12.11.2020

Hass im Netz: Online-Symposium beantwortet Fragen zum neuen Gesetz

Das Gesetzespaket zu "Hass im Netz" wirft viele Fragen auf. Diese werden am 19. November bei einem Online-Symposium beantwortet.
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Hass im Netz
(c) Adobe Stock / Сергей Шиманович
kooperation

Es war ein langwieriger Prozess, bevor im September schließlich das neue Gesetzespaket zu „Hass im Netz“ vorgestellt wurde. Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können. Präsentiert wurden die Maßnahmen am 3. September von Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer.

Video: Die Pressekonferenz der Regierung zu „Hass im Netz“

Bedenken von NGOs

Grundsätzlich besteht Einigkeit darüber, dass dieses ernste Thema dringend behandelt werden muss. Jedoch wurden auch Bedenken zu einzelnen Details geäußert, unter anderem in Bezug auf die Verantwortlichkeit der Unternehmen. Denn auf diese kommen neue Verpflichtungen zu, etwa zum rascheren Löschen hetzerischer Postings.

Hier wird von manchen befürchtet, dass neben den großen Tech-Konzernen wie Facebook, Google und Twitter auch kleine Plattformen betroffen sind. Diese würden von den Strafen deutlich stärker getroffen als ein großer Konzern. Für Startups gibt es Ausnahmen, doch auch diese werden von der Netzgemeinschaft nicht nur positiv aufgefasst. Kritik an einer vermeintlich zu engen Definition der Ausnahmen kam dabei unter anderem von der Datenschutz-NGO Epicenter.Works.

Antworten auf einem Online-Symposium

IT-LAW.AT, eine unabhängige Vereinigung für Informationsrecht in Wissenschaft und Praxis in Österreich, veranstaltet daher am 19. November von 14 bis 17 Uhr das Online-Symposium „Staat vs Internet“ zu diesem Thema. Hier wird besprochen, was die spannenden Knackpunkte des Gesetzes sind und wie Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft dazu stehen.

Die Vortragenden sind unter anderem:

  • Mag.a Caroline Kerschbaumer, ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit
  • Dr. Maximilian Schubert, LL.M., ISPA – Internet Service Providers Austria
  • Daniel Schönberger – Google
  • Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó – Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, Uni Wien 
  • Dr. Lukas Feiler, SSCP, CIPP/E – Baker McKenzie Rechtsanwälte und IT-LAW.AT Vize-Präsident
  • Mag. Dr. Eva Hammertinger‚ LL.M., Rechtsanwältin & Unternehmensberaterin

Die Anmeldung für das Online-Event ist unter diesem Link möglich.

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US-Drohnenspezialist Red Cat will Steyr Motors übernehmen

Zweiter Anlauf nach den im Juli abgebrochenen Gesprächen: Red Cat Holdings legt ein freiwilliges Übernahmeangebot für den Motorenhersteller aus Steyr vor. Ankeraktionärin B&C und CEO Julian Cassutti wollen ihre Aktien andienen.
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Das unbemannte Überwasserfahrzeug Variant 7 von Blue Ops, der Marine-Sparte von Red Cat. Laut Red Cat wird es von einem Motor von Steyr Motors angetrieben | © Red Cat Holdings / Blue Ops

Der US-Drohnenspezialist Red Cat Holdings (NASDAQ: RCAT) will die Steyr Motors AG übernehmen. Wie Red Cat am Montag mitteilte, legt das US-Unternehmen ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für sämtliche Aktien vor. Der Angebotspreis soll 39 Euro je Aktie in bar betragen, ein Aufschlag von 28,9 Prozent auf den Schlusskurs vom 16. Oktober. Steyr Motors zählt zu Europas führenden Herstellern von Hochleistungsmotoren für Defense-Spezialfahrzeuge und maritime Anwendungen sowie von Hilfsaggregaten für Kampfpanzer und Lokomotiven. Red Cat bietet Drohnen- und Robotiklösungen für Verteidigung und nationale Sicherheit an, darunter auch unbemannte Wasserfahrzeuge.

Ganz neu ist die Annäherung nicht: Beide Unternehmen hatten bereits unverbindliche Gespräche geführt, die im Juli 2026 beendet wurden. Nun wurden sie laut Aussendung wieder aufgenommen und haben zu einem vollständig finanzierten Barangebot geführt.

B&C und Cassutti dienen an

Die Ankeraktionärin B&C Holding Österreich GmbH hat sich unwiderruflich verpflichtet, ihre rund 15 Prozent am Grundkapital anzudienen. Auch CEO Julian Cassutti will seine eigenen Steyr-Aktien im Rahmen des Angebots andienen. Der Vollzug setzt voraus, dass Red Cat zum Ende der Annahmefrist mindestens 50 Prozent plus eine Aktie hält; zudem sind behördliche Genehmigungen in Österreich, Italien, Australien und dem Vereinigten Königreich erforderlich. Die Annahmefrist soll am 18. Dezember 2026 um 17:00 Uhr MEZ enden.

Red Cat will Steyr Motors laut Aussendung als österreichisches Kompetenzzentrum erhalten und ausbauen. Die Belegschaft soll bleiben, Fertigung sowie Forschung und Entwicklung verbleiben am Standort. „Wir sehen Österreich als zentral für die Zukunft des Unternehmens”, erklärt Red-Cat-CEO Jeff Thompson. Cassutti, der 2022 als CEO eingestiegen war und unter dem 2024 der Börsengang an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgte, spricht vom nächsten Kapitel der Unternehmensentwicklung: „Zugleich steht Red Cat uneingeschränkt hinter unserem Standort und unseren Mitarbeitenden.” Der Aufsichtsrat um den Vorsitzenden Rolf Wirtz beurteilt die Transaktion vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage positiv.

Einordnung: Viel Absicht, wenig Garantie

Mit Steyr Motors würde ein Zulieferer für Kampfpanzer, Militärfahrzeuge und Marineanwendungen in den Besitz eines US-Unternehmens übergehen, Behörden in vier Ländern müssen zustimmen. Das Standortbekenntnis ist in der Aussendung als Absicht formuliert, eine vertragliche Garantie nennt sie nicht; das mittelfristige Potenzial von Steyr als europäischer Ankerpunkt will Red Cat erst „prüfen”. Und mit den rund 15 Prozent der B&C ist die Schwelle von 50 Prozent noch nicht erreicht. Bis Mitte Dezember bleibt der Ausgang offen.

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AI Summaries

Hass im Netz: Online-Symposium beantwortet Fragen zum neuen Gesetz

  • Es war ein langwieriger Prozess, bevor im September schließlich das neue Gesetzespaket zu „Hass im Netz“ vorgestellt wurde.
  • Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.
  • Grundsätzlich besteht Einigkeit darüber, dass dieses ernste Thema dringend behandelt werden muss.
  • Für Startups gibt es Ausnahmen, doch auch diese werden von der Netzgemeinschaft nicht nur positiv aufgefasst.
  • Kritik an einer vermeintlich zu engen Definition der Ausnahmen kam dabei unter anderem von der Datenschutz-NGO Epicenter.Works.
  • IT-LAW.AT, eine unabhängige Vereinigung für Informationsrecht in Wissenschaft und Praxis in Österreich, veranstaltet daher am 19. November von 14 bis 17 Uhr das Online-Symposium „Staat vs Internet“ zu diesem Thema. Hier wird besprochen, was die spannenden Knackpunkte des Gesetzes sind und wie Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft dazu stehen.

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Hass im Netz: Online-Symposium beantwortet Fragen zum neuen Gesetz

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