26.04.2020

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

Der Corona-Härtefallfonds für EPU, KMU und Selbständige wird auf Bestreben der WKO hin deutlich ausgeweitet. Die wichtigsten Kriterien im Überblick.
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Mahrer zu Startups und Coronakrise - Epidemiegesetz - Härtefallfonds
Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer

Die Wirtschftskammer rund um WK-Präsident Harald Mahrer hat in Verhandlungen mit den Regierungen substanzielle Änderungen für den Härtefall-Fonds erreicht, der vor allem Klein- und Kleinstunternehmen zugute kommen soll.

+++Coronavirus: News, Daten und Hintergründe+++

Die Härtefall-Änderungen im Überblick

Entsprechede Ändeungen hat unter anderem die Junge Wirtschaft kompakt auf im Rahmen eines Facebook-Postings kommuniziert:

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

Die Richtlinienänderung wird nun so rasch wie möglich in der Programmierung des Onlinantrages eingearbeitet, heißt es im Posting der Jungen Wirtschaft – Anträge können weiterhin über das Online-Formular gestellt werden, welches unter der Webadresse wko.at/haertefall-fonds verfügbar ist.

Härtefonds und andere Corona-Hilfsinstrumente

Dabei ist der Corona-Härtefonds zu unterscheiden von diversen Hilfsinstrumenten, welche die Regierung zur Linderung der wirtschaftlichen Auswirkungen durch das Coronavirus – „Coronakrise“ – ins Leben gerufen hat. Es hier inzwischen recht leicht, den Überblick zu verlieren – hier hilft eine entsprechende Grafik der WKÖ.

Härtefonds und andere Hilfen in der Coronakrise
© WKÖ

Weiters sollte das 150 Millionen Euro schwere Startup-Paket der Bundesregiereung nicht unerwähnt bleiben, welches am 16.4. verkündet wurde und sich vor allem an heimische Startups und ihre Investoren richtet. Details dazu unter diesem Link.

Corona-Härtefonds: Die Änderungen im Detail

Mehr Details zum Ausbau des Härtefonds finden sich auf der Website der WKÖ.

Erweiterung des Betrachtungszeitraumes

  • Damit Unternehmer, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, erfasst werden, wird der dreimonatige Betrachtungszeitraum um drei Monate verlängert (bis 15.09.2020).
  • Innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden – die drei Monate müssen nicht zwingend aufeinander folgen.

Einführung einer Mindestförderhöhe (gilt auch für Jungunternehmen ab 2018)

  • In Phase 2 wird eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat eingeführt.
  • Davon sollen alle Unternehmen profitieren, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten bei Gründung keinen Gewinn erwirtschaften konnten.
  • Es muss weder im letzten noch in den letzten drei Steuerbescheiden bzw. in den letzten fünf Jahren ein positives Ergebnis vorliegen.
  • Jungunternehmer, die nach dem 01.01.2018 (bisher 01.01.2020) gegründet haben, können auch ohne Steuerbescheid 500 Euro beantragen.
  • Alle Unternehmer haben über die automatisierte Berechnung weiterhin die Möglichkeit bis zu 2.000 Euro pro Monat Förderung zu erhalten

Berücksichtigung Familienhärteausgleich

  • Der Corona-Familienhärteausgleich wird vom Doppelförderungsverbot ausgenommen.
  • Eine Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist damit kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung einer Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds.

Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr

  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden.

Statements zu den Änderungen am Corona-Härtefonds

„Mit den aktuellen Anpassungen haben wir ein Auffangnetz gebaut, das die Breite der österreichischen Unternehmerlandschaft umfasst. Jede Branche ist von der aktuellen Krise getroffen, aber die Herausforderungen sind individuell und unterschiedlich. Wir haben die Betroffenen gehört, und wir haben geantwortet“, sagt dazu Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) laut eine APA-Meldung.

WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf ergänzen in einer Stellungnahme unisono: „Das Sicherheitsnetz für Kleinstunternehmer und EPUs für ihre persönlichen Lebenserhaltungskosten, die besonders hart von der Krise betroffen sind, wurde mit den Änderungen, die ab sofort in Kraft treten, damit deutlich verbessert.“

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© Envato/Rawpixel - Beispielfoto.

Die Elevatry GmbH hat eine Pre-Seed-Finanzierung über 3 Mio. Euro abgeschlossen. An der Runde beteiligen sich Bayern Kapital, die Unternehmensberatung H&Z sowie mehrere Business Angels, darunter Jan Henner-Theißen, Martin Berr-Sorokin, Mike Simon, Markus Ehrle, Andreas Junck und Alexander Bruehl.

Elevatry und Companions

Der strategische Einkauf beeinflusse Kosten, Qualität, Resilienz und Compliance des gesamten Einkaufsvolumens maßgeblich, doch in der Praxis reiche die Kapazität von Einkaufsteams oft nur, um einen Teil der Lieferanten und Warengruppen aktiv zu managen, heißt es von Elevatry. Somit bleibe dem Unternehmen zufolge ein großer Teil des möglichen Hebels ungenutzt. Ein Großteil der Arbeitszeit im strategischen Einkauf skaliere bisher nicht, denn sie fließe in analytische und anspruchsvolle Arbeit. Hier setzt das Startup an.

Hinter dem Unternehmen stehen drei Gründer. Heiko Schwarz (CEO) bringt rund 25 Jahre Erfahrung im strategischen Einkauf und in Procurement-Software mit; zuvor gründete er riskmethods, das von Sphera übernommen wurde. Christian Ruck (Chief Product Officer & Operations) war Associate Partner bei McKinsey und COO des Procurement-SaaS-Anbieters Orpheus, der an McKinsey verkauft wurde. Tizian Ruck verantwortet als AI Lead die technische Entwicklung der Plattform.

Die Companions der Plattform, u. a. Category Strategist, Negotiation Coach sowie Risk & Integrity Manager, übernehmen die analytischen Arbeiten, Recherchen sowie Szenariobewertungen entlang des gesamten Source-to-Contract-Prozesses. Das reicht von der Bedarfsanalyse über Sourcing-Strategie, Ausschreibung und Lieferantenauswahl bis zu Sollkostenanalyse, Verhandlung, Vertrag und Erfolgscontrolling.

System of Initiative

Elevatry versteht sich als „System of Initiative“ statt als „System of Record“. Die Plattform plant proaktiv, priorisiert nach Impact in Euro und bereitet Vorschläge vor, heißt es. Entschieden wird im Team. Autonomiegrade, Freigaben und Datenhoheit konfigurieren die Kunden selbst, auf einer offenen Multi-LLM-Architektur.

„Strategischer Einkauf ist einer der größten Ergebnishebel im Unternehmen. Gezogen wird er bisher nur dort, wo die Kapazität reicht und entsprechendes Wissen verfügbar ist“, sagt Schwarz, CEO von Elevatry. „Unsere Companions übernehmen komplexe Denkarbeiten und führen Aufgaben auf höchstem Niveau aus. So können Einkaufsteams die Methodik ihrer besten Category Manager auf jede Warengruppe anwenden. Unsere Investoren bringen Kapital, exklusive Einkaufsexpertise und Marktzugang zusammen. Ab jetzt beweisen wir den Impact beim Kunden.“

Und Monika Steger, Geschäftsführerin Bayern Kapital, ergänzt: „Elevatry verbindet ein sehr erfahrenes Gründerteam mit einer klaren Vision für die Zukunft des strategischen Einkaufs. Die KI-native Plattform adressiert einen erheblichen Effizienz- und Wertschöpfungshebel in Unternehmen und schafft durch die intelligente Nutzung von Einkaufswissen und -daten einen unmittelbar nachvollziehbaren Kundennutzen. Gleichzeitig agiert das Unternehmen in einem attraktiven, stark wachsenden Markt für KI-gestützte Procurement-Software.“

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AI Summaries

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

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Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

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  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
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  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
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  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

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  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
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  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

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  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
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