12.11.2020

Hass im Netz: Online-Symposium beantwortet Fragen zum neuen Gesetz

Das Gesetzespaket zu "Hass im Netz" wirft viele Fragen auf. Diese werden am 19. November bei einem Online-Symposium beantwortet.
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Hass im Netz
(c) Adobe Stock / Сергей Шиманович
kooperation

Es war ein langwieriger Prozess, bevor im September schließlich das neue Gesetzespaket zu „Hass im Netz“ vorgestellt wurde. Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können. Präsentiert wurden die Maßnahmen am 3. September von Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer.

Video: Die Pressekonferenz der Regierung zu „Hass im Netz“

Bedenken von NGOs

Grundsätzlich besteht Einigkeit darüber, dass dieses ernste Thema dringend behandelt werden muss. Jedoch wurden auch Bedenken zu einzelnen Details geäußert, unter anderem in Bezug auf die Verantwortlichkeit der Unternehmen. Denn auf diese kommen neue Verpflichtungen zu, etwa zum rascheren Löschen hetzerischer Postings.

Hier wird von manchen befürchtet, dass neben den großen Tech-Konzernen wie Facebook, Google und Twitter auch kleine Plattformen betroffen sind. Diese würden von den Strafen deutlich stärker getroffen als ein großer Konzern. Für Startups gibt es Ausnahmen, doch auch diese werden von der Netzgemeinschaft nicht nur positiv aufgefasst. Kritik an einer vermeintlich zu engen Definition der Ausnahmen kam dabei unter anderem von der Datenschutz-NGO Epicenter.Works.

Antworten auf einem Online-Symposium

IT-LAW.AT, eine unabhängige Vereinigung für Informationsrecht in Wissenschaft und Praxis in Österreich, veranstaltet daher am 19. November von 14 bis 17 Uhr das Online-Symposium „Staat vs Internet“ zu diesem Thema. Hier wird besprochen, was die spannenden Knackpunkte des Gesetzes sind und wie Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft dazu stehen.

Die Vortragenden sind unter anderem:

  • Mag.a Caroline Kerschbaumer, ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit
  • Dr. Maximilian Schubert, LL.M., ISPA – Internet Service Providers Austria
  • Daniel Schönberger – Google
  • Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó – Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, Uni Wien 
  • Dr. Lukas Feiler, SSCP, CIPP/E – Baker McKenzie Rechtsanwälte und IT-LAW.AT Vize-Präsident
  • Mag. Dr. Eva Hammertinger‚ LL.M., Rechtsanwältin & Unternehmensberaterin

Die Anmeldung für das Online-Event ist unter diesem Link möglich.

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SCCH
© dbrains academy - (vlnr): Leon Hiebl, Romana Pusch, Dominik Pühringer, Markus Manz (SCCH), Patrick Urmann und Notar Rüdiger Kriegleder.

Das Software Competence Center Hagenberg (SCCH) vermeldete vor kurzem, dass es seine Forschung künftig auch über eigene Unternehmensbeteiligungen verwertet – siehe hier. Die im Juli gegründete SCCH Innovations GmbH soll bis 2030 und darüber hinaus rund 30 Unternehmen aufbauen, wie CEO Markus Manz gegenüber brutkasten im September erklärte. Damals war bereits die erste Beteiligung fix: das MLOps-Startup LUML eines SCCH-Mitarbeiters.

SCCH: Tech-Transfer um Weiterbildung erweitern

Nun beteiligt man sich mit zehn Prozent Anteilen an dbrains academy. Mit diesem strategischen Schritt möchte das Forschungszentrum seinen Technologietransfer um Beratung und Weiterbildung erweitern, die dbrains academy erhält indes direkten Zugang zu aktueller KI-Forschung. Das gemeinsame Ziel: Unternehmen sollen KI wirksam im Arbeitsalltag einsetzen. Die Anteile hält die SCCH Innovations GmbH, die Beteiligungsgesellschaft des Forschungszentrums — über die genaue Summe ist nichts bekannt.

Kooperation besteht schon seit 2025

Das SCCH steuert bei dieser Kooperation wissenschaftliche Expertise in Künstlicher Intelligenz, Data Science und Software Science bei. Die dbrains academy begleitet Unternehmen vom KMU bis zum Konzern in Österreich und Deutschland, von der KI-Strategie über den Kompetenzaufbau bis zur Umsetzung konkreter Anwendungen, in Workshops oder mehrmonatigen Begleitungen. Ein E-Learning soll zudem zeit- und ortsunabhängig KI-Kompetenz gemäß dem EU AI Act vermitteln.

„Technologietransfer endet für uns nicht mit der Entwicklung einer Lösung. Er ist dann erfolgreich, wenn neues Wissen in den Unternehmen ankommt und dort tatsächlich genutzt wird. Die dbrains academy bringt das Know-how mit, Unternehmen strategisch zu begleiten und dieses Wissen praxisnah zu vermitteln. Darin ergänzen wir uns ideal“, erklärt Markus Manz, CEO des SCCH.

Kooperation besteht seit 2025

Das Software Competence Center und dbrains academy arbeiten seit 2025 zusammen. Im gemeinsamen Lehrgang „AI Excellence Program for Pioneers“ bringen sie Forschung und Unternehmenspraxis zusammen, damit Teilnehmende eigene KI-Ideen bis zur Umsetzung führen. Nach dem ersten Durchgang, dem am 25. November 2026 der nächste folgt, entschied man sich für die Beteiligung.

Für das SCCH erreichen Forschungsergebnisse damit nicht mehr nur einzelne Projektpartner, sondern ganze Belegschaften. Zugleich fließen Fragestellungen aus der Praxis in die Forschung zurück. Die dbrains academy bringt neue Erkenntnisse früher in Strategieprojekte und Trainings ein und entwickelt KI-Lösungen gemeinsam mit dem SCCH. Kund:innen erhalten Strategie, Weiterbildung und Umsetzung auf dem aktuellen Stand der Forschung aus einer Hand. Die Geschäftsführung der dbrains academy bleibt unverändert.

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AI Summaries

Hass im Netz: Online-Symposium beantwortet Fragen zum neuen Gesetz

  • Es war ein langwieriger Prozess, bevor im September schließlich das neue Gesetzespaket zu „Hass im Netz“ vorgestellt wurde.
  • Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.
  • Grundsätzlich besteht Einigkeit darüber, dass dieses ernste Thema dringend behandelt werden muss.
  • Für Startups gibt es Ausnahmen, doch auch diese werden von der Netzgemeinschaft nicht nur positiv aufgefasst.
  • Kritik an einer vermeintlich zu engen Definition der Ausnahmen kam dabei unter anderem von der Datenschutz-NGO Epicenter.Works.
  • IT-LAW.AT, eine unabhängige Vereinigung für Informationsrecht in Wissenschaft und Praxis in Österreich, veranstaltet daher am 19. November von 14 bis 17 Uhr das Online-Symposium „Staat vs Internet“ zu diesem Thema. Hier wird besprochen, was die spannenden Knackpunkte des Gesetzes sind und wie Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft dazu stehen.

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  • Für Startups gibt es Ausnahmen, doch auch diese werden von der Netzgemeinschaft nicht nur positiv aufgefasst.
  • Kritik an einer vermeintlich zu engen Definition der Ausnahmen kam dabei unter anderem von der Datenschutz-NGO Epicenter.Works.
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  • Es war ein langwieriger Prozess, bevor im September schließlich das neue Gesetzespaket zu „Hass im Netz“ vorgestellt wurde.
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  • Für Startups gibt es Ausnahmen, doch auch diese werden von der Netzgemeinschaft nicht nur positiv aufgefasst.
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