07.05.2021

Henkel: Fürs reine Gewissen regional produziert

Konsumgüterhersteller Henkel produziert am Standort in Wien-Erdberg rund 700 Artikel im Segment flüssige Wasch- und Reinigungsmittel. Dabei spielen eine umweltschonende Herstellung und nachhaltige Verpackungen eine große Rolle. Um das Bewusstsein der Bevölkerung für dieses bereits langjährige Engagement zu schärfen, schickt der Hersteller seine Kampagne "Mit reinem Gewissen" in die zweite Runde.
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Henkel Wien Erdberg
Das Henkel Werk in Wien-Erdberg. © Richard Tanzer

2020 war für Henkel im Segment Wasch-Putz-Reinigungsmittel ein durchaus erfolgreiches. Erneut ist es dem Konsumgüterhersteller gelungen, seine Marktführerposition auszubauen. Während die Top-6-Kategorien Universalwaschmittel, Spezialwachsmittel, Weichspüler, Maschinengeschirrspülmittel, Handgeschirrspülmittel und WC-Pflege im Lebensmittel- und Drogeriefachhandel zusammengerechnet ein Umsatzplus von sechs Prozent auf 395 Millionen Euro erzielen konnten, verzeichnet Henkel mit + 8 Prozent ein überproportionales Wachstum. Auch in den einzelnen Kategorien performte das Unternehmen jeweils besser als der Markt und konnte seine Marktanteile steigern. Eine Entwicklung, die sich auch im ersten Quartal 2021 weiter fortsetzt.

Corona, Innovationen und hohe Mediainvestments

Zu verdanken ist dies u.a. der Corona-Pandemie, wie Dipl. Ing. Jaroslava Haid-Jarkova, General Manager Laundry & Home Care Österreich, im Rahmen eines Pressegesprächs erklärt: „In Zeiten von Ausgangsbeschränkungen und eingeschränkter Mobilitäts- und Freizeitgestaltung legen viele Menschen großen Wert auf Sauberkeit und Hygiene in den eigenen vier Wänden.“ Zudem habe man auch im Jahr 2020 stark den Werbedruck erhöht und zahlreiche Innovationen lanciert, die den drei Megatrends Premiumisierung, Convenience und Nachhaltigkeit Rechnung tragen. Als Beispiele nennt Haid-Jarkova die Discs mit Geruchsneutralisierungs-Technologie der Waschmittelmarke Persil, die Weichspülerbrand Silan Naturals mit 99 Prozent naturbasierten Inhaltsstoffen oder die EU Ecolabel zertifizierte pronature-Range mit mehr nachhaltigen Inhaltsstoffen in bis zu 100 Prozent recycelten Plastik- und Kartonverpackungen.

Forderung an die Industrie: mehr Nachhaltigkeit und Regionalität

Die Themen Nachhaltigkeit und Regionalität haben durch die Corona-Pandemie europaweit einen zusätzlichen Schub erhalten. Um herauszufinden, was die Österreicher in Bezug auf Nachhaltigkeit von einem Hersteller wie Henkel erwarten, hat man beim IPSOS Institut eine Studie in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der für Österreich repräsentativen Befragung unter 1.000 Personen im Alter von 18 bis 69 Jahren im September 2020 zeigt, dass Nachhaltigkeit für 36 Prozent der Teilnehmer seit Corona an Bedeutung gewonnen hat. Weiters bringt die Umfrage ans Licht, dass neben Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vor allem Abfallvermeidung und Recycling, umweltschonende Herstellung von Produkten, die Reduktion des Wasserverbrauchs sowie der Einsatz von alternativen Energien wichtige Forderungen der Konsumenten an die Industrie sind. Zudem wird das steigende Bekenntnis zu Regionalität und regionaler Produktion deutlich. „Es wird für Menschen immer wichtiger, nicht nur umweltbewusst, sondern auch herkunftssensibel einzukaufen“, analysiert Isabelle Haslinger, Sustainability Manager Laundry & Home Care bei Henkel Österreich. Produkte aus Österreich sind also deutlich stärker gefragt, als es noch vor der Corona-Krise der Fall war.

Neue Kampagne „Mit reinem Gewissen“ einkaufen

Dass Henkel das Ohr hier ganz nah an den Bedürfnissen der Konsumenten hat und durch die in Wien-Erdberg ansässige Produktion schnell auf deren Wünsche reagieren kann, ist ein Aspekt, den Henkel zukünftig noch stärker kommunizieren möchte. „Viele Konsumenten wissen gar nicht, dass viele unserer flüssigen Wasch- und Reinigungsmittel hier in Österreich produziert werden und bei den Marken Fewa, Clin, Pril und Silan bis zu 100 Prozent Recycling-Plastik zum Einsatz kommt“, so Haid-Jarkova. Um hier für mehr Bewusstseinsbildung zu sorgen, schickt Henkel die Kampagne „Mit reinem Gewissen“ von Mai bis Juli in die zweite Runde und schließt damit an die erfolgreiche Vorjahrespromotion an. Kommuniziert werden folgende Attribute: Produziert in Österreich, umweltschonend in Wien hergestellt, nachhaltige und rezyklierbare Verpackungen. „Damit sichern wir nicht nur direkt und indirekt Arbeitsplätze, sondern schonen maßgeblich die Ressourcen, etwa indem wir Transportwege kurz halten“, betont Haslinger. Neben den klassischen Promotion-Instrumenten rund um Displays im Handel und Flugblatt-Werbung legt Henkel einen Schwerpunkt auf Social Media, wo Umwelt- und Klimaschutz besonders relevant sind.

Wiener Werk ist nachhaltiger Vorzeigestandort

Henkel fokussiert sich bereits seit Langem auf nachhaltiges Wirtschaften. In den vergangenen zehn Jahren wurden am 31.000 m2 großen Standort in Wien-Erdberg – mit einem Produktionsvolumen von mehr als 200.000 Tonnen übrigens eines der größten europäischen Werke im Henkel Konzern-Verbund – 30 Prozent Energie (kWh/t), 41 Prozent Abfall (kg/t) und 25 Prozent Wasser (m3/t) eingespart. Zudem ist das Werk EMAS-zertifiziert und hat im Jahr 2019 den Umweltpreis der Stadt Wien erhalten. Noch heuer soll außerdem die geplante Photovoltaik-Anlage mit einem Investment von 400.000 Euro in Betrieb gehen, wie der brutkasten berichtet hat.

Gut zu wissen
Das Segment für Wasch-Putz- und Reinigungsmittel zählt laut den Marktforschungsunternehmen Nielsen IQ und GfK zu den größten innerhalb der FMCG-Welt. Der Umsatz beläuft sich auf mehr als 600 Millionen Euro, die Käuferreichweite liegt bei 95 Prozent. Die Österreicher geben pro Haushalt und Jahr etwa 160 Euro für Produkte dieser Kategorie aus und tätigen 55 Millionen Kaufakte jährlich. Die Top-6-Kategorien Universalwaschmittel, Spezialwachsmittel, Weichspüler, Maschinengeschirrspülmittel, Handgeschirrspülmittel und WC-Pflege kamen 2020 zusammengerechnet im Lebensmittel- und Drogeriefachhandel auf 395 Millionen Euro Umsatz (+ 6 %) und stellen damit 65 Prozent des gesamten Segment-Umsatzes.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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