Es war ein langwieriger Prozess, bevor im September schließlich das neue Gesetzespaket zu “Hass im Netz” vorgestellt wurde. Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können. Präsentiert wurden die Maßnahmen am 3. September von Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer.
Video: Die Pressekonferenz der Regierung zu “Hass im Netz”
Bedenken von NGOs
Grundsätzlich besteht Einigkeit darüber, dass dieses ernste Thema dringend behandelt werden muss. Jedoch wurden auch Bedenken zu einzelnen Details geäußert, unter anderem in Bezug auf die Verantwortlichkeit der Unternehmen. Denn auf diese kommen neue Verpflichtungen zu, etwa zum rascheren Löschen hetzerischer Postings.
Hier wird von manchen befürchtet, dass neben den großen Tech-Konzernen wie Facebook, Google und Twitter auch kleine Plattformen betroffen sind. Diese würden von den Strafen deutlich stärker getroffen als ein großer Konzern. Für Startups gibt es Ausnahmen, doch auch diese werden von der Netzgemeinschaft nicht nur positiv aufgefasst. Kritik an einer vermeintlich zu engen Definition der Ausnahmen kam dabei unter anderem von der Datenschutz-NGO Epicenter.Works.
Antworten auf einem Online-Symposium
IT-LAW.AT, eine unabhängige Vereinigung für Informationsrecht in Wissenschaft und Praxis in Österreich, veranstaltet daher am 19. November von 14 bis 17 Uhr das Online-Symposium “Staat vs Internet” zu diesem Thema. Hier wird besprochen, was die spannenden Knackpunkte des Gesetzes sind und wie Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft dazu stehen.
Die Vortragenden sind unter anderem:
Mag.a Caroline Kerschbaumer, ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit
Dr. Maximilian Schubert, LL.M., ISPA – Internet Service Providers Austria
Daniel Schönberger – Google
Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó – Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, Uni Wien
Dr. Lukas Feiler, SSCP, CIPP/E – Baker McKenzie Rechtsanwälte und IT-LAW.AT Vize-Präsident
Mag. Dr. Eva Hammertinger‚ LL.M., Rechtsanwältin & Unternehmensberaterin
In der Folgewoche hatten wir an dieser Stelle schon das Bitcoin-Rekordhoch thematisiert, das unmittelbar nach den Wahlen in den USA erreicht worden ist. Seither ging es weiter deutlich nach oben - zwischenzeitlich sogar über die 90.000-Dollar-Marke. Auf 7-Tage-Sicht liegt der Bitcoin-Kurs 18 Prozent im Plus. Und das nach einer bereits starken Vorwoche, die schon einen klaren Kursanstieg gebracht hatte.
Der Hintergrund ist klar: Die US-Kryptobranche hofft auf einen Kurswechsel in der Politik, nach dem Donald Trump die Präsidentschaftswahl für sich entschieden hatte. Trump hatte sich im Wahlkampf als Bitcoin- und Krypto-Befürworter positioniert. Dabei hatte er auch immer wieder den Kurs der Biden-Regierung kritisiert. Die Börsenaufsicht unter dem von Biden eingesetzten Behördenchef Gary Gensler war insbesondere in den vergangenen beiden Jahren scharf gegen viele Akteure aus der Branche vorgegangen.
Gensler wird nun abgelöst werden, so viel ist klar. Wer ihm nachfolgt, ist noch offen. Die Stimmung in der US-Kryptobranche könnte so beschrieben werden: Jede andere Person ist besser als Gensler. Die Hoffnung ist aber natürlich, dass möglicherweise sogar eine explizit krypto-affine Person den Posten erhält. Noch ist dies aber offen. Wie auch vieles andere, was die neue Trump-Regierung angeht.
Aber es geht nicht nur um die Regierung. Denn gleichzeitig mit den Präsidentschaftswahlen wurden auch zahlreiche Sitze im Senat und im Repräsentantenhaus neu gewählt. Und Auswertungen der US-Kryptobörse Coinbase zufolge reüssierten dabei viele Kandidat:innen, die der Branche aufgeschlossen gegenüber stehen (siehe Crypto Weekly #151). Dies erhöht die Chancen, dass die Regulatorik in den USA in den kommenden Jahren günstiger für die Branche werden wird.
🤔 Wann knackt Bitcoin die 100.000-Dollar-Marke?
Zusammenfassend kann man sagen: Die US-Kryptobranche hofft auf einen Kurswechsel in der Politik - und damit auf bessere Zeiten. Wirklich Konkretes weiß man aber noch nicht. Der Markt ist aktuell also primär von Hoffnung getrieben. Diese ist durchaus berechtigt, aber eben auch mit viel Unsicherheit verbunden. In den kommenden Wochen und Monaten wird sich nach und nach zeigen, was alles Realität werden wird. Die Position des Chefs der Börsenaufsicht wird dabei sicherlich eines der zentralen Themen sein. Aktuell preist der Markt aber einfach eine Verbesserung gegenüber dem Status Quo ein.
Mit zwischenzeitlich über 90.000 US-Dollar hat sich der Bitcoin-Kurs auch schon der immer wieder beschworenen Marke von 100.000 Dollar angenähert. Im Bullenmarkt von 2021 entstand etwa der Social-Media-Trend, dass Bitcoiner:innen ihre Augen in ihren Profilbildern durch Laseraugen ersetzen - und zwar, so die Ankündigung, bis der Bitcoin-Preis 100.000 Dollar erreiche.
Im damaligen Cycle war allerdings dann bei knapp über 70.000 Dollar Endstation - und ein “Kryptowinter” brach an, der auch den Bitcoin-Kurs massiv nach unten drückte. Im Zuge des Debakels rund um die Pleitebörse FTX sank er bis auf deutlich unter 20.000 Dollar. Zu diesem Zeitpunkt schien die 100.000-Dollar-Marke völlig unerreichbar.
Zwei Jahre später sieht die Situation ganz anders aus. Nach dem bereits starken Jahr 2023 mit einem Plus von rund 150 Prozent ging es 2024 noch einmal weiter nach oben. Schon im März wurde der Höchststand aus 2021 überschritten. Im November dann neuerlich. Dazwischen lag kein spektakulärer Bullenmarkt, der die Schlagzeilen dominierte - aber nach und nach rückte die 100.000er-Marke plötzlich näher.
🤭 Warum die Antwort darauf egal ist
Mit einem Bitcoin-Kurs von aktuell knapp unter 90.000 Dollar bräuchte es nur noch einen Kursanstieg von etwas mehr zehn Prozent. Und einen solchen kann es am Kryptomarkt durchaus schon einmal an nur einem (starken) Tag geben. Dass die Marke in den nächsten Wochen überschritten wird, ist also durchaus wahrscheinlich.
Zeigen wird sich dann aber auch wieder einmal etwas anderes: Dass es sich bei allen vielbeschworenen und genau beobachteten Kursschwellen um völlig willkürlich gewählte Marken handelt, deren Überschreiten in Wirklichkeit keine große Bedeutung hat. Klar, ein Bitcoin-Kurs über 100.000 Dollar ist schon ein Statement und zeigt natürlich auch, wie etabliert Bitcoin mittlerweile ist. Aber das tut ein Bitcoin-Kurs von 99.741 Dollar oder von 102.743 Dollar genauso. Zusammenfassend könnte man also sagen: Die 100.000er-Marke wird früher oder später erreicht werden - es bedeutet nur nichts.
Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.
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Hass im Netz: Online-Symposium beantwortet Fragen zum neuen Gesetz
Es war ein langwieriger Prozess, bevor im September schließlich das neue Gesetzespaket zu “Hass im Netz” vorgestellt wurde.
Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.
Grundsätzlich besteht Einigkeit darüber, dass dieses ernste Thema dringend behandelt werden muss.
Für Startups gibt es Ausnahmen, doch auch diese werden von der Netzgemeinschaft nicht nur positiv aufgefasst.
Kritik an einer vermeintlich zu engen Definition der Ausnahmen kam dabei unter anderem von der Datenschutz-NGO Epicenter.Works.
IT-LAW.AT, eine unabhängige Vereinigung für Informationsrecht in Wissenschaft und Praxis in Österreich, veranstaltet daher am 19. November von 14 bis 17 Uhr das Online-Symposium “Staat vs Internet” zu diesem Thema. Hier wird besprochen, was die spannenden Knackpunkte des Gesetzes sind und wie Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft dazu stehen.
AI Kontextualisierung
Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?
Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …
Hass im Netz: Online-Symposium beantwortet Fragen zum neuen Gesetz
Es war ein langwieriger Prozess, bevor im September schließlich das neue Gesetzespaket zu “Hass im Netz” vorgestellt wurde.
Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.
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IT-LAW.AT, eine unabhängige Vereinigung für Informationsrecht in Wissenschaft und Praxis in Österreich, veranstaltet daher am 19. November von 14 bis 17 Uhr das Online-Symposium “Staat vs Internet” zu diesem Thema. Hier wird besprochen, was die spannenden Knackpunkte des Gesetzes sind und wie Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft dazu stehen.
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Hass im Netz: Online-Symposium beantwortet Fragen zum neuen Gesetz
Es war ein langwieriger Prozess, bevor im September schließlich das neue Gesetzespaket zu “Hass im Netz” vorgestellt wurde.
Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.
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Kritik an einer vermeintlich zu engen Definition der Ausnahmen kam dabei unter anderem von der Datenschutz-NGO Epicenter.Works.
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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?
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Für Startups gibt es Ausnahmen, doch auch diese werden von der Netzgemeinschaft nicht nur positiv aufgefasst.
Kritik an einer vermeintlich zu engen Definition der Ausnahmen kam dabei unter anderem von der Datenschutz-NGO Epicenter.Works.
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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?
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Hass im Netz: Online-Symposium beantwortet Fragen zum neuen Gesetz
Es war ein langwieriger Prozess, bevor im September schließlich das neue Gesetzespaket zu “Hass im Netz” vorgestellt wurde.
Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.
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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?
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