22.06.2021

#happymonday: „Wenn die Mitarbeiter Montag hassen, besteht Handlungsbedarf“

Die von brutkasten und Wonderwerk initiierte Aktion #happymonday geht der Frage nach, was Mitarbeiter für einen glücklichen Wochenstart brauchen.
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Fragt man nach dem unbeliebtesten Wochentag, ist die häufigste Antwort Montag – diesem Umstand wurden sogar erfolgreiche Pop-Songs gewidmet. Die Faktenlage ist klar: Etwa ein Dreiviertel der Befragten einer europaweiten Studie geben an, am Montag nicht gerne zu arbeiten. Dabei ist schlechte Stimmung am Wochenbeginn kein Naturgesetz. „Wenn es am Montagmorgen unseren Mitarbeitern nicht gut geht, ist das unsere Verantwortung als Unternehmen. Wenn sie den Tag hassen, besteht Handlungsbedarf“, sagt Martin Wolf, Chief Culture Officer bei Wonderwerk. Gemeinsam mit dem brutkasten initiiert die Wiener Agentur daher die Aktion #happymonday, an der bereits zum Start auch TheVentury, borisgloger consulting und menonthemoon teilnehmen.

Ein #happymonday, damit es allen besser geht

Manche Menschen hätten richtiggehend Angst vor de Wochenstart, was auf traumatische Erlebnisse in der Arbeit hindeute. Doch meist seien die Hintergründe für die Abneigung weit weniger gravierend, meint Wolf. „Eine gewisse Antipathie gegenüber dem Wochenstart kann aus unterschiedlichen Gründen auftreten, das braucht man nicht schönreden. Die Frage ist: Will ich daran arbeiten? Und die unternehmerische Antwort darauf sollte auf der Hand liegen. Tatsächlich ist es aber nicht selbstverständlich, dass etwas gemacht wird“. Doch wer nicht handle, laufe Gefahr, seine größten Talente zu verlieren.

Druck zu machen,ist dabei freilich der falsche Weg, weiß Wonderwerk-Gründer und #happymonday-Initiator Thomas Klein: „Es braucht auch keine Millionenbudgets, sondern vor allem den Willen, eine Hands-On-Einstellung und den nötigen Startup-Spirit“. Für die Aktion arbeite man mit Unternehmen zusammen, die das ähnlich sehen. „Ich persönlich bin ein großer Montag-Fan. Wir wollen gemeinsam herausfinden, was wir tun können, damit es allen zum Wochenstart besser geht“, sagt Co-Initiator Dejan Jovicevic, Gründer und CEO des brutkasten, „mit Wonderwerk haben wir den perfekten – langjährigen – Partner, um das auf solide Beine zu stellen“. Zum Start gehe es nun einmal darum, Awareness zu schaffen. Dazu gibt es eine Social Media-Kampagne mit positiven Stimmen zum Montag aus den Partner-Unternehmen der Aktion. Den Start macht Jovicevic selbst – siehe oben.

Strategien für einen besseren Wochenstart

Die Partner-Unternehmen der Aktion haben ihrerseits bereits Strategien entwickelt, um einen #happymonday für alle zu etablieren. „Für uns als werteorientiertes Unternehmen ist es essenziell, dass unsere Mitarbeiter:innen aus innerer Überzeugung gerne mit uns arbeiten. Denn nur so können wir gemeinsam die Höchstleistung erbringen, welche die Kunden von uns als verlässlichen Partner zurecht erwarten“, sagt Dominic Runge von borisgloger consulting. Martin Oisterschek von menonthemoon erklärt seine Wochenbeginn-Strategie: „Man sollte das kurze Timeout am Wochenende nutzen, um am Montag die neuen Perspektiven, Anregungen und Ideen mit ins Büro zu nehmen und kreativ umzusetzen. Daher machen wir bewusst am Montag erst ab Mittag unsere internen Statusmeetings und Abstimmungen und geben unseren Mitarbeiter:innen Raum, die Eindrücke vom Wochenende zu sammeln, zu ordnen und die frischen Ideen dem Team zu präsentieren“.

Besonders intensiv hat man sich mit dem Wochenstart bereits bei The Ventury beschäftigt, wie Pooja Ahluwalia ausführt. „Wir haben jeden Montag um 11:00 ein ‚Show & Tell‘-Meeting, wo alle Mitarbeiter:innen zusammenkommen und gemeinsam in die Woche starten, nachdem sie davor Zeit hatten, um erstmal anzukommen, Emails zu checken, etc. Es gibt es einige Themen, die wir hier wöchentlich integrieren, die dazu führen, dass sich alle gut abgeholt fühlen, Teamspirit spüren, und einen Reminder erhalten, warum sie bei TheVentury sind“. Dabei werden unter anderem berufliche Highlights der Vorwoche vorgestellt, Fehler als Lernmöglichkeit reflektiert und starke Leistungen hervorgehoben. „Diese 45 Minuten fühlen sich oft wie eine große Feier an und darauf freuen wir uns jedes mal“, so Ahluwalia.


Werde Teil der Aktion! Wir laden alle Unternehmer:innen und Mitarbeiter:innen herzlich ein, gemeinsam mit uns an ihrem #happymonday zu arbeiten!

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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