26.03.2020

Härtefallfonds: Anträge ab Freitag – Auszahlung bis zu 6000 Euro

Die Bundesregierung hat am Donnerstagnachmittag neue Eckpunkte zum 38 Milliarden schweren Hilfspaket präsentiert – darunter auch Details zum Härtefallfonds, der EPU und Kleinstunternehmern zur Verfügung steht.
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Härtefallfonds
(c) BKA
Die Antragsstellung für den Härtefallfonds zur Hilfe für EPU und Kleinstunternehmer sollen ab morgen Freitag 17 Uhr möglich sein und erste Auszahlungen bereits kommende Woche erfolgen. Das hat die Bundesregierung am Donnerstagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz mitgeteilt, in der neue Details zum 38 Milliarden Euro schweren Hilfspaket präsentiert wurden.

Wie viel Geld steht zur Verfügung?

Die Anträge für den Härtefallfonds können bei der Wirtschaftskammer online eingereicht werden. In den nächsten drei Monaten sollen EPU und Kleinstunternehmern bis zu 6000 Euro zur Verfügung stehen. In einer ersten Phase sollen 1000 Euro sofort ausgezahlt werden, in der zweiten Phase bis zu maximal 2000 Euro pro Monat, wobei sich dies in weiterer Folge am jeweiligen Bedarf orientiert.
Beim Härtefallfonds handelt es sich übrigens um einmalige Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Von der Bundesregierung heißt es, dass Anträge „vorbehaltlich der budgetären Bedeckung“ bis Ende 2020 möglich sind. Der Härtefallfonds ist mit insgesamt einer Milliarde Euro dotiert.

Wer kann ansuchen?

Ansuchen können laut Wirtschaftsministerium rechtmäßig selbstständige Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes. Eine Kammermitgliedschaft ist nicht erforderlich. Nach derzeitigem Stand werden folgende Gruppen Ansprüche stellen können:
  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
  • Neue Selbständige wie z. B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Welche Voraussetzung gibt es?

Für die Anspruchsberechtigung soll es laut einem Bericht des ORF eine Ober- und Untergrenze geben: Wer mehr als rund 60.000 Euro jährlich – 80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage – oder im Jahr weniger als rund 5.500 Euro – jährliche Geringfügigkeitsgrenze – verdient, soll keinen Anspruch auf einen Zuschuss haben.

Ebenfalls keinen Anspruch hat, wer Nebeneinkünfte über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro bezieht.

Um einen Anspruch zu bekommen, muss die Unternehmensgründung laut dem Wirtschaftsministerium bis spätestens 31. Dezember 2019 erfolgt sein. Der Sitz der Betriebstätte muss zudem in Österreich liegen.

Für einen Anspruch muss eine der drei Voraussetzungen erfüllt werden:

  • die laufenden Kosten können nicht gedeckt werden
  • ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot liegt vor
  • es gibt einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres

Vizekanzler Werner Kogler versicherte, dass die Erstauszahlungsrunden im Härtefall – sprich die Auszahlung der ersten 1000 Euro – möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen soll. Bei den weiteren Auszahlungsrunden wird hingegen der konkrete Bedarf genau erhoben und die Auszahlung dementsprechend angepasst.

=> Nähere Informationen zu den Voraussetzung auf der Seite des Wirtschaftsministeriums (BMDW) und der Wirtschaftskammer Österreich.

Welche Unterlagen und Daten sind nötig?

Laut der Wirtschaftskammer werden folgende Unterlagen und Daten nötig sein:

  • Zugangsdaten für das WKO-Benutzerkonto, falls vorhanden.
    Hinweis: Anmeldung ist auch ohne WKO-Benutzerkonto möglich.
  • persönliche Steuernummer
  • KUR ODER GLN (Die KUR ist die Kennziffer des Unternehmensregisters. GLN die Global Location Number (GLN) beide finden sich im Unternehmensserviceportal)
  • Freie Dienstnehmer brauchen weder KUR noch GLN
  • Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

Warum erfolgt der Antrag über die Wirtschaftskammer?

Die Abwicklung erfolgt über die Wirtschaftskammer und nicht das Finanzministerium, wie dies beispielsweise bei Steuerstundungen der Fall ist. Finanzminister Gernot Blümel begründet dies damit, dass die neuen Hilfsinstrumente nicht auf eine einzelne Einheit abgewälzt werden können. So wolle die Regierung eine Überforderung des Systems vorbeugen und rasche Auszahlungen gewährleisten.

Finanzminister Blümel rechnet mit mindestens 70.000 Anträgen, die in den nächsten Tagen bei der Wirtschaftskammer eingehen werden.


+++ Coronavirus, Wirtschaft und die Innovation +++

 

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ESNA Operations Director Linda Capusa © ESNA

Um Europa im globalen Wettbewerb zu stärken, wurde 2021, auf Basis von mittlerweile 28 Staaten, die Europe Startup Nations Alliance (ESNA) gegründet. Ihr Ziel ist es, die nationalen Rahmenbedingungen für Gründer:innen durch acht vordefinierte Standards wie „Access to Finance“, „Social Inclusion, Diversity and Protecting Democratic Values“ oder „Attracting and Retaining Talent“ zu harmonisieren. Der jährliche „Startup Nations Standard Report“ dient dabei nicht als klassisches Ranking, sondern als Benchmarking-Instrument. „Wir arbeiten eng mit allen Ländern zusammen, verifizieren Daten und betreiben intensive Recherche“, erklärt Linda Capusa, Operations Director bei ESNA im brutkasten-Interview den kollaborativen Prozess hinter dem Bericht.

Österreichs Trumpfkarte: Die Talentakquise

Mit einem Gesamtwert von 67 Prozent bewegt sich Österreich nahe am europäischen Mittelwert. Besonders beeindruckend schneidet das Land beim Thema Talentakquise ab: Mit einer Bewertung von 88 Prozent liegt Österreich klar über dem EU-Schnitt. Linda Capusa hebt hierbei vor allem die beschleunigten Visaverfahren für Gründer:innen und Fachkräfte hervor, die idealerweise weniger als einen Monat dauern sollten.

„Eine Gründerin kann die beste Idee haben, aber ohne das richtige Talent ist es schwer, das Unternehmen zu skalieren und die Idee umzusetzen“, betont sie im Gespräch. Auch Initiativen zur Rückholung von Talenten nach Österreich sowie Fortschritte bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (Stock Options) fielen bei der Bewertung laut Capusa positiv ins Gewicht.

Baustellen bei Bürokratie und Frühphasenkapital

Dennoch bleibt beträchtliche Luft nach oben, insbesondere bei der Startup-Regulierung und der Digitalisierung öffentlicher Dienste. Ein konkretes Manko sieht die ESNA-Managerin beim Kapitalzugang. Im Interview betont sie, dass Österreich derzeit keine Steuerbefreiungen für Business Angels anbiete, was sie jedoch als essentiellen Hebel für die wichtige Frühphasenfinanzierung wahrnimmt.

Europa auf dem Weg zum gemeinsamen Markt

Blickt man auf den gesamten Kontinent, zeigt sich ein positiver Makrotrend: Das durchschnittliche Umsetzungsniveau von empfohlenen Maßnahmen sprang signifikant von 61 auf 70 Prozent. Treiber sind laut Capusa europaweit die schnelle, kostengünstige digitale Unternehmensgründung sowie der Ausbau öffentlicher Finanzierungen.

„Regierungen werden sich zunehmend bewusst, dass Startups andere politische Rahmenbedingungen benötigen als traditionelle Unternehmen und welchen positiven wirtschaftlichen Einfluss sie bringen“, erklärt Capusa. Am schwersten tun sich die Staaten weiterhin mit regulatorischen Innovationen, wenngleich sich auch hier Verbesserungen abzeichnen.

„EU Inc“ als Hebel gegen die Marktfragmentierung

Um die Zersplitterung der nationalen Märkte endgültig zu überwinden, setzt Capusa große Hoffnung in die europäische Initiative „EU Inc“. Der Vorschlag für ein einheitliches europäisches Gesellschaftsrecht wird von der Allianz voll unterstützt. „Es würde die Fragmentierung aufheben, den Markteintritt beschleunigen und das Skalieren erleichtern“, betont die Operations Director. „Wir konkurrieren nicht innerhalb Europas, sondern als Kontinent“, fügt sie abschließend hinzu.

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Härtefallfonds: Anträge ab Freitag – Auszahlung bis zu 6000 Euro

  • Das hat die Bundesregierung am Donnerstagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz mitgeteilt.
  • Die Anträge für den Härtefallfonds können bei der Wirtschaftskammer online eingereicht werden.
  • In den nächsten drei Monaten sollen EPU und Kleinstunternehmern insgesamt 6000 Euro zur Verfügung stehen.
  • Für die nicht rückzahlbaren Zuschüsse gibt es Ober- und Untergrenzen: Personen oder Unternehmer, die mehr als rund 60.000 Euro jährlich verdienen, haben keinen Anspruch auf Zuschuss.
  • Vizekanzler Werner Kogler versicherte, dass die Erstauszahlungsrunden im Härtefall – sprich die Auszahlung der ersten 1000 Euro – möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen soll.
  • Finanzminister Blümel rechnet mit mindestens 70.000 Anträgen, die in den nächsten Tagen bei der Wirtschaftskammer eingehen werden.

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