18.11.2020

Gesetz zu Hass im Netz: Ausnahmen für Enzyklopädien und YouTube

Eine Neuerung des geplanten Gesetzespaketes gegen Hass im Netz sieht Ausnahmen vor - unter anderem auch für Video-Plattformen wie YouTube.
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Hass im Netz
(c) Adobe Stock / Сергей Шиманович

Am Mittwoch, 18. 11., hat die Bundesregierung Änderungen am Gesetzespaket gegen Hass im Netz verkündet. So werden der Kreis der Ausnahmen ausgeweitet, gewisse Strafen werden heruntergesetzt. Zuvor war unter anderem von NGOs kritisiert worden, dass die Regeln einen unfairen Nachteil für kleinere Plattformen und Startups bedeuten, die über deutlich weniger Ressourcen verfügen als die großen US-Konzerne.

Video: Die Pressekonferenz zum Nachschauen

Ausnahmen für YouTube

Nun wurde beschlossen, dass die Bestimmungen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen nur für große, auf Profit ausgerichtete Plattformen gelten. Als explizite Ausnahmen werden hier Enzyklopädien, Handels- und Bildungsplattformen sowie nicht-gewinnorientierte Plattformen genannt.

Zudem sind aber auch „Video-Sharing-Plattformen“ ausgenommen – also konkret YouTube. Grund dafür ist, dass bei Videoinhalten auf diesen Plattformen die audiovisuelle Medienrichtlinie der EU greift, laut der gegen vermeintlich illegale Inhalte in jenen Ländern vorgegangen werden muss, in denen das Unternehmen seinen Standort hat.

Das gilt allerdings nur für die Videos per se – die Kommentare unter den Videos fallen sehr wohl unter das Melde- und Sanktionsregime des neuen Gesetzes, wie es auf Anfrage der APA aus dem Bundeskanzleramt heißt. Auch gilt die genannte Ausnahme explizit nur für „Video-Sharing-Plattformen“ wie YouTube. Videos auf Social Networks wie Facebook und Instagram fallen wiederum nicht unter diese Ausnahme.

Halbes Jahr Haft für Upskirting

Herabgesetzt wurde außerdem die Strafe für Upskirting, also das unerlaubte Fotografieren unter Röcken oder des Ausschnitts. Das reine Fotografieren wird nun nur noch mit sechs – statt ursprünglich geplanten zwölf – Monaten Haft bestraft. Für das Verbreiten der Fotos gibt es nach wie vor ein Jahr Freiheitsstrafe.

Diese Reduzierung der Strafe sorgt für Kritik aus der Opposition: „Es ist völlig unverständlich, warum der Strafrahmen beim sogenannten ‚Upskirting‘ wieder von einem Jahr auf sechs Monate herabgesetzt wird“, heißt es etwa von SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim: „Heimlich intime Fotos von Frauen und Mädchen zu machen und dann womöglich noch im Netz zu verbreiten, ist ein schwerer Angriff auf die Integrität von Frauen und Mädchen und keine Ehrenbeleidigung. Ein Relativieren mit Heruntersetzen der Strafe ist daher völlig unangebracht.“

Dafür wurde die Definition des Upskirtings deutlich erweitert, heißt es in einer Aussendung von Frauenministerin Susanne Raab, es umfasst nun auch das Verbot heimlicher Aufnahmen in den eigenen vier Wänden, etwa während des Schlafens oder zum Beispiel durch das Fenster beim Umziehen.

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Die neue Besetzung des Startup-Rats © BMWET/Dolenc

Der Startup-Rat des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) ist neu aufgestellt worden. Die für Startups zuständige Staatssekretärin Elisabeth Zehetner hat damit neun Expert:innen für die kommenden drei Jahre berufen. Das Gremium vereint Perspektiven aus Startups, Venture Capital, Business Angels, Inkubatoren und Interessenvertretungen und soll als Schnittstelle zwischen Politik und Startup-Community fungieren. Entscheidungen trifft der Rat dabei nicht – er agiert rein beratend.

Neue Gesichter, ein prominenter Abgang

Neu berufen wurden:

Weiterhin im Rat sitzen Rudolf Dömötör, Claudia Falkinger, Stefan Haubner, Laura Raggl und Werner Wutscher

Mobilisierung von privatem Wachstumskapital im Zentrum

Im Zentrum der kommenden drei Jahre stehen laut Zehetner die Mobilisierung von privatem Wachstumskapital, einfachere und schnellere Gründungsprozesse, bessere Bedingungen für Scaleups sowie die stärkere Verankerung von Unternehmertum in Bildung und Gesellschaft. Gleichzeitig geht es darum, Österreich noch stärker als Teil eines gemeinsamen europäischen Innovations- und Kapitalmarkts zu positionieren.

„Wir wollen nicht nur mehr Gründungen, sondern mehr Wachstumsgeschichten aus Österreich. Dafür braucht es Menschen am Tisch, die wissen, wo es in der Praxis hakt, was international funktioniert und welche nächsten Schritte wirklich einen Unterschied machen“, betont die Staatssekretärin.

Fokus der neuen Periode: der Dachfonds

Zentrales Vorhaben dabei ist der Scaleup-Dachfonds: ein Fund-of-Funds mit einem Zielvolumen von 300 bis 500 Millionen Euro, der bei der Austria Wirtschaftsservice (aws) angesiedelt wird und in VC-Fonds investieren soll, die wiederum Startups finanzieren. Laut aktuellem Budgetgesetz soll der Fonds bis Ende 2027 sein First Closing abschließen.

Die Vergangenheit des Gremiums

2020 setzte Ex-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck einen Startup-Beauftragten (Michael Altrichter) samt Startup-Komitee ein. Diese Konstruktion war vertraglich an ihre Amtszeit gebunden und endete mit ihrem Rücktritt. Im Juli 2022 rief Nachfolger Martin Kocher den Startup-Rat in seiner heutigen Form ins Leben – personell großteils identisch mit dem alten Komitee.

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Gesetz zu Hass im Netz: Ausnahmen für Enzyklopädien und YouTube

  • Am Mittwoch, 18. 11., hat die Bundesregierung Änderungen am Gesetzespaket gegen Hass im Netz verkündet. So werden der Kreis der Ausnahmen ausgeweitet, gewisse Strafen werden heruntergesetzt.
  • Zuvor war unter anderem von NGOs kritisiert worden, dass die Regeln einen unfairen Nachteil für kleinere Plattformen und Startups bedeuten, die über deutlich weniger Ressourcen verfügen als die großen US-Konzerne.
  • Nun wurde beschlossen, dass die Bestimmungen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen nur für große, auf Profit ausgerichtete Plattformen gelten.
  • Als explizite Ausnahmen werden hier Enzyklopädien, Handels- und Bildungsplattformen sowie nicht-gewinnorientierte Plattformen genannt. Zudem sind aber auch „Video-Sharing-Plattformen“ ausgenommen – also konkret YouTube.
  • Grund dafür ist, dass bei Videoinhalten auf diesen Plattformen die audiovisuelle Medienrichtlinie der EU greift, laut der gegen vermeintlich illegale Inhalte in jenen Ländern vorgegangen werden muss, in denen das Unternehmen seinen Standort hat.
  • Das gilt allerdings nur für die Videos per se – die Kommentare unter den Videos fallen sehr wohl unter das Melde- und Sanktionsregime des neuen Gesetzes, wie es auf Anfrage der APA aus dem Bundeskanzleramt heißt.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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  • Am Mittwoch, 18. 11., hat die Bundesregierung Änderungen am Gesetzespaket gegen Hass im Netz verkündet. So werden der Kreis der Ausnahmen ausgeweitet, gewisse Strafen werden heruntergesetzt.
  • Zuvor war unter anderem von NGOs kritisiert worden, dass die Regeln einen unfairen Nachteil für kleinere Plattformen und Startups bedeuten, die über deutlich weniger Ressourcen verfügen als die großen US-Konzerne.
  • Nun wurde beschlossen, dass die Bestimmungen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen nur für große, auf Profit ausgerichtete Plattformen gelten.
  • Als explizite Ausnahmen werden hier Enzyklopädien, Handels- und Bildungsplattformen sowie nicht-gewinnorientierte Plattformen genannt. Zudem sind aber auch „Video-Sharing-Plattformen“ ausgenommen – also konkret YouTube.
  • Grund dafür ist, dass bei Videoinhalten auf diesen Plattformen die audiovisuelle Medienrichtlinie der EU greift, laut der gegen vermeintlich illegale Inhalte in jenen Ländern vorgegangen werden muss, in denen das Unternehmen seinen Standort hat.
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  • Am Mittwoch, 18. 11., hat die Bundesregierung Änderungen am Gesetzespaket gegen Hass im Netz verkündet. So werden der Kreis der Ausnahmen ausgeweitet, gewisse Strafen werden heruntergesetzt.
  • Zuvor war unter anderem von NGOs kritisiert worden, dass die Regeln einen unfairen Nachteil für kleinere Plattformen und Startups bedeuten, die über deutlich weniger Ressourcen verfügen als die großen US-Konzerne.
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  • Nun wurde beschlossen, dass die Bestimmungen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen nur für große, auf Profit ausgerichtete Plattformen gelten.
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  • Am Mittwoch, 18. 11., hat die Bundesregierung Änderungen am Gesetzespaket gegen Hass im Netz verkündet. So werden der Kreis der Ausnahmen ausgeweitet, gewisse Strafen werden heruntergesetzt.
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  • Nun wurde beschlossen, dass die Bestimmungen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen nur für große, auf Profit ausgerichtete Plattformen gelten.
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