22.06.2021

#happymonday: „Wenn die Mitarbeiter Montag hassen, besteht Handlungsbedarf“

Die von brutkasten und Wonderwerk initiierte Aktion #happymonday geht der Frage nach, was Mitarbeiter für einen glücklichen Wochenstart brauchen.
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Fragt man nach dem unbeliebtesten Wochentag, ist die häufigste Antwort Montag – diesem Umstand wurden sogar erfolgreiche Pop-Songs gewidmet. Die Faktenlage ist klar: Etwa ein Dreiviertel der Befragten einer europaweiten Studie geben an, am Montag nicht gerne zu arbeiten. Dabei ist schlechte Stimmung am Wochenbeginn kein Naturgesetz. „Wenn es am Montagmorgen unseren Mitarbeitern nicht gut geht, ist das unsere Verantwortung als Unternehmen. Wenn sie den Tag hassen, besteht Handlungsbedarf“, sagt Martin Wolf, Chief Culture Officer bei Wonderwerk. Gemeinsam mit dem brutkasten initiiert die Wiener Agentur daher die Aktion #happymonday, an der bereits zum Start auch TheVentury, borisgloger consulting und menonthemoon teilnehmen.

Ein #happymonday, damit es allen besser geht

Manche Menschen hätten richtiggehend Angst vor de Wochenstart, was auf traumatische Erlebnisse in der Arbeit hindeute. Doch meist seien die Hintergründe für die Abneigung weit weniger gravierend, meint Wolf. „Eine gewisse Antipathie gegenüber dem Wochenstart kann aus unterschiedlichen Gründen auftreten, das braucht man nicht schönreden. Die Frage ist: Will ich daran arbeiten? Und die unternehmerische Antwort darauf sollte auf der Hand liegen. Tatsächlich ist es aber nicht selbstverständlich, dass etwas gemacht wird“. Doch wer nicht handle, laufe Gefahr, seine größten Talente zu verlieren.

Druck zu machen,ist dabei freilich der falsche Weg, weiß Wonderwerk-Gründer und #happymonday-Initiator Thomas Klein: „Es braucht auch keine Millionenbudgets, sondern vor allem den Willen, eine Hands-On-Einstellung und den nötigen Startup-Spirit“. Für die Aktion arbeite man mit Unternehmen zusammen, die das ähnlich sehen. „Ich persönlich bin ein großer Montag-Fan. Wir wollen gemeinsam herausfinden, was wir tun können, damit es allen zum Wochenstart besser geht“, sagt Co-Initiator Dejan Jovicevic, Gründer und CEO des brutkasten, „mit Wonderwerk haben wir den perfekten – langjährigen – Partner, um das auf solide Beine zu stellen“. Zum Start gehe es nun einmal darum, Awareness zu schaffen. Dazu gibt es eine Social Media-Kampagne mit positiven Stimmen zum Montag aus den Partner-Unternehmen der Aktion. Den Start macht Jovicevic selbst – siehe oben.

Strategien für einen besseren Wochenstart

Die Partner-Unternehmen der Aktion haben ihrerseits bereits Strategien entwickelt, um einen #happymonday für alle zu etablieren. „Für uns als werteorientiertes Unternehmen ist es essenziell, dass unsere Mitarbeiter:innen aus innerer Überzeugung gerne mit uns arbeiten. Denn nur so können wir gemeinsam die Höchstleistung erbringen, welche die Kunden von uns als verlässlichen Partner zurecht erwarten“, sagt Dominic Runge von borisgloger consulting. Martin Oisterschek von menonthemoon erklärt seine Wochenbeginn-Strategie: „Man sollte das kurze Timeout am Wochenende nutzen, um am Montag die neuen Perspektiven, Anregungen und Ideen mit ins Büro zu nehmen und kreativ umzusetzen. Daher machen wir bewusst am Montag erst ab Mittag unsere internen Statusmeetings und Abstimmungen und geben unseren Mitarbeiter:innen Raum, die Eindrücke vom Wochenende zu sammeln, zu ordnen und die frischen Ideen dem Team zu präsentieren“.

Besonders intensiv hat man sich mit dem Wochenstart bereits bei The Ventury beschäftigt, wie Pooja Ahluwalia ausführt. „Wir haben jeden Montag um 11:00 ein ‚Show & Tell‘-Meeting, wo alle Mitarbeiter:innen zusammenkommen und gemeinsam in die Woche starten, nachdem sie davor Zeit hatten, um erstmal anzukommen, Emails zu checken, etc. Es gibt es einige Themen, die wir hier wöchentlich integrieren, die dazu führen, dass sich alle gut abgeholt fühlen, Teamspirit spüren, und einen Reminder erhalten, warum sie bei TheVentury sind“. Dabei werden unter anderem berufliche Highlights der Vorwoche vorgestellt, Fehler als Lernmöglichkeit reflektiert und starke Leistungen hervorgehoben. „Diese 45 Minuten fühlen sich oft wie eine große Feier an und darauf freuen wir uns jedes mal“, so Ahluwalia.


Werde Teil der Aktion! Wir laden alle Unternehmer:innen und Mitarbeiter:innen herzlich ein, gemeinsam mit uns an ihrem #happymonday zu arbeiten!

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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