26.03.2020

Härtefallfonds: Anträge ab Freitag – Auszahlung bis zu 6000 Euro

Die Bundesregierung hat am Donnerstagnachmittag neue Eckpunkte zum 38 Milliarden schweren Hilfspaket präsentiert – darunter auch Details zum Härtefallfonds, der EPU und Kleinstunternehmern zur Verfügung steht.
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Härtefallfonds
(c) BKA
Die Antragsstellung für den Härtefallfonds zur Hilfe für EPU und Kleinstunternehmer sollen ab morgen Freitag 17 Uhr möglich sein und erste Auszahlungen bereits kommende Woche erfolgen. Das hat die Bundesregierung am Donnerstagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz mitgeteilt, in der neue Details zum 38 Milliarden Euro schweren Hilfspaket präsentiert wurden.

Wie viel Geld steht zur Verfügung?

Die Anträge für den Härtefallfonds können bei der Wirtschaftskammer online eingereicht werden. In den nächsten drei Monaten sollen EPU und Kleinstunternehmern bis zu 6000 Euro zur Verfügung stehen. In einer ersten Phase sollen 1000 Euro sofort ausgezahlt werden, in der zweiten Phase bis zu maximal 2000 Euro pro Monat, wobei sich dies in weiterer Folge am jeweiligen Bedarf orientiert.
Beim Härtefallfonds handelt es sich übrigens um einmalige Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Von der Bundesregierung heißt es, dass Anträge „vorbehaltlich der budgetären Bedeckung“ bis Ende 2020 möglich sind. Der Härtefallfonds ist mit insgesamt einer Milliarde Euro dotiert.

Wer kann ansuchen?

Ansuchen können laut Wirtschaftsministerium rechtmäßig selbstständige Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes. Eine Kammermitgliedschaft ist nicht erforderlich. Nach derzeitigem Stand werden folgende Gruppen Ansprüche stellen können:
  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
  • Neue Selbständige wie z. B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Welche Voraussetzung gibt es?

Für die Anspruchsberechtigung soll es laut einem Bericht des ORF eine Ober- und Untergrenze geben: Wer mehr als rund 60.000 Euro jährlich – 80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage – oder im Jahr weniger als rund 5.500 Euro – jährliche Geringfügigkeitsgrenze – verdient, soll keinen Anspruch auf einen Zuschuss haben.

Ebenfalls keinen Anspruch hat, wer Nebeneinkünfte über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro bezieht.

Um einen Anspruch zu bekommen, muss die Unternehmensgründung laut dem Wirtschaftsministerium bis spätestens 31. Dezember 2019 erfolgt sein. Der Sitz der Betriebstätte muss zudem in Österreich liegen.

Für einen Anspruch muss eine der drei Voraussetzungen erfüllt werden:

  • die laufenden Kosten können nicht gedeckt werden
  • ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot liegt vor
  • es gibt einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres

Vizekanzler Werner Kogler versicherte, dass die Erstauszahlungsrunden im Härtefall – sprich die Auszahlung der ersten 1000 Euro – möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen soll. Bei den weiteren Auszahlungsrunden wird hingegen der konkrete Bedarf genau erhoben und die Auszahlung dementsprechend angepasst.

=> Nähere Informationen zu den Voraussetzung auf der Seite des Wirtschaftsministeriums (BMDW) und der Wirtschaftskammer Österreich.

Welche Unterlagen und Daten sind nötig?

Laut der Wirtschaftskammer werden folgende Unterlagen und Daten nötig sein:

  • Zugangsdaten für das WKO-Benutzerkonto, falls vorhanden.
    Hinweis: Anmeldung ist auch ohne WKO-Benutzerkonto möglich.
  • persönliche Steuernummer
  • KUR ODER GLN (Die KUR ist die Kennziffer des Unternehmensregisters. GLN die Global Location Number (GLN) beide finden sich im Unternehmensserviceportal)
  • Freie Dienstnehmer brauchen weder KUR noch GLN
  • Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

Warum erfolgt der Antrag über die Wirtschaftskammer?

Die Abwicklung erfolgt über die Wirtschaftskammer und nicht das Finanzministerium, wie dies beispielsweise bei Steuerstundungen der Fall ist. Finanzminister Gernot Blümel begründet dies damit, dass die neuen Hilfsinstrumente nicht auf eine einzelne Einheit abgewälzt werden können. So wolle die Regierung eine Überforderung des Systems vorbeugen und rasche Auszahlungen gewährleisten.

Finanzminister Blümel rechnet mit mindestens 70.000 Anträgen, die in den nächsten Tagen bei der Wirtschaftskammer eingehen werden.


+++ Coronavirus, Wirtschaft und die Innovation +++

 

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Nemja Klincov und seine Frau stehen in einem Frühstücksraum, beide halten ein Kind auf dem Arm.
Familienvater Nemanja Klincov entwickelt Plappi aus familiären Gründen. (c) Nemanja Klincov

Die Idee für Plappi, die KI-gestützte Sprachhilfe für Kinder, kommt dem Wiener Nemanja Klincov im Alltag. „Ich habe zwei Kinder und möchte ihnen meine Muttersprache Serbisch beibringen, meine Frau spricht Deutsch mit ihnen. Als Vater, Ehemann und Unternehmer kommt die Zeit allerdings oft zu kurz und ich merke, wie die Sprachbildung bei den Kindern leidet. Plappi entstand aus genau dieser Frustration. Nicht um mich zu ersetzen, sondern um die Zeit dazwischen zu nutzen. Damit mein Kind auch dann meine Sprache hört und übt, wenn ich gerade nicht kann.“

Klincov ist in der Gründerszene nicht neu. Durch sein erstes Startup BReact (brutkasten berichtete) erhält der Founder die KI-Expertise, die er für Plappi benötigt: „Wir haben diese ganze Expertise, zur KI und auch zur Datensicherheit, in den letzten fünf Jahren aufgebaut. Alles, was wir über BReact lernen, ist ein Grundbaustein für Plappi.  Für uns ist es extrem wichtig, dass keine Daten abfließen können und kein KI-Training betrieben wird.“

Eltern legen die Themen selbst fest

Wenn man ein Plappi-Gerät bekommt, kann man als Elternteil über eine App Lehrpläne und Themen festlegen. „Man kann beispielsweise den Namen des Lieblingstiers angeben, den Namen der besten Freunde, was im Alltag passiert, und man kann Plappi auch auf Themen sensibilisieren oder Wörter eingeben, die gelernt werden sollen. Das Gerät orientiert sich dann an dem, was die Eltern vorgegeben haben, und fordert die Kinder auch aktiv auf, zu antworten. Wir haben kein anderes Spielzeug gefunden, das Kinder proaktiv auffordert zu kommunizieren“, so Klincov.

„100 Prozent Made in Europe“

Für den Vater steht vor allem eines im Vordergrund: Der Datenschutz der Kinder. „Unser oberstes Gebot ist, ausschließlich Offline-KI-Modelle zu benutzen. Was die Kinder sagen, wird nicht für Werbung oder KI-Training genutzt. Wir haben uns auch angesehen, welches Rechenzentrum in Europa keinen amerikanischen oder chinesischen Gesellschafter dabeihat, damit alles 100 Prozent Made in Europe ist. Ich will als Vater auch nicht, dass die Daten meiner Kinder an amerikanische Konzerne abfließen“, erklärt der Founder.

Welches KI-Modell am geeignetsten ist, will Klincov gemeinsam mit 100 Eltern noch testen. Warum der Founder sich sicher ist, dass Kinder überhaupt mit KI-Spielzeugen interagieren sollten, erzählt er im Interview: „An Silvester waren wir bei Freunden. Als ich gesehen habe, wie sechs kleine Kinder von zwei bis fünf Jahren mit einer Alexa gesprochen und interagiert haben, war für mich klar: Das wird funktionieren, auch ohne Display oder Screen.“

Plappi soll es in dieser Ausführung für Kinder und ein anderes Modell für Jugendliche geben. (c) Plappi

Bereits 120 Menschen auf der Warteliste

Wenn Plappi auf den Markt kommt, soll es 90 Euro kosten und auf einem Abomodell für 9,90 Euro pro Monat basieren. Die Lernenden bekommen dann jeden Monat neue Lehrpläne erstellt, „denn Plappi versteht ja, welche Vokabeln die Kinder schon können und welche Wörter gut gelernt worden sind. Und deshalb ist es notwendig, dass es ein Abomodell ist, weil diese Lehrpläne angepasst werden. Und je nach Alter und Kind wird es dann mitwachsen“.

Klincov wartet zurzeit auf Förderungsgenehmigungen, für 2027 sei der Markteintritt geplant. Auf der Warteliste stehen derzeit 120 Menschen. Eine Crowdfunding-Kampagne auf der Plattform Kickstarter wird am 24. Juni gelauncht.

Zukunftspläne

„Mein Wunsch ist wirklich, dass meine Kinder fließend meine Sprache sprechen können. Ich hoffe, dass Plappi eines Tages ein Must-have in jedem Haushalt mit Kindern ist. Wir sehen einfach ein Riesenmarktpotenzial, wenn allein schon wegen des Unterrichtsfachs Englisch 95 Prozent der Kinder zur Zielgruppe werden“, blickt der Founder in die Zukunft. Das Ziel sei, dass auf lange Sicht nicht nur Kinder mit Migrationsbiografie Plappi nutzen. 

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Härtefallfonds: Anträge ab Freitag – Auszahlung bis zu 6000 Euro

  • Das hat die Bundesregierung am Donnerstagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz mitgeteilt.
  • Die Anträge für den Härtefallfonds können bei der Wirtschaftskammer online eingereicht werden.
  • In den nächsten drei Monaten sollen EPU und Kleinstunternehmern insgesamt 6000 Euro zur Verfügung stehen.
  • Für die nicht rückzahlbaren Zuschüsse gibt es Ober- und Untergrenzen: Personen oder Unternehmer, die mehr als rund 60.000 Euro jährlich verdienen, haben keinen Anspruch auf Zuschuss.
  • Vizekanzler Werner Kogler versicherte, dass die Erstauszahlungsrunden im Härtefall – sprich die Auszahlung der ersten 1000 Euro – möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen soll.
  • Finanzminister Blümel rechnet mit mindestens 70.000 Anträgen, die in den nächsten Tagen bei der Wirtschaftskammer eingehen werden.

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