02.04.2025
PANELDISKUSSION

Hansmann: „Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, um ein Startup zu gründen“

Der gestrige AustrianStartups Summit brachte die österreichische Innovationsszene zusammen. Das jährliche Klassentreffen bietet den Teilnehmenden eine breite Palette an Panels, Networking-Möglichkeiten und inspirierenden Keynotes. Ein Highlight war das von brutkasten-CEO Dejan Jovicevic moderierte Panel mit spannenden Diskutant:innen zum Thema: "Fundraising in 2025 -What’s New?“.
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(v.l.): Dejan Jovicevic, Markus Müller, Laura Raggl, Anna Pölzl, Hansi Hansmann © brutkasten

„Es gibt gute Nachrichten und weniger gute Nachrichten“, beginnt Hansi Hansmann. Wer ihn nicht kennt, hat sich vermutlich noch nie mit dem österreichischen Startup-Ökosystem befasst. „2023 war schlecht für Fundraising. 2024 war schlechter und ich denke, 2025 wird noch schlechter“, sagt der bekannte Business Angel weiter. In den letzten Jahren haben globale Krisen wie die Covid-Pandemie, der Ukraine-Krieg und der Palästina-Israel-Konflikt die wirtschaftliche Lage stark beeinflusst. Das Resultat: Rezession in Österreich.

„Zusätzlich haben wir die allgemeine politische Situation mit der Trump-Administration und dem neuen Fokus, den Europa finden muss, was eine Menge Unsicherheit schafft, und Unsicherheit ist genau das, was Investoren nicht mögen. Selbst wenn es ein klares, sagen wir, schlechtes Zukunftsbild gibt, ist es für Investoren besser, ihr Geld zu investieren, als in Unsicherheit – und genau das haben wir jetzt“, so Hansmann. Seiner Einschätzung nach sind die aktuellen Bedingungen für Fundraising alles andere als vielversprechend.

Paneldiskussion: Fundraising in 2025 – What’s new?

Hansmann weiß, wovon er spricht. Seine Hans(wo)mengroup verwaltet – Stand September 2024 – rund 120 Millionen Euro an Assets under Management – brutkasten berichtete. Zu etwa 40 aktiven Startup-Beteiligungen kommen zahlreiche erfolgreiche Exits dazu, darunter bekannte Namen wie Runtastic, mySugr, Shpock, Durchblicker und busuu.

Am Panel sitzen neben dem Angel-Investor auch nista.io-Co-Founderin Anna Pölzl, Flinn.ai-Co-Founder Markus Müller und Investorin Laura Raggl. Moderiert wurde die Diskussion von Dejan Jovicevic, CEO und Co-Founder von brutkasten. Das Panel mit dem Titel „Fundraising in 2025 – What’s new?“ fand gestern auf der Mainstage des AustrianStartups Summit statt. Ein Blick ins Publikum zeigt das große Interesse an dem Thema – besonders Founder:innen verfolgen die Diskussion gespannt.

Fundraising im Wandel

Die wirtschaftliche Lage und die damit verbundene Unsicherheit wirken sich natürlich auch auf VC-Fonds aus. „Was sich geändert hat, ist, dass das VC-Modell normalerweise zehn Jahre betrug. Aber das ist einfach nicht mehr die Realität. Ein Startup braucht im Durchschnitt 11, 12, 13, 14, 15 Jahre, vom Aufbau bis zum Exit oder IPO“, erklärt Hansmann. „Wir sehen auch, dass VCs früher in Startups investieren und größere Anteile übernehmen.“

Viele Fonds ständen aktuell vor der Herausforderung, ihr nächstes Fundraising zu sichern, da sie sich am Ende ihres Fund-Lebenszyklus befinden würden. Deshalb sei es für Gründer:innen besonders wichtig, „zu verstehen, wo sich der Fonds gerade befindet, weil die Entscheidungen vielleicht zu Beginn des Lebenszyklus des Fonds anders sind als später“, betont Laura Raggl während des Panels. Sie gründete im Juli 2022 gemeinsam mit drei weiteren Investoren ROI Ventures, das derzeit 17 Startups im Portfolio hält.

Zudem sei das Interesse an Investitionen in VC-Fonds gesunken, verrät die ROI Ventures Co-Founderin. „Die LPs [Anm.: Limited Partners] tendieren mehr zu Private Equity. Daher denke ich, dass wir eine Verschiebung in der Industrie sehen werden und vielleicht weniger Fonds oder neue, innovative Fonds, die Dinge anders machen. Ich denke, wir werden mehr Secondary-Fonds sehen, weil der Markt in Europa dafür noch nicht wirklich entwickelt ist.“

Wie überzeugt man Raggl und Hansmann?

„Ich spreche täglich mit vielen Founder und sie sind oft so frustriert, weil sie entweder mit den falschen Investoren sprechen, die richtigen KPIs fehlen oder sie einen schlechten Pitch haben“, erzählt Laura Raggl. „Wir investieren in der Regel in der frühen Phase mit 50.000 bis 100.000 Euro, und wir investieren wirklich sehr früh“, sagt sie im Panel.

Doch was braucht es nun als Founder, um ein VC-Investment zu erhalten? „Man braucht wirklich etwas Einzigartiges“, so Raggl. Entscheidend sind hier die KPIs – bei ROI Ventures jedoch nicht rein zahlengesteuert, sondern stärker auf persönlicher Ebene. „Ich schaue auf die Gründer, auf die Teams: Wie lange kennen sie sich schon? Das ist ein wirklich wichtiger KPI für mich. Und dann schaue ich mir die frühe Traction an, und frühe Traction muss nicht unbedingt private Kunden sein. Es kann Website-Klicks sein, es können Social Media Follower sein, es können auch Kundeninterviews sein“, sagt die Investorin.

Auch Hansmann setzt auf ähnliche Kriterien: „Es ist wichtig, dass ich die Leute wirklich mag und dass sie mich mögen. Wenn das nicht der Fall ist, würde ich niemals investieren.“ Zudem sagt er: „Die notwendigen Fähigkeiten für ein Tech-Startup müssen mehr oder weniger gleichmäßig unter den Founder verteilt sein. Der Markt muss groß genug sein und die Idee muss mir gefallen. Und sie müssen zeigen, dass sie mindestens ein halbes Jahr oder ein Jahr zusammengearbeitet haben, damit die Wahrscheinlichkeit eines Gründerkonflikts nicht so hoch ist.“

VC ist eine von vielen Optionen

Bei der gesamten Diskussion sollten Founder jedoch nicht vergessen, dass es neben Venture Capital auch andere Finanzierungswege gibt. „Man ist gar nicht mehr auf Venture Capital angewiesen, weil es viele andere Finanzierungsoptionen gibt“, betont Raggl. Die Investor:innen auf dem Panel sind sich einig: Bootstrapping sollte für Startups ebenfalls eine ernsthafte Option sein. „Hol dir so viel Geld wie möglich in der Pre-Seed-Phase und gehe dann auf Bootstrapping“, rät Hansmann.

Auch Raggl sieht darin Potenzial: „Technologie wird immer einfacher zu entwickeln. Sie benötigt weniger Menschen. Ich denke, mit einem Team von ein oder zwei Technikern kann man ein tolles Produkt bauen, es auf den Markt bringen, die ersten Umsätze erzielen und es dann einfach bootstrappen.“

Hansmann weist zudem darauf hin, dass 80 bis 90 Prozent der Startups niemals VC-Geld erhalten. „VC ist also wirklich nur eine Option. Vergesst niemals, dass es auch andere Optionen gibt, und eine davon ist Bootstrapping“, so Hansmann.

„Es gibt keine Fundraising-Runde ohne 50 Absagen“

Am Panel nahmen auch zwei Founder teil, die ihre Erfahrungen mit Fundraising teilten. „Wir haben einen sehr strukturierten Fundraising-Prozess verfolgt. Wir hatten eine lange Liste von 100 Investoren, die wir mit Hilfe auf 70 Investoren reduziert haben. Und dann, um ehrlich zu sein, was als erstes passierte: Wir haben 35 Absagen bekommen. Das hat mich am Anfang schon nervös gemacht“, berichtet Markus Müller, Founder von Flinn.ai.

Zur Erinnerung: 2022 erhielt das MedTech-Startup kurz nach seiner Gründung eine Pre-Seed-Finanzierung in Höhe von 1,8 Millionen Euro – brutkasten berichtete. Lead-Investoren waren Speedinvest und SquareOne aus Berlin. Zwei Jahre später sicherte sich Flinn.ai ein Seed-Investment in Höhe von sechs Millionen Euro. Das zeigt, dass man sich von anfänglichen Absagen nicht entmutigen lassen sollte. „Viele Gründer haben mir gesagt, es gibt keine Fundraising-Runde ohne 50 Absagen“, sagt Müller. „Am Ende hat es funktioniert, weil ich sagen würde: 60 Prozent Metriken, 40 Prozent Fundraising-Taktik.“

Eine ähnliche Erfahrung machte Anna Pölzl, Co-Founderin von nista.io, einem Software-Startup für Energiemanagement. Sie empfiehlt Jungunternehmer:innen, „die Beziehung zu potenziellen Investoren schon ziemlich früh aufzubauen, vielleicht sogar ein Jahr bevor du an Fundraising denkst, und alle zwei oder drei Monate mit ihnen zu sprechen, ihnen Updates zu senden, und wenn du dann mit dem Fundraising beginnst, ist es sehr, sehr einfach, mit diesen Leuten zu sprechen und ihnen zu sagen, ‚Jetzt starte ich die Fundraising-Runde, möchtest du dabei sein?‘“, so Pölzl. Beim AustrianStartups Summit wurde zudem bekannt gegeben, dass Pölzl neues Board-Member des Vereins wird – brutkasten berichtete.

Gute Nachrichten von Hansmann

Die Ausgangslage scheint auf den ersten Blick vielleicht nicht optimal zu sein. Doch Hansmann hat – wie er anfangs schon gesagt hat – auch gute Nachrichten. Der Business Angel ist sich sicher: „Die Welt verändert sich in rasantem Tempo und diese Veränderung wird durch Innovationen vorangetrieben, die hauptsächlich über Startups zu den Menschen gelangen. Daher wird die Bedeutung von Startups in Zukunft immer weiter wachsen. Davon bin ich fest überzeugt. Wie ich zu Beginn gesagt habe: Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, um ein Startup zu gründen“.

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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