13.07.2018

has.to.be: Wie aus dem Salzburger Zwei-Mann-Startup has.to.be ein Innovationsführer wurde

Startup-Portrait. Der Co-Founder und COO von has.to.be hat sich mit dem Brutkasten über den bemerkenswerten Weg seines - inzwischen Late Stage - Startups unterhalten. Mit dem Produkt be.Energised ist das Salzburger Unternehmen bereits in 26 Ländern vertreten und beschäftigt 40 Mitarbeiter an drei Standorten.
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has.to.be be.energised team
(c) has.to.be: Das Team

Seit über zwölf Jahren kennen sich die Gründer von has.to.be, Martin Klässner und Alexander Kirchgasser, die Tür an Tür wohnen, jetzt bereits. 2007 kamen sie zum ersten Mal mit dem Thema Elektromobilität in Kontakt. Zunächst entwickelten sie Prototypen zum Laden von Elektrofahrzeugen mit dem Hausstromanschluss. Später, als die E-Mobilität langsam begann, Fahrt aufzunehmen, stießen sie auf das Problem, dass es keine brauchbare Lösung zur Verwaltung von Ladestationen gab. Als Antwort auf dieses Problem entwickelten sie das Produkt be.ENERGISED, eine Software zum Verwalten, Überwachen und Abrechnen von Ladeinfrastruktur.

+++ has.to.be: Salzburger E-Mobility Startup gewinnt Großkunden +++

Rundum-sorglos-Paket für die KundInnen

„Seit der Gründung im Jahr 2013 haben wir um dieses Produkt herum viele weitere Services aufgebaut. Denn wir haben bemerkt, dass viele KundInnen zusätzlich zur Software noch weitere Hilfestellungen benötigen“, erzählt Alexander Kirchgasser dem Brutkasten im Interview. Inzwischen ist das Angebot von be.ENERGISED so weit gewachsen, dass sie KundInnen, die sich entschieden haben, Ladesäulen zu errichten, beim gesamten Prozess, von der Planung, über Aufbau, Wartung, Instandhaltung und Verwaltung bis hin zur Abrechnung usw. unterstützen können.

Zu mehr als 460 Ladestationstypen kompatibel

„Wenn beispielsweise ein Stadtwerk sich dafür interessiert, Ladesäulen zu errichten, ist es erst einmal mit einer Reihe von Fragen konfrontiert: ‚Wo stellen wir die Ladesäulen auf? Welche Hardware verwenden wir? Wie viele KundInnen werden wir haben?‘ Wir haben für all diese Fragen über die Jahre die nötige Expertise aufgebaut und können unsere KundInnen zu der Lösung führen, die für sie am meisten Sinn ergibt“, erklärt Kirchgasser. Zudem biete be.ENERGISED den großen Vorteil, Hardware-neutral und damit zu mehr als 460 Ladestationstypen kompatibel zu sein.

be.ENERGISED: Service nach dem Baukastenprinzip

Kirchgasser fügt hinzu: „Unsere Dienstleistungen funktionieren dabei nach dem Baukastenprinzip. Die KundInnen können selbst entscheiden, ob sie zusätzlich Dienste wie Consulting, Abrechnungsabwicklung oder Vor-Ort-Service in Anspruch nehmen oder selbst durchführen wollen. Wir betreiben zum Beispiel auch eine eigene Hotline, bei der ExpertInnen allgemein um Rat gefragt werden können, oder wenn vor Ort an der Ladesäule etwas nicht funktioniert. In diesem Falle können wir direkt ServicetechnikerInnen entsenden, die sich sofort um das Problem kümmern.“

has.to.be in 26 Ländern aktiv

Das Late Stage Startup has.to.be hat es inzwischen auf die beachtliche Größe von 40 MitarbeiterInnen gebracht. Diese arbeiten an drei Standorten in Radstadt, Wien und München. In über 26 Ländern sei man mit dem Produkt vertreten, von Kolumbien bis Neuseeland. Dabei gewann man namhafte Kundschaft wie Daimler und Porsche. 90 Prozent der Geschäfte fänden im Ausland statt, der heimische Markt sei schwierig. „Wir haben unser Startup in Radstadt bei Salzburg gegründet. Radstadt ist weder der Nabel der Welt noch ein Hidden Silicon Valley. Das hat Vor- und Nachteile. Unsere MitarbeiterInnen sind sehr loyal, so etwas wie Fluktuation gibt es bei uns fast gar nicht. Ernüchternd war für uns hingegen, dass man sich das Vertrauen der ÖsterreicherInnen extrem hart erarbeiten muss. Es ist sehr schwer, als nicht schon lange etabliertes Unternehmen Aufträge zu bekommen“, sagt Alexander Kirchgasser.

Vom Startup zum führenden Innovationstreiber

In Zukunft möchte das Unternehmen zum führenden Anbieter bei Abrechnungen von Energietransaktionen werden. Kirchgasser erzählt: „Schon sehr bald kommen spannende Themen auf uns zu, wie Blockchain und autonomes Fahren. Wir sind momentan einer der wichtigsten Datendrehscheiben und Innovationstreiber in unserem Bereich, und das wollen wir auch bleiben.“


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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