein Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, Klimaschutz- und Innovationsministerin Leonore Gewessler und Business Angel Michael Altrichter vorgestellt. Altrichter wird zudem zum Startup-Beauftragten im Wirtschaftsministerium bestellt.
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Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, Klimaschutz-und Innovationsministerin Leonore Gewessler und Business Angel Michael Altrichter präsentierten das Hilfspaket | (c) BKA Andy Wenzel

In den vergangenen Wochen wurde es bereits mehrmals gefordert, nun wurde es von der Bundesregierung präsentiert: Ein Hilfspaket für Startups in Österreich, um deren Überleben in der Coronakrise zu garantieren.

Konkret wird es zwei Fonds geben, die für Startups zugänglich sein werden – einen aws COVID-19 Hilfsfonds ein der Höhe von 100 Millionen und einen Venture-Capital-Fonds in der Höhe von 50 Millionen Euro. Die beiden Fonds kommen somit auf ein Gesamtvolumen von 150 Millionen Euro.

+++Coronavirus: News, Daten und Hintergründe+++

aws COVID-19 Hilfsfonds

Der aws COVID-19 Hilfsfonds besteht zu 50 Millionen aus Bundesmitteln und 50 Millionen von privaten Investoren. Privates Kapital von 10.000 bis 800.000 Euro wird durch Zuschüsse verdoppelt. Die Zuschüsse sind im Erfolgsfall rückzahlbar.

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck hat angekündigt, dass der Fonds schon nächste Woche zur Verfügung stehen wird. Anspruchsberechtigt sind Startups, die in Österreich gegründet wurden, die privaten Investoren können allerdings aus dem In- und Ausland kommen. „Keinen Vorzug für inländisches Kapital, Vorzug für inländische Startups“, so Schramböck.

Die genauen Kriterien sollen bis nächste Woche Mittwoch ausgearbeitet werden. Ein Kriterium nannte sie bereits, das sich an der gängigen Startup-Definition orientiert. Das Unternehmen darf nicht älter als fünf Jahre sein.

VC-Fonds

Beim VC-Fonds in der Höhe von 50 Millionen Euro stehen österreichische Startups im Fokus, die ohne Covid-19 mit großer Wahrscheinlichkeit eine Finanzierungsrunde abschließen könnten. Startups können finanzielle Mittel von 200.000  bis 100.000 Euro daraus erhalten. Das Kapital des 50 Millionen Euro Fonds wird zu 50 Prozent staatlich garantiert.

Der Fonds muss allerdings erst ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung soll laut Schramböck in zwei Wochen fertig sein. Das Fondsmanagement wird über die aws oder Private laufen.

+++ UPDATE: Am frühen Donnerstagnachmittag hat der brutkasten Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und den Startup-Beauftragten Michael Altrichter zu den Hintergründen des Hilfspakets befragt +++ 

Hilfspaket: Die beiden Fonds im Detail:

Hier ein Überblick über die wesentlichen Eckpunkte des Hilfspakets:

  1. aws COVID-19 Startup Hilfsfonds:
  • Im Fokus stehen österreichische innovative Startups, die aufgrund der Corona-Krise in Finanzierungs- und Liquiditätsprobleme geraten sind.
  • Die Architektur sieht vor: Privates Kapital (von 10.000 bis 800.000 Euro) wird durch Zuschüsse verdoppelt. Die Zuschüsse sind im Erfolgsfall rückzahlbar
  • Ziel ist es, unseren wirtschaftspolitisch wichtigen Startups (nicht älter als fünf Jahre) in Corona-Zeiten entsprechenden Flankenschutz zu bieten, da die bisherigen von der Regierung gesetzten Maßnahmen (Härtefallfonds, Überbrückungsgarantien) für Startups nicht immer passend sind.
  • Voraussetzung: innovatives Startup, von Corona-Krise betroffen, 1:1 Zuschuss bei gleichem privaten Kapital, keine verdeckte Rückvergütung durch temporären Kapitalabzug innerhalb von fünf Jahren
  • Volumen: EUR 50 Mio. (Bundesmittel)  – diese werden durch private Investitionen verdoppelt
  • Antragsstellung: hochautomatisiert über aws
  • Besonderheit: EU Beihilferecht – Der befristete EU-Beihilferahmen (‚COVID-19 Rahmen‘) sieht eine Beihilfenobergrenze von 800.000 Euro vor.

 

  1. VC-Fonds:
  • Im Fokus stehen österreichische Startups, die ohne Covid-19 mit großer Wahrscheinlichkeit eine Finanzierungsrunde abschließen könnten
  • Die Architektur sieht vor: Das Kapital eines privater VC Fonds wird zu 50 Prozent staatlich garantiert
  • Fondsvolumen: 50 Millionen Euro (privates Kapital)
  • Finanzierung pro Unternehmen 200.000 Million bis zu einer Million Euro
  • Besonderheit: Fondsmanagement wird öffentlich ausgeschrieben — inhaltliche Bewertung und Auswahl der Startups erfolgt durch diesen privaten Fondsmanager (langfristiger Fokus)

 

Kurzarbeit und Stundungen bei aws und FFG

Außerdem können laut Schramböck Startups weiterhin Kurzarbeit beantragen sowie vom Härtefallfonds profitieren, Stundungen von Kreditraten bei aws und FFG sind bereits möglich. Derartige Stundungen hätten bereits 90 Startups in Anspruch genommen. Alle Startup-Förderprogramme von aws und FFG gehen in üblicher Weise weiter.

Die Wirtschaftsministerin verwies zudem darauf, dass das Hilfspaket auch Arbeitsplätze sichern soll. Startups haben in Österreich bislang rund 17.500 Arbeitsplätze geschaffen.

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Startups befinden sich laut Schramböck in einer besonderes prekären Lage, da sie meist nur geringe Umsätze erwirtschaften, von ihrer Geschäftsbank aufgrund des Risikos keine Kredite bekommen und daher auf private Investoren angewiesen sind.

„Wenn private Geldgeber fehlen können damit wichtige Innovationen versanden. Viele Gründer bringen auch ihr Privatvermögen in die Firmen ein und haben nur wenig Rücklagen, was sie in der Krise besonders anfällig macht“, so Schramböck.

In diesem Kontext verwies sie auf ein unlängst durchgeführte Umfrage von AustrianStartups, in der nur 58 Prozent der Startup-Gründer angegeben haben, dass sie glauben die Krise zu überleben – der brutkasten berichtete.

Michael Altrichter als Startup Beauftragter

Im Rahmen der Pressekonferenz wurde zudem Business Angel Michael Altrichter als neuer Startup-Beauftragter im Wirtschaftsministerium präsentiert – mehr über seinen Background könnt ihr hier lesen.

Schramböck zur Bestellung von Altrichter: „Startups brauchen einen Ansprechpartner, der sie versteht und ein Ohr für die Branche hat. Er soll ihnen auch in der Kommunikation helfen und zugleich Ideengeber und Impulsgeber sein sowie die Branche mit der Regierung vernetzen.“

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In seiner neuen Position als Startup-Beauftragter äußerte sich Altrichter hinsichtlich des Hilfspakets: „Die Regierung hat in den letzten Wochen in einem noch nie dagewesenen Kraftakt viele Hilfsmaßnahmen eingeführt, einige sind für Startups allerdings nicht Eins-zu-eins anwendbar, daher stehen derzeit viele Jungunternehmen vor dem Aus. Daher ist es wichtig, dass wir ein spezielles Maßnahmenpaket für Startups präsentieren, das speziell auf die Zielgruppe zugeschnitten ist.“

(c) BKA/ Andy Wenzel

 

Altrichter betonte im Rahmen der Pressekonferenz, dass derzeit ein Marktversagen vorherrsche und daher neben privaten Kapital auch staatliche Mittel fließen müssen. 

Auf die Frage eines Journalisten, ob er einen Interessenkonflikt in seiner Position als Startup-Beauftragter und Investor sieht, antwortete er: „Ich sehe mich als neutrales Sprachrohr in einem Spannungsfeld zwischen Gründern, Investoren und der Regierung. Ja, ich bin auch Investor, stehe allerdings mit meinen 37 Beteiligungen eher auf der Bremse bei Neuinvestitionen. Daher sehe ich keinen Interessenkonflikt gegeben“, so Altrichter. Abschließend bedankte er sich bei der Community für ihr Vertrauen.

4,4 Millionen Euro für EcoTech-Startups

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hat zudem angekündigt, dass 4,4 Millionen Euro für das Seed-Programm aus dem Klimaschutzministerium für die Unterstützung von EcoTech-Startups bereitgestellt werden. „Viele Startups sind nicht nur junge und innovative Unternehmen, sondern arbeiten an grünen Technologien und somit aktiv an unserem gemeinsamen Ziel eines klimaneutralen Österreichs“, so Gewessler.

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Die Schwerpunkte bei den Seed-Förderungen liegen derzeit laut Gewessler bei den Informations- und Kommunikationstechnologien und den Life-Sciences. Der Fokus auf „nachhaltige Innovationen“ soll künftig noch ausgebaut werden. „In Zukunft wollen wir noch stärker in Richtung Green-Innovation und somit in die Entwicklung von CO2-reduzierenden Technologien gehen“, so Gewessler. Im Rahmen der Pressekonferenz dankte sie Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck für die Zusammenarbeit.

Gewessler
(c) BKA | Andy Wenzel

Startup-Szene hatte Positionspapier präsentiert

In den vergangenen Wochen hatte sich Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer bereits mehrfach für eine Unterstützung der Startups im Rahmen der Coronakrise ausgesprochen. Am 8. April hatte die Startupszene zudem ein gemeinsames Positionspapier präsentiert. Hier wurden Maßnahmen gefordert, mit denen vor allem die Liquidität der Startups in der Coronakrise gesichert werden soll (Details und Download des Papiers unter diesem Link).

Konkret wurden die folgenden kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen gefordert:

Kurzfristige Maßnahmen, umsetzbar in wenigen Tagen:

● Öffentliche Förderungen: Aussetzen von Milestones, Stundung von fälligen Rückzahlungen, Weiterfinanzierung von laufenden Calls und schnelle Auszahlung
● Garantieprogramme: Anpassung & Erweiterung der Double Equity Programme sowie Anpassung der AWS Überbrückungsgarantie an Realität von Startups

Mittelfristige Maßnahmen, umsetzbar in wenigen Wochen:

● Mobilisierung von privatem Kapital: Errichtung eines Runway-Fonds idHv. 50 Mio. Euro sowie Einführung eines Modells zur Verlustverrechnung für Privatinvestor*innen
● Neue Instrumente zur Sicherung der Liquidität: Schaffung von Substanzgenussrechten und Besserungsscheinen
● Maßnahmen zur Kostenreduktion bei Startups: Befreiung von SVA Abgaben sowie anteilige Finanzierung von Gehältern für neu geschaffene Arbeitsplätze

Langfristige Maßnahmen, umsetzbar in wenigen Monaten:

● Sicherung des Fortbestandes von öffentlichen Förderprogrammen nach der Corona-Krise
● Einführung eines Beteiligungsfreibetrags für private Investor*innen
● Errichtung eines 300 Mio. Euro Dachfonds zur Stimulierung der VC Industrie
● Umsetzung der Maßnahmen im Regierungsprogramm


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Bernhard Krick, Geschäftsführer der Bybit Payments GmbH | (c) Bybit

Anfang August erhielt die Bybit Payments GmbH von der Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Konzession als E-Geld-Institut, nach rund neun Monaten Verfahren. Laut Geschäftsführer Bernhard Krick gibt es die Lizenz zwar seit rund 25 Jahren, durchschritten hätten das Verfahren aber erst zwei Marktteilnehmer. Mit der Konzession baut die nach eigenen Angaben gemessen am Handelsvolumen zweitgrößte Kryptobörse der Welt ihre EU-Zentrale in Wien weiter aus. Die Schwestergesellschaft Bybit EU GmbH hält bereits seit Mai 2025 eine MiCAR-Zulassung. Im Interview spricht Krick über das Verfahren, die Standortwahl und die Frage, ob am Ende eine Banklizenz steht.


Die Bybit Payments GmbH hat von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Lizenz als E-Geld-Institut erhalten. Wie lange hat das Verfahren gedauert und was waren rückblickend die größten Hürden?

Der eigentliche Lizenzierungsprozess mit der FMA war naturgemäß intensiv und hat sich über einen Zeitraum von rund neun Monaten erstreckt. Wir haben jedoch bereits deutlich davor mit dem Aufbau der lokalen Gesellschaft, der Infrastruktur sowie aller compliance-relevanten Agenden begonnen. Obwohl es die Lizenz seit rund 25 Jahren gibt, haben erst zwei Marktteilnehmer diesen Prozess durchschritten. Die größte Herausforderung bestand darin, die Fülle an Informationen über die eigene Organisation, Prozesse und geplanten Produkte so aufzubereiten, dass sie den hohen Anforderungen der FMA entsprechen und ein klares, transparentes Bild vermitteln. Dabei steht man grundsätzlich auch immer unter einem gewissen Zeitdruck. Unsere Mitarbeiter:innen haben hier eine sehr gute Arbeit geleistet.

Rückblickend war der Prozess zwar anspruchsvoll, aber immens wertvoll. Er hat dazu beigetragen, unsere europäischen Strukturen weiter zu professionalisieren. Die E-Geld-Konzession ist eine wichtige Grundlage für die nächste Phase der Expansion unseres Geschäfts in Europa.

Warum hat Bybit die EMI-Lizenz ausgerechnet in Österreich beantragt? Länder wie Litauen oder Luxemburg gelten in Europa als die klassischen Standorte für E-Geld-Institute.

Wien ist für uns der Standort unserer EU-Zentrale. Von hier aus decken wir MiCAR, E-Geld und MiFID ab. Uns war wichtig, einen Standort mit einem europaweit respektierten Regulator zu wählen. Die FMA bietet dabei die perfekte Balance: streng in der Aufsicht, was für eine Organisation wie uns, die weltweit auf Compliance ausgerichtet ist, kein Problem, sondern ein Vorteil ist, und gleichzeitig kommunikativ, pragmatisch und effizient im Austausch. Wien ist zudem ein zentraler Standort in Europa mit attraktiver Infrastruktur und hoher regulatorischer Kompetenz. Von hier aus können wir langfristige europäische Strukturen aufbauen, mit einem verlässlichen Partner vor Ort, und unser Geschäft in den Märkten ganz Europas steuern.

Die FMA gilt als strenge Aufsicht. Wie erleben Sie die Zusammenarbeit im Vergleich zu anderen Jurisdiktionen, in denen Bybit tätig ist?

Eine strenge Aufsicht ist aus unserer Sicht kein Nachteil. Ganz im Gegenteil: Wenn man langfristig in einem regulierten europäischen Markt tätig sein möchte, ist Klarheit darüber, welche Anforderungen gelten, ein wesentlicher Vorteil. Unsere Erfahrung ist, dass die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden naturgemäß intensiv und detailliert ist, und das erwarten wir auch. Wir sehen Regulierung nicht als einmalige Eintrittshürde, sondern als laufenden Prozess, der sehr wichtig für die gesamte Branche ist. Die FMA sehen wir als eine durchaus fordernde, aber vor allem als eine sehr kompetente Behörde, die auch einen sehr guten Ruf in Europa genießt.

In der Aussendung zur Lizenz heißt es, konkrete Termine für die Produkteinführung würden in Kürze bekannt gegeben. Können Sie schon konkreter werden: Welche Dienste starten zuerst, und wann rechnen Sie mit dem Marktstart in Österreich und im restlichen EWR?

Die konkreten Produktneuerungen, Marktstart und Rollout-Phasen werden wir, wie versprochen, zeitnah kommunizieren. Was wir jedoch jetzt bereits sagen können: Unser Ziel ist es, die neue Lizenz schrittweise für den Ausbau eines umfassenderen Payment-Angebots in Europa zu nutzen. Wir haben bereits um das Passporting der Lizenz für den EWR angesucht. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die relevanten nationalen Behörden in Europa dies bestätigen müssen. Wir verfolgen dabei bewusst einen stufenweisen Ansatz, können aber bereits jetzt sagen: Bybit.eu wird bald viel mehr sein als eine reine Krypto-Plattform und wird sich zu einer universellen Finanzlösung entwickeln.

Die Bybit Card ist in Europa bereits verfügbar. Was ändert sich durch die EMI-Lizenz konkret für das Kartenprogramm? Wird die Bybit Payments GmbH die Kartenausgabe künftig selbst übernehmen?

Die Bybit Card wird auch in Zukunft eines unserer zentralen Produkte bleiben. Zum jetzigen Zeitpunkt möchten wir jedoch keine konkreten Änderungen an bestimmten Produkten vorwegnehmen oder bekanntgeben. Was wir sagen können: Die Lizenz gibt uns generell zusätzliche strategische Flexibilität, um unser europäisches Dienstleistungsangebot im Zahlungsverkehr weiterzuentwickeln sowie attraktiver zu gestalten.

Auf Bybit.eu setzen Sie bei Stablecoins bislang auf regulierte Token von Circle wie EURC. Die EMI-Lizenz würde der Bybit Payments GmbH grundsätzlich auch die Emission eines eigenen E-Geld-Tokens erlauben. Ist ein eigener Euro-Stablecoin ein Thema für Sie?

Stablecoins und andere tokenisierte Zahlungsinstrumente beobachten wir auf dem europäischen Markt sehr genau. Gerade MiCAR schafft hier einen neuen regulatorischen Rahmen, der in den kommenden Jahren erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung digitaler Zahlungsmittel haben wird. Aktuell liegt unser Fokus jedoch darauf, unseren Kundinnen und Kunden Zugang zu bestehenden regulierten und qualitativ hochwertigen Produkten zu ermöglichen. EURC ist dafür ein gutes Beispiel. Wir schließen grundsätzlich keine strategischen Optionen in diesem Bereich aus, haben derzeit aber nichts anzukündigen.

Bybit EU GmbH und Bybit Payments GmbH sind bewusst getrennte Gesellschaften mit unterschiedlichen Lizenzen. Warum diese Struktur, und was bedeutet die Trennung im Alltag konkret für die Kundinnen und Kunden?

Die Trennung folgt einer klaren regulatorischen und auch organisatorischen Logik. Die Bybit EU GmbH und die Bybit Payments GmbH verfolgen unterschiedliche Geschäftsmodelle und verfügen über unterschiedliche regulatorische Berechtigungen. Deshalb ist es sinnvoll, diese Aktivitäten auch gesellschaftsrechtlich, organisatorisch und in Bezug auf die Regulatorik und das Risikomanagement klar voneinander abzugrenzen. Für die Kundinnen und Kunden wird sich das positiv auswirken, da wir in der Zukunft über eine gemeinsame Finanzplattform und App neue innovative Möglichkeiten im Zahlungsverkehr anbieten werden. Die Kunden werden die volle Transparenz haben, welche Dienstleistung sie von welchem Unternehmen beziehen.

Sie betonen, dass die EMI-Lizenz keine Banklizenz ist. Ist eine Banklizenz der nächste logische Schritt für Bybit in Europa, oder schließen Sie das aus?

Für uns ist die EMI-Lizenz der logische Schritt, um unsere Kompetenz im Zahlungsverkehr in Europa aufzubauen. Wir verfolgen das Ziel, ein globales Finanz-Ökosystem aufzubauen, das den Zugang zu einer modernen Bank-, Investitions- und Zahlungsverkehrsinfrastruktur für alle Kundengruppen bietet. Da ist es natürlich selbstverständlich, dass wir kontinuierlich evaluieren, welche regulatorischen Strukturen und Partnerschaften für unsere langfristige Strategie sinnvoll sind. Eine Banklizenz schließen wir für die Zukunft nicht aus. Aktuell liegt unser Fokus aber klar auf dem erfolgreichen Aufbau und der Skalierung unseres regulierten Geschäfts in Europa.

Mit regulierten Zahlungsdiensten tritt Bybit in direkte Konkurrenz zu Neobanken wie Revolut und N26, aber auch zu anderen Kryptobörsen mit Payment-Ambitionen in Europa. Womit wollen Sie sich in diesem Feld differenzieren?

Bybit ist gemessen am Handelsvolumen die zweitgrößte Krypto-Asset-Plattform der Welt und bietet bereits heute weltweit über 80 Millionen Kundinnen und Kunden viel mehr als reines Krypto-Trading an. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das enorme Volumen im Krypto-Derivate- und Futures-Handel auf der globalen Bybit-Plattform. Mit unserem „Compliance-First-Ansatz“ wird Bybit einer der relevantesten Player in Europa werden. Der entscheidende Faktor ist, das Vertrauen der Kundinnen und Kunden zu bekommen. Unser Ansatz geht daher über das reine Krypto-Trading weit hinaus. Wir verbinden die Welten der digitalen Assets und Web3-Produkte mit den traditionellen Finanzdienstleistungen.

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt Bybit aktuell in Wien, und wie verändert der Aufbau der Payments-Sparte den Standort? Wird derzeit Personal gesucht?

Aktuell beschäftigen wir in Wien rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Ausbau der Payments-Sparte stärkt den Standort zusätzlich, da ein reguliertes Payment-Geschäft weitere spezialisierte Funktionen benötigt, etwa in den Bereichen Produktmanagement, Legal und Compliance, Risk, Finance, Operations und Technology. Hier sind wir derzeit auch auf der Suche und heißen jede Bewerbung willkommen.

Welchen Stellenwert hat das Thema Sicherheit beim Aufbau des europäischen Zahlungsverkehrsgeschäfts, und wie werden die Kundengelder der Bybit Payments GmbH abgesichert?

Sicherheit und Vertrauen bilden das Fundament des Finanzgeschäfts. Beim Aufbau der Bybit Payments GmbH wurden deshalb regulatorische Anforderungen an Governance, Risikomanagement, IT-Sicherheit und den Umgang mit Kundengeldern von Beginn an berücksichtigt. Die Kundengelder des E-Geld-Instituts werden entsprechend den regulatorischen Vorgaben geschützt und bei einer Bank zu 100 Prozent treuhänderisch verwahrt. Für die Bybit.eu-Plattform gelten zudem dieselben strengen regulatorischen Anforderungen an IT-Sicherheit wie für Banken.

Bybit hat kürzlich seinen Risiko- und Sicherheitsbericht für das erste Halbjahr 2026 veröffentlicht. Welche Rolle spielt künstliche Intelligenz inzwischen in der Sicherheitsarbeit, und was bedeutet das für Nutzerinnen und Nutzer in Europa?

Wir setzen modernste Technologien ein, um Muster schneller zu erkennen, Auffälligkeiten frühzeitig zu identifizieren und potenzielle Risiken effizient zu analysieren. Unser Anspruch ist es, im Bereich Sicherheit immer einen Schritt voraus zu sein, ganz nach dem Credo: Prävention statt Nachsorge. Künstliche Intelligenz ist in der präventiven Sicherheitsarbeit im Zahlungsverkehr ein fixer Bestandteil. Für Nutzerinnen und Nutzer in Europa bedeutet das im Alltag vor allem, dass der Zahlungsverkehr reibungslos und sicher abläuft. Der große europäische Vorteil ist dabei der rechtliche Rahmen. Dank strenger Gesetze wie der DSGVO und dem neuen KI-Gesetz gibt es in Europa klare Leitplanken, die die Privatsphäre aller am Zahlungsverkehr beteiligten Personen schützen.

Wo steht Bybit.eu in drei Jahren?

Unser Anspruch ist klar: Wir wollen in drei Jahren eine der führenden regulierten Plattformen für digitale Finanzdienstleistungen in Europa sein. Krypto und Blockchain wollen wir dabei immer weniger als eigenständige oder alternative Systeme betrachten, sondern die Brücke zwischen der Welt digitaler Assets und traditionellen Finanzdienstleistungen weiter stärken und direkt verbinden. Entscheidend ist Vertrauen: Ein verlässlicher institutioneller Rahmen und klare Regulierungen bilden die Basis, damit immer mehr Unternehmen sowie Kundinnen und Kunden auf diese Technologien setzen. Im Idealfall ist Bybit EU in drei Jahren eine vertrauenswürdige, regulierte All-in-one-Finanzplattform, auf der digitale und traditionelle Finanzdienstleistungen zusammenkommen und nahtlos in den Alltag unserer Kundinnen und Kunden integriert sind.

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150 Millionen Euro für Rettung von Startups in der Coronakrise

  • Die österreichische Bundesregierung hat am Donnerstagvormittag ein Hilfspaket präsentiert, das Startups bei der Bewältigung der Coronakrise unterstützten soll.
  • Konkret gibt es zwei Fonds, die für Startups zugänglich sein werden.
  • Das Hilfspaket wurde im Beisein Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, Klimaschutz- und Innovationsministerin Leonore Gewessler und Business Angel Michael Altrichter vorgestellt.
  • Altrichter wird zudem zum Startup-Beauftragten im Wirtschaftsministerium bestellt.

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  • Das Hilfspaket wurde im Beisein Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, Klimaschutz- und Innovationsministerin Leonore Gewessler und Business Angel Michael Altrichter vorgestellt.
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  • Altrichter wird zudem zum Startup-Beauftragten im Wirtschaftsministerium bestellt.

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