20.07.2021

Größter Exit der österreichischen Startup-Geschichte: has.to.be wird um 250 Mio. Euro verkauft

Das auf E-Mobilitäts-Software spezialisierte Unternehmen has.to.be aus Radstadt in Salzburg wird vom US-Ladeinfrastrukturanbieter ChargePoint übernommen.
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has.to.be-CEO Martin Klässner
has.to.be-CEO Martin Klässner | Foto: © has.to.be

Es dürfte der größte Exit der österreichischen Startup-Geschichte sein: Das auf Software für Ladestationen für Elektroautos spezialisierte Unternehmen has.to.be aus Radstadt im Bundesland Salzburg geht an den US-Ladeinfrastrukturanbieter ChargePoint – und zwar für 250 Mio. Euro. Eine entsprechende Übernahmevereinbarung wurde unterzeichnet, gaben die beiden Unternehmen am Dienstag bekannt. Der Kaufpreis soll sowohl in bar als auch in Aktien gezahlt werden. Abgeschlossen werden soll die Übernahme bis zum Ende des Kalenderjahres 2021 – wenn die behördlichen Genehmigungen vorliegen und auch alle anderen üblichen Abschlussbedingungen erfüllt sind.

has.to.be wurde 2013 von Martin Klässner und Alexander Kirchgasser gegründet – es hat heute 125 Mitarbeiter in Österreich und Deutschland sowie rund 40.000 direkt angebundene Ladepunkte. Dazu kommen noch mehr als 250.000 Ladepunkten im Roaming-Netzwerk. Das Unternehmen hat im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben 9,5 Mio. Euro Umsatz gemacht. „In den letzten acht Jahren hat unser talentiertes Team die E-Mobilität in Europa entscheidend vorangetrieben und eine große Anzahl führender Marken als Kunden gewonnen. Diese verlassen sich tagtäglich auf unsere Software-Plattform, um ihre technischen Anforderungen zu erfüllen. Gemeinsam mit ChargePoint werden wir in Zukunft dieser Vision weiter folgen und – da der Markt weiter expandiert – eine noch höhere Skalierung erreichen“, wird Klässner in der Aussendung zitiert.

Mit der Übernahme gewinne ChargePoint ein „führendes Unternehmen der E-Mobilität mit einem talentierten Team, starker und innovativer Technologie und einer beeindruckenden Kundenbasis hinzu“, kommnentierte Pasquale Romano, Präsident und CEO von ChargePoint. „Mit unseren gemeinsamen Möglichkeiten sollten wir unsere jeweils führenden Positionen weiter ausbauen können, während die Elektromobilität weltweit auf dem Vormarsch ist.“

Seit 2019 ist auch Volkswagen an has.to.be beteiligt – mit 25 Prozent.  „Als Teil unseres langjährigen Engagements in der Elektromobilität haben wir schon früh in has·to·be investiert. Wir glauben, dass ChargePoint und has·to·be gemeinsam großes Potenzial besitzen, die Elektromobilität weiter voranzutreiben“, sagt  Elke Temme, Leiterin von Volkswagen Charging & Energy.

Höherer Verkaufspreis als bei Runtastic, Shpock oder MySugr

Exits in dieser Dimension sind in der österreichischen Startup-Landschaft noch selten: Im Jahr 2015 ging die Fitness-App Runtastic für rund 220 Millionen Euro an Adidas. Die Kleinanzeigen-App Shpock wurde im selben Jahr für rund 200 Millionen Euro an den norwegische Medienkonzern Schibsted verkauft. Der kolportierte Kaufpreis für die MySugr-Übernahme im Jahr 2017 betrug laut Branchen-Insidern zwischen 70 und 200 Millionen Euro.

2020 erreichte Kaleido AI nach eigenen Angaben „einen der größten Exits der österreichischen Startup-Geschichte“. Ein Branchen-Insider sagte damals gegenüber dem brutkasten, dass sich der Kaufpreis zumindest auf einen hohen zweistelligen Millionenbetrag belaufen habe.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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