02.04.2025
PANELDISKUSSION

Hansmann: „Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, um ein Startup zu gründen“

Der gestrige AustrianStartups Summit brachte die österreichische Innovationsszene zusammen. Das jährliche Klassentreffen bietet den Teilnehmenden eine breite Palette an Panels, Networking-Möglichkeiten und inspirierenden Keynotes. Ein Highlight war das von brutkasten-CEO Dejan Jovicevic moderierte Panel mit spannenden Diskutant:innen zum Thema: "Fundraising in 2025 -What’s New?“.
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(v.l.): Dejan Jovicevic, Markus Müller, Laura Raggl, Anna Pölzl, Hansi Hansmann © brutkasten

„Es gibt gute Nachrichten und weniger gute Nachrichten“, beginnt Hansi Hansmann. Wer ihn nicht kennt, hat sich vermutlich noch nie mit dem österreichischen Startup-Ökosystem befasst. „2023 war schlecht für Fundraising. 2024 war schlechter und ich denke, 2025 wird noch schlechter“, sagt der bekannte Business Angel weiter. In den letzten Jahren haben globale Krisen wie die Covid-Pandemie, der Ukraine-Krieg und der Palästina-Israel-Konflikt die wirtschaftliche Lage stark beeinflusst. Das Resultat: Rezession in Österreich.

„Zusätzlich haben wir die allgemeine politische Situation mit der Trump-Administration und dem neuen Fokus, den Europa finden muss, was eine Menge Unsicherheit schafft, und Unsicherheit ist genau das, was Investoren nicht mögen. Selbst wenn es ein klares, sagen wir, schlechtes Zukunftsbild gibt, ist es für Investoren besser, ihr Geld zu investieren, als in Unsicherheit – und genau das haben wir jetzt“, so Hansmann. Seiner Einschätzung nach sind die aktuellen Bedingungen für Fundraising alles andere als vielversprechend.

Paneldiskussion: Fundraising in 2025 – What’s new?

Hansmann weiß, wovon er spricht. Seine Hans(wo)mengroup verwaltet – Stand September 2024 – rund 120 Millionen Euro an Assets under Management – brutkasten berichtete. Zu etwa 40 aktiven Startup-Beteiligungen kommen zahlreiche erfolgreiche Exits dazu, darunter bekannte Namen wie Runtastic, mySugr, Shpock, Durchblicker und busuu.

Am Panel sitzen neben dem Angel-Investor auch nista.io-Co-Founderin Anna Pölzl, Flinn.ai-Co-Founder Markus Müller und Investorin Laura Raggl. Moderiert wurde die Diskussion von Dejan Jovicevic, CEO und Co-Founder von brutkasten. Das Panel mit dem Titel „Fundraising in 2025 – What’s new?“ fand gestern auf der Mainstage des AustrianStartups Summit statt. Ein Blick ins Publikum zeigt das große Interesse an dem Thema – besonders Founder:innen verfolgen die Diskussion gespannt.

Fundraising im Wandel

Die wirtschaftliche Lage und die damit verbundene Unsicherheit wirken sich natürlich auch auf VC-Fonds aus. „Was sich geändert hat, ist, dass das VC-Modell normalerweise zehn Jahre betrug. Aber das ist einfach nicht mehr die Realität. Ein Startup braucht im Durchschnitt 11, 12, 13, 14, 15 Jahre, vom Aufbau bis zum Exit oder IPO“, erklärt Hansmann. „Wir sehen auch, dass VCs früher in Startups investieren und größere Anteile übernehmen.“

Viele Fonds ständen aktuell vor der Herausforderung, ihr nächstes Fundraising zu sichern, da sie sich am Ende ihres Fund-Lebenszyklus befinden würden. Deshalb sei es für Gründer:innen besonders wichtig, „zu verstehen, wo sich der Fonds gerade befindet, weil die Entscheidungen vielleicht zu Beginn des Lebenszyklus des Fonds anders sind als später“, betont Laura Raggl während des Panels. Sie gründete im Juli 2022 gemeinsam mit drei weiteren Investoren ROI Ventures, das derzeit 17 Startups im Portfolio hält.

Zudem sei das Interesse an Investitionen in VC-Fonds gesunken, verrät die ROI Ventures Co-Founderin. „Die LPs [Anm.: Limited Partners] tendieren mehr zu Private Equity. Daher denke ich, dass wir eine Verschiebung in der Industrie sehen werden und vielleicht weniger Fonds oder neue, innovative Fonds, die Dinge anders machen. Ich denke, wir werden mehr Secondary-Fonds sehen, weil der Markt in Europa dafür noch nicht wirklich entwickelt ist.“

Wie überzeugt man Raggl und Hansmann?

„Ich spreche täglich mit vielen Founder und sie sind oft so frustriert, weil sie entweder mit den falschen Investoren sprechen, die richtigen KPIs fehlen oder sie einen schlechten Pitch haben“, erzählt Laura Raggl. „Wir investieren in der Regel in der frühen Phase mit 50.000 bis 100.000 Euro, und wir investieren wirklich sehr früh“, sagt sie im Panel.

Doch was braucht es nun als Founder, um ein VC-Investment zu erhalten? „Man braucht wirklich etwas Einzigartiges“, so Raggl. Entscheidend sind hier die KPIs – bei ROI Ventures jedoch nicht rein zahlengesteuert, sondern stärker auf persönlicher Ebene. „Ich schaue auf die Gründer, auf die Teams: Wie lange kennen sie sich schon? Das ist ein wirklich wichtiger KPI für mich. Und dann schaue ich mir die frühe Traction an, und frühe Traction muss nicht unbedingt private Kunden sein. Es kann Website-Klicks sein, es können Social Media Follower sein, es können auch Kundeninterviews sein“, sagt die Investorin.

Auch Hansmann setzt auf ähnliche Kriterien: „Es ist wichtig, dass ich die Leute wirklich mag und dass sie mich mögen. Wenn das nicht der Fall ist, würde ich niemals investieren.“ Zudem sagt er: „Die notwendigen Fähigkeiten für ein Tech-Startup müssen mehr oder weniger gleichmäßig unter den Founder verteilt sein. Der Markt muss groß genug sein und die Idee muss mir gefallen. Und sie müssen zeigen, dass sie mindestens ein halbes Jahr oder ein Jahr zusammengearbeitet haben, damit die Wahrscheinlichkeit eines Gründerkonflikts nicht so hoch ist.“

VC ist eine von vielen Optionen

Bei der gesamten Diskussion sollten Founder jedoch nicht vergessen, dass es neben Venture Capital auch andere Finanzierungswege gibt. „Man ist gar nicht mehr auf Venture Capital angewiesen, weil es viele andere Finanzierungsoptionen gibt“, betont Raggl. Die Investor:innen auf dem Panel sind sich einig: Bootstrapping sollte für Startups ebenfalls eine ernsthafte Option sein. „Hol dir so viel Geld wie möglich in der Pre-Seed-Phase und gehe dann auf Bootstrapping“, rät Hansmann.

Auch Raggl sieht darin Potenzial: „Technologie wird immer einfacher zu entwickeln. Sie benötigt weniger Menschen. Ich denke, mit einem Team von ein oder zwei Technikern kann man ein tolles Produkt bauen, es auf den Markt bringen, die ersten Umsätze erzielen und es dann einfach bootstrappen.“

Hansmann weist zudem darauf hin, dass 80 bis 90 Prozent der Startups niemals VC-Geld erhalten. „VC ist also wirklich nur eine Option. Vergesst niemals, dass es auch andere Optionen gibt, und eine davon ist Bootstrapping“, so Hansmann.

„Es gibt keine Fundraising-Runde ohne 50 Absagen“

Am Panel nahmen auch zwei Founder teil, die ihre Erfahrungen mit Fundraising teilten. „Wir haben einen sehr strukturierten Fundraising-Prozess verfolgt. Wir hatten eine lange Liste von 100 Investoren, die wir mit Hilfe auf 70 Investoren reduziert haben. Und dann, um ehrlich zu sein, was als erstes passierte: Wir haben 35 Absagen bekommen. Das hat mich am Anfang schon nervös gemacht“, berichtet Markus Müller, Founder von Flinn.ai.

Zur Erinnerung: 2022 erhielt das MedTech-Startup kurz nach seiner Gründung eine Pre-Seed-Finanzierung in Höhe von 1,8 Millionen Euro – brutkasten berichtete. Lead-Investoren waren Speedinvest und SquareOne aus Berlin. Zwei Jahre später sicherte sich Flinn.ai ein Seed-Investment in Höhe von sechs Millionen Euro. Das zeigt, dass man sich von anfänglichen Absagen nicht entmutigen lassen sollte. „Viele Gründer haben mir gesagt, es gibt keine Fundraising-Runde ohne 50 Absagen“, sagt Müller. „Am Ende hat es funktioniert, weil ich sagen würde: 60 Prozent Metriken, 40 Prozent Fundraising-Taktik.“

Eine ähnliche Erfahrung machte Anna Pölzl, Co-Founderin von nista.io, einem Software-Startup für Energiemanagement. Sie empfiehlt Jungunternehmer:innen, „die Beziehung zu potenziellen Investoren schon ziemlich früh aufzubauen, vielleicht sogar ein Jahr bevor du an Fundraising denkst, und alle zwei oder drei Monate mit ihnen zu sprechen, ihnen Updates zu senden, und wenn du dann mit dem Fundraising beginnst, ist es sehr, sehr einfach, mit diesen Leuten zu sprechen und ihnen zu sagen, ‚Jetzt starte ich die Fundraising-Runde, möchtest du dabei sein?‘“, so Pölzl. Beim AustrianStartups Summit wurde zudem bekannt gegeben, dass Pölzl neues Board-Member des Vereins wird – brutkasten berichtete.

Gute Nachrichten von Hansmann

Die Ausgangslage scheint auf den ersten Blick vielleicht nicht optimal zu sein. Doch Hansmann hat – wie er anfangs schon gesagt hat – auch gute Nachrichten. Der Business Angel ist sich sicher: „Die Welt verändert sich in rasantem Tempo und diese Veränderung wird durch Innovationen vorangetrieben, die hauptsächlich über Startups zu den Menschen gelangen. Daher wird die Bedeutung von Startups in Zukunft immer weiter wachsen. Davon bin ich fest überzeugt. Wie ich zu Beginn gesagt habe: Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, um ein Startup zu gründen“.

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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