12.11.2020

Hass im Netz: Online-Symposium beantwortet Fragen zum neuen Gesetz

Das Gesetzespaket zu "Hass im Netz" wirft viele Fragen auf. Diese werden am 19. November bei einem Online-Symposium beantwortet.
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Hass im Netz
(c) Adobe Stock / Сергей Шиманович
kooperation

Es war ein langwieriger Prozess, bevor im September schließlich das neue Gesetzespaket zu „Hass im Netz“ vorgestellt wurde. Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können. Präsentiert wurden die Maßnahmen am 3. September von Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer.

Video: Die Pressekonferenz der Regierung zu „Hass im Netz“

Bedenken von NGOs

Grundsätzlich besteht Einigkeit darüber, dass dieses ernste Thema dringend behandelt werden muss. Jedoch wurden auch Bedenken zu einzelnen Details geäußert, unter anderem in Bezug auf die Verantwortlichkeit der Unternehmen. Denn auf diese kommen neue Verpflichtungen zu, etwa zum rascheren Löschen hetzerischer Postings.

Hier wird von manchen befürchtet, dass neben den großen Tech-Konzernen wie Facebook, Google und Twitter auch kleine Plattformen betroffen sind. Diese würden von den Strafen deutlich stärker getroffen als ein großer Konzern. Für Startups gibt es Ausnahmen, doch auch diese werden von der Netzgemeinschaft nicht nur positiv aufgefasst. Kritik an einer vermeintlich zu engen Definition der Ausnahmen kam dabei unter anderem von der Datenschutz-NGO Epicenter.Works.

Antworten auf einem Online-Symposium

IT-LAW.AT, eine unabhängige Vereinigung für Informationsrecht in Wissenschaft und Praxis in Österreich, veranstaltet daher am 19. November von 14 bis 17 Uhr das Online-Symposium „Staat vs Internet“ zu diesem Thema. Hier wird besprochen, was die spannenden Knackpunkte des Gesetzes sind und wie Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft dazu stehen.

Die Vortragenden sind unter anderem:

  • Mag.a Caroline Kerschbaumer, ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit
  • Dr. Maximilian Schubert, LL.M., ISPA – Internet Service Providers Austria
  • Daniel Schönberger – Google
  • Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó – Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, Uni Wien 
  • Dr. Lukas Feiler, SSCP, CIPP/E – Baker McKenzie Rechtsanwälte und IT-LAW.AT Vize-Präsident
  • Mag. Dr. Eva Hammertinger‚ LL.M., Rechtsanwältin & Unternehmensberaterin

Die Anmeldung für das Online-Event ist unter diesem Link möglich.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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AI Summaries

Hass im Netz: Online-Symposium beantwortet Fragen zum neuen Gesetz

  • Es war ein langwieriger Prozess, bevor im September schließlich das neue Gesetzespaket zu „Hass im Netz“ vorgestellt wurde.
  • Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.
  • Grundsätzlich besteht Einigkeit darüber, dass dieses ernste Thema dringend behandelt werden muss.
  • Für Startups gibt es Ausnahmen, doch auch diese werden von der Netzgemeinschaft nicht nur positiv aufgefasst.
  • Kritik an einer vermeintlich zu engen Definition der Ausnahmen kam dabei unter anderem von der Datenschutz-NGO Epicenter.Works.
  • IT-LAW.AT, eine unabhängige Vereinigung für Informationsrecht in Wissenschaft und Praxis in Österreich, veranstaltet daher am 19. November von 14 bis 17 Uhr das Online-Symposium „Staat vs Internet“ zu diesem Thema. Hier wird besprochen, was die spannenden Knackpunkte des Gesetzes sind und wie Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft dazu stehen.

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