18.11.2020

Gesetz zu Hass im Netz: Ausnahmen für Enzyklopädien und YouTube

Eine Neuerung des geplanten Gesetzespaketes gegen Hass im Netz sieht Ausnahmen vor - unter anderem auch für Video-Plattformen wie YouTube.
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Hass im Netz
(c) Adobe Stock / Сергей Шиманович

Am Mittwoch, 18. 11., hat die Bundesregierung Änderungen am Gesetzespaket gegen Hass im Netz verkündet. So werden der Kreis der Ausnahmen ausgeweitet, gewisse Strafen werden heruntergesetzt. Zuvor war unter anderem von NGOs kritisiert worden, dass die Regeln einen unfairen Nachteil für kleinere Plattformen und Startups bedeuten, die über deutlich weniger Ressourcen verfügen als die großen US-Konzerne.

Video: Die Pressekonferenz zum Nachschauen

Ausnahmen für YouTube

Nun wurde beschlossen, dass die Bestimmungen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen nur für große, auf Profit ausgerichtete Plattformen gelten. Als explizite Ausnahmen werden hier Enzyklopädien, Handels- und Bildungsplattformen sowie nicht-gewinnorientierte Plattformen genannt.

Zudem sind aber auch „Video-Sharing-Plattformen“ ausgenommen – also konkret YouTube. Grund dafür ist, dass bei Videoinhalten auf diesen Plattformen die audiovisuelle Medienrichtlinie der EU greift, laut der gegen vermeintlich illegale Inhalte in jenen Ländern vorgegangen werden muss, in denen das Unternehmen seinen Standort hat.

Das gilt allerdings nur für die Videos per se – die Kommentare unter den Videos fallen sehr wohl unter das Melde- und Sanktionsregime des neuen Gesetzes, wie es auf Anfrage der APA aus dem Bundeskanzleramt heißt. Auch gilt die genannte Ausnahme explizit nur für „Video-Sharing-Plattformen“ wie YouTube. Videos auf Social Networks wie Facebook und Instagram fallen wiederum nicht unter diese Ausnahme.

Halbes Jahr Haft für Upskirting

Herabgesetzt wurde außerdem die Strafe für Upskirting, also das unerlaubte Fotografieren unter Röcken oder des Ausschnitts. Das reine Fotografieren wird nun nur noch mit sechs – statt ursprünglich geplanten zwölf – Monaten Haft bestraft. Für das Verbreiten der Fotos gibt es nach wie vor ein Jahr Freiheitsstrafe.

Diese Reduzierung der Strafe sorgt für Kritik aus der Opposition: „Es ist völlig unverständlich, warum der Strafrahmen beim sogenannten ‚Upskirting‘ wieder von einem Jahr auf sechs Monate herabgesetzt wird“, heißt es etwa von SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim: „Heimlich intime Fotos von Frauen und Mädchen zu machen und dann womöglich noch im Netz zu verbreiten, ist ein schwerer Angriff auf die Integrität von Frauen und Mädchen und keine Ehrenbeleidigung. Ein Relativieren mit Heruntersetzen der Strafe ist daher völlig unangebracht.“

Dafür wurde die Definition des Upskirtings deutlich erweitert, heißt es in einer Aussendung von Frauenministerin Susanne Raab, es umfasst nun auch das Verbot heimlicher Aufnahmen in den eigenen vier Wänden, etwa während des Schlafens oder zum Beispiel durch das Fenster beim Umziehen.

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Wictory
© Wictory - Das Gründer-Duo mit Olympiasieger Lukas Mähr.

Das Wiener HealthTech-Startup Wictory.ai rund um das Gründerduo Klaus Müller und Markus Unterweger holte im März 2025 ein sechsstelliges Investment mit Ex-Skirennläufer Michael Walchhofer als Lead-Investor; auch Eversports-CEO Hanno Lippitsch ist mit an Bord. Heuer fusionierte man zudem mit The Sports Nutrition Playbook von Sportdiätologin Amy Goodson.

Wictory: Segel-Olympiasieger mit dabei

Nun vermeldet man erneut den Gewinn eines prominenten Investors und eine Finanzierung. Der österreichische Segel-Olympiasieger von Paris 2024, Lukas Mähr, beteiligt sich mit einem sechsstelligen Betrag am SportsTech-Startup und möchte damit die Vision von KI-gestütztem Performance-Coaching stärken, wie es heißt.

Archiv: Wie Wictory.ai kurz nach dem Start ein sechsstelliges Investment holte

„Auf meinem Weg zu Olympia habe ich selbst erfahren, wie entscheidend eine gezielte Ernährungsoptimierung für die Leistungsfähigkeit und Regeneration ist. Professionelle Betreuung von Ernährungswissenschafter Martin Rinderer vom Olympiazentrum Vorarlberg war damals ein echter Katalysator für meine Karriere“, erklärt Mähr. „Wictory bringt dieses Prinzip auf den Punkt: Die Kombination aus fundierter Ernährungsberatung und agentischer KI ermöglicht ein Personalisierungsniveau, das es so bisher nicht gab. In meiner Karriere habe ich mehr als einmal erlebt, wie Athletinnen und Athleten zu Testpersonen für technisch unfertige Lösungen wurden. Innovation ist im Spitzensport unverzichtbar. Entscheidend ist aber, in welchem Reifegrad sie beim Athleten ankommt. Genau das überzeugt mich an Wictory: Das Produkt ist bereits sehr weit entwickelt, und die KI wird nicht unkontrolliert auf die Athleten losgelassen, sondern arbeitet den Coaches zu. Zudem kenne ich das Team schon länger und bin vollkommen überzeugt, dass Wictory den Markt für Performance-Coaching nachhaltig prägen wird.“

„International skalieren“

Für die Gründer Klaus Müller und Markus Unterweger ist der Einstieg des Olympiasiegers eine weitere Bestätigung für die strategische Ausrichtung des Unternehmens.

„Wir sind extrem stolz, Lukas als Investor und Partner an Bord zu haben“, kommentiert Müller. „Lukas hat in seiner sportlichen Laufbahn eindrucksvoll bewiesen, wie weit man kommen kann, wenn man bedingungslos fokussiert ist und den unbedingten Anspruch an Exzellenz lebt. Genau dieses Mindset brauchen wir, während wir unsere Plattform weiter ausbauen und international skalieren.“

Und Unterweger ergänzt: „Lukas ist nicht nur ein herausragender Sportler, sondern auch ein extrem lösungsorientierter Sparringspartner und ein großartiger Mensch. Er hat bereits frühzeitig und vorbildlich den Übergang von seiner aktiven Sportlerlaufbahn in die Karriere danach gemeistert. Seine Erfahrung aus dem Spitzensport gepaart mit seinem unternehmerischen Gespür ist für uns eine enorme Bereicherung.“

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Gesetz zu Hass im Netz: Ausnahmen für Enzyklopädien und YouTube

  • Am Mittwoch, 18. 11., hat die Bundesregierung Änderungen am Gesetzespaket gegen Hass im Netz verkündet. So werden der Kreis der Ausnahmen ausgeweitet, gewisse Strafen werden heruntergesetzt.
  • Zuvor war unter anderem von NGOs kritisiert worden, dass die Regeln einen unfairen Nachteil für kleinere Plattformen und Startups bedeuten, die über deutlich weniger Ressourcen verfügen als die großen US-Konzerne.
  • Nun wurde beschlossen, dass die Bestimmungen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen nur für große, auf Profit ausgerichtete Plattformen gelten.
  • Als explizite Ausnahmen werden hier Enzyklopädien, Handels- und Bildungsplattformen sowie nicht-gewinnorientierte Plattformen genannt. Zudem sind aber auch „Video-Sharing-Plattformen“ ausgenommen – also konkret YouTube.
  • Grund dafür ist, dass bei Videoinhalten auf diesen Plattformen die audiovisuelle Medienrichtlinie der EU greift, laut der gegen vermeintlich illegale Inhalte in jenen Ländern vorgegangen werden muss, in denen das Unternehmen seinen Standort hat.
  • Das gilt allerdings nur für die Videos per se – die Kommentare unter den Videos fallen sehr wohl unter das Melde- und Sanktionsregime des neuen Gesetzes, wie es auf Anfrage der APA aus dem Bundeskanzleramt heißt.

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  • Am Mittwoch, 18. 11., hat die Bundesregierung Änderungen am Gesetzespaket gegen Hass im Netz verkündet. So werden der Kreis der Ausnahmen ausgeweitet, gewisse Strafen werden heruntergesetzt.
  • Zuvor war unter anderem von NGOs kritisiert worden, dass die Regeln einen unfairen Nachteil für kleinere Plattformen und Startups bedeuten, die über deutlich weniger Ressourcen verfügen als die großen US-Konzerne.
  • Nun wurde beschlossen, dass die Bestimmungen zum Schutz der Nutzer auf Kommunikationsplattformen nur für große, auf Profit ausgerichtete Plattformen gelten.
  • Als explizite Ausnahmen werden hier Enzyklopädien, Handels- und Bildungsplattformen sowie nicht-gewinnorientierte Plattformen genannt. Zudem sind aber auch „Video-Sharing-Plattformen“ ausgenommen – also konkret YouTube.
  • Grund dafür ist, dass bei Videoinhalten auf diesen Plattformen die audiovisuelle Medienrichtlinie der EU greift, laut der gegen vermeintlich illegale Inhalte in jenen Ländern vorgegangen werden muss, in denen das Unternehmen seinen Standort hat.
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Gesetz zu Hass im Netz: Ausnahmen für Enzyklopädien und YouTube

  • Am Mittwoch, 18. 11., hat die Bundesregierung Änderungen am Gesetzespaket gegen Hass im Netz verkündet. So werden der Kreis der Ausnahmen ausgeweitet, gewisse Strafen werden heruntergesetzt.
  • Zuvor war unter anderem von NGOs kritisiert worden, dass die Regeln einen unfairen Nachteil für kleinere Plattformen und Startups bedeuten, die über deutlich weniger Ressourcen verfügen als die großen US-Konzerne.
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