12.11.2020

Hass im Netz: Online-Symposium beantwortet Fragen zum neuen Gesetz

Das Gesetzespaket zu "Hass im Netz" wirft viele Fragen auf. Diese werden am 19. November bei einem Online-Symposium beantwortet.
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Hass im Netz
(c) Adobe Stock / Сергей Шиманович
kooperation

Es war ein langwieriger Prozess, bevor im September schließlich das neue Gesetzespaket zu “Hass im Netz” vorgestellt wurde. Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können. Präsentiert wurden die Maßnahmen am 3. September von Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer.

Video: Die Pressekonferenz der Regierung zu “Hass im Netz”

Bedenken von NGOs

Grundsätzlich besteht Einigkeit darüber, dass dieses ernste Thema dringend behandelt werden muss. Jedoch wurden auch Bedenken zu einzelnen Details geäußert, unter anderem in Bezug auf die Verantwortlichkeit der Unternehmen. Denn auf diese kommen neue Verpflichtungen zu, etwa zum rascheren Löschen hetzerischer Postings.

Hier wird von manchen befürchtet, dass neben den großen Tech-Konzernen wie Facebook, Google und Twitter auch kleine Plattformen betroffen sind. Diese würden von den Strafen deutlich stärker getroffen als ein großer Konzern. Für Startups gibt es Ausnahmen, doch auch diese werden von der Netzgemeinschaft nicht nur positiv aufgefasst. Kritik an einer vermeintlich zu engen Definition der Ausnahmen kam dabei unter anderem von der Datenschutz-NGO Epicenter.Works.

Antworten auf einem Online-Symposium

IT-LAW.AT, eine unabhängige Vereinigung für Informationsrecht in Wissenschaft und Praxis in Österreich, veranstaltet daher am 19. November von 14 bis 17 Uhr das Online-Symposium “Staat vs Internet” zu diesem Thema. Hier wird besprochen, was die spannenden Knackpunkte des Gesetzes sind und wie Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft dazu stehen.

Die Vortragenden sind unter anderem:

  • Mag.a Caroline Kerschbaumer, ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit
  • Dr. Maximilian Schubert, LL.M., ISPA – Internet Service Providers Austria
  • Daniel Schönberger – Google
  • Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó – Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, Uni Wien 
  • Dr. Lukas Feiler, SSCP, CIPP/E – Baker McKenzie Rechtsanwälte und IT-LAW.AT Vize-Präsident
  • Mag. Dr. Eva Hammertinger‚ LL.M., Rechtsanwältin & Unternehmensberaterin

Die Anmeldung für das Online-Event ist unter diesem Link möglich.

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CFO Günter Hagspiel, CEO Michael Leitner, Gründer Christopher Schöpf (v.l.n.r.) (c) e.bs AG

Die in Dornbirn ansässige e.battery systems AG (e.bs AG) ist auf die Entwicklung und Herstellung maßgeschneiderter Batterie- und Energiespeichersysteme spezialisiert. Im Jahr 2019 wurde e.bs AG – damals noch als GmbH – als Spin-Off von AKKU Mäser gegründet. Mit der erfolgreichen Finanzierungsrunde und der strategischen Übernahme der deutschen kumkeo GmbH unterstreicht die e.bs AG nun ihren Wachstumskurs der letzten Jahre.

e.bs AG erhält Investment in Höhe von 11 Mio. Euro

Die e.bs AG schließ ihre im Jahr 2023 gestartete Finanzierungsrunde erfolgreich ab und erzielte dabei ein Gesamtvolumen von 11 Millionen Euro. Das Kapital stammt sowohl von bestehenden Aktionären als auch von neuen Investoren. Den größten Anteil trugen die beiden Lead-Investoren Udo Filzmaier und Heinz Senger-Weiss bei.

CFO Günter Hagspiel kommentierte den Abschluss der ersten Finanzierungsrunde: „Wir sind sehr dankbar und stolz, dass sowohl bestehende Aktionäre als auch in etwa im selben Umfang neue Investoren das Unternehmen mit frischer Liquidität für die weiteren Wachstumsziele unterstützen“.

e.bs AG übernimmt deutsches Unternehmen

Neben dem Abschluss der Finanzierungsrunde gab die e.bs AG auch die erfolgreiche Übernahme der kumkeo GmbH bekannt, die künftig unter dem Namen e.bs kumkeo GmbH firmiert. Das in Hamburg und Kiel ansässige Unternehmen ist auf skalierbare IT-Lösungen und digitale Transformationsstrategien spezialisiert, insbesondere im Bereich erneuerbare Energien.

Durch die Fusion entstehe ein „leistungsfähiges, international aufgestelltes Unternehmen“, das seinen Kund:innen künftig ein „noch breiteres Angebot an innovativen und skalierbaren Lösungen“ anbieten will, erklärt CEO Michael Leitner. In den kommenden Monaten sollen die Standorte und Teams beider Unternehmen zusammengeführt werden. Ziel sei es, „Synergien zu nutzen, das Geschäft weiter auszubauen und die gemeinsame Marktpräsenz zu verstärken“.

Konsoldierter Jahresumsatz von 25 Mio. Euro

Die e.battery systems AG entwickelt Batterielösungen, die nicht nur hohe Leistung erbringen sollen, sondern auch auf Ressourcenschonung ausgerichtet sind. Die Gesellschaft hat bereits drei Produktlinien auf den Markt gebracht: Battery Packs, Second-Life Energiespeicher und ein Battery Management System. Ziel sei es, mit leistungsstarken Batteriesystemen die Elektromobilität voranzutreiben. Der Second-Life-Ansatz trägt zur Nachhaltigkeit bei, indem die Energiespeichersysteme erneut einsetzbar sind, so das Produktversprechen. Durch den verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen will die e.bs AG ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Energiewelt leisten.

Durch die Übernahme verfügt das Unternehmen künftig über Standorte in Dornbirn, Hamburg und Kiel, während die Produktion weiterhin durch einen Partnerbetrieb in Niš (Serbien) erfolgt. Das neue Gesamtunternehmen beschäftigt laut eigenen Angaben insgesamt 120 Mitarbeitende und erzielt einen konsolidierten Jahresumsatz von 25 Millionen Euro.

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AI Summaries

Hass im Netz: Online-Symposium beantwortet Fragen zum neuen Gesetz

  • Es war ein langwieriger Prozess, bevor im September schließlich das neue Gesetzespaket zu “Hass im Netz” vorgestellt wurde.
  • Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.
  • Grundsätzlich besteht Einigkeit darüber, dass dieses ernste Thema dringend behandelt werden muss.
  • Für Startups gibt es Ausnahmen, doch auch diese werden von der Netzgemeinschaft nicht nur positiv aufgefasst.
  • Kritik an einer vermeintlich zu engen Definition der Ausnahmen kam dabei unter anderem von der Datenschutz-NGO Epicenter.Works.
  • IT-LAW.AT, eine unabhängige Vereinigung für Informationsrecht in Wissenschaft und Praxis in Österreich, veranstaltet daher am 19. November von 14 bis 17 Uhr das Online-Symposium “Staat vs Internet” zu diesem Thema. Hier wird besprochen, was die spannenden Knackpunkte des Gesetzes sind und wie Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft dazu stehen.

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