07.10.2020

Härtefallfonds: Förderzeitraum wird von sechs auf zwölf Monate verlängert

Am Mittwoch hat die Bundesregierung ankündigt, den Förderzeitraum für den Härtefallfonds von derzeit sechs auf künftig zwölf Monate zu verlängern. Die maximale Förderhöhe für Betroffene wird somit auf 30.000 Euro aufgestockt. Ebenfalls wird die Überbrückungsfinanzierung für Künstler und der Unterstützungsfonds für Non Profit Organisationen (NPO) bis vorerst Jahresende verlängert.
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Härtefallfonds
Finanzminister Gernot Blümel | (c) BKA

Die österreichische Bundesregierung präsentierte am Mittwoch am Rande der heutigen Ministerratssitzung die Verlängerung bestehender Corona-Hilfsmaßnahmen. Konkret handelt es sich um den Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmen, den Überbrückungsfonds für Künstler und den Fonds für „Non Profit Organisationen“.

Härtefallfonds bis März 2021 verlängert

Bislang war im Rahmen des Härtefallfonds eine Förderung für bis zu sechs Monate möglich, wobei die Betroffenen einen Antrag im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember 2020 stellen konnten. Ab sofort soll die Unterstützung von sechs auf zwölf Monate ausgeweitet werden. Die Frist für die Antragstellung wurde zudem bis zum 15. März 2021 verlängert.

Im Rahmen der Verlängerung des Härtefallfonds wird die maximale Förderhöhe auf 30.000 Euro aufgestockt – das entspricht einem monatlichen Maximum von 2.500 Euro. Die bislang geltende Mindestförderhöhe von 1000 Euro pro Monat bleibt bestehen. Insgesamt wurden laut Finanzminister Gernot Blümel rund 600 Millionen Euro ausbezahlt. Der Fonds ist aktuell mit rund zwei Milliarden Euro dotiert.

Überbrückungsfinanzierung für Künstler

Ebenfalls angehoben soll die Überbrückungsfinanzierung für Künstler werden. Seit Juli können Künstler, die bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versichert sind und sich in einer Notlage befinden, aus diesem Topf eine Einmalzahlung von 6.000 Euro beantragen. Diese Zahlung wird jetzt auf 10.000 Euro erhöht. Wer laut Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer noch nichts beantragt und auch noch nichts aus dem Härtefallfonds bezogen hat, erhält die vollen 10.000 Euro.

Bisher wurden laut der Bundesregierung rund 25 Millionen Euro an knapp 5.000 Personen ausgezahlt. Der Fördertopf ist mit insgesamt 90 Millionen Euro dotiert. Die Antragstellung für die erhöhte Überbrückungsfinanzierung ist ab sofort bei der SVS möglich. Der Überbrückungsfonds für NPOs läuft vorerst bis Jahresende, so Vizekanzler Werner Kogler im Rahmen des Pressefoyers.

Unterstützung für Non Profit Organisationen

Ebenfalls bis Jahresende soll der Unterstützungsfonds für Non Profit Organisationen (NPO) verlängert werden. Der Fonds wurde ins Leben gerufen, um gemeinnützigen Organisationen – wie Sportvereine, Freiwillige Feuerwehr, anerkannte Glaubensgemeinschaften oder Kulturverbände – zu unterstützen. Der Förderzeitraum wird laut Bundesministerin Elisabeth Köstinger um ein Quartal verlängert. Bisher wurden rund 10.000 Anträge gestellt und bereits 186 Millionen Euro zugesagt.


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Mit Ignite Ventures ist die WU eine von fünf Hochschulen, die im Rahmen von Modul 1 der Spin-off Initiative eigene Beteiligungsstrukturen aufgebaut haben. | (c) BOAnet_LC

Österreichs Hochschulen sollen als Quelle neuer Unternehmen an Schlagkraft gewinnen. Im Rahmen von Modul 1 der Spin-off Initiative unterstützt das Austria Wirtschaftsservice (aws) dafür ausgewählte Hochschulen mit einer Anschubförderung von insgesamt 1,5 Millionen Euro beim Auf- und Ausbau professioneller Ausgründungs- und Beteiligungsstrukturen, die internationalen Standards entsprechen.

Finanziert wird die Förderung aus Mitteln der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (Fonds Zukunft Österreich), die Projektlaufzeit beträgt rund drei Jahre. Ziel ist es, akademische Spin-offs frühzeitig auf Gründungs- und Skalierungstauglichkeit vorzubereiten und damit jene strukturelle Lücke zu schließen, die Österreich im internationalen Vergleich seit Jahren aufweist.

Was die einzelnen Häuser vorweisen

Die BOKU University begleitet mit der hundertprozentigen Tochter Connective Base GmbH Spin-offs und Startups aus dem universitären Umfeld vom ersten Prototyp bis zum Exit. Im ersten Jahr wurden gemeinsam mit internationalen Expert:innen die rechtlichen und strukturellen Grundlagen für einen professionellen und raschen Ausgründungs- und Investmentprozess geschaffen. Erste Beteiligungen und Spin-offs befinden sich laut Aussendung bereits in Umsetzung.

An der JKU wurde im September 2025 die JKU Technology Transfer GmbH (TTG) gegründet. Als Teil des House of Research and Innovation (HoRI) entwickelt sie Schutzrechts- und Verwertungsstrategien, initiiert Kooperationen mit Unternehmen und begleitet Forschende auf dem Weg zum Spin-off.

Das 2024 gegründete MedLifeLab der Medizinischen Universität Innsbruck begleitet Wissenschaftler:innen und Gründer:innen in den Bereichen Life Sciences, MedTech und BioTech von der Idee bis zur marktreifen Lösung, von Technologietransfer und IP-Management bis zu Unternehmensgründung und Finanzierung. Über Bildungsangebote und Community Building soll ein Ökosystem entstehen, das Tirol regional und international vernetzt.

Die TU Wien hat mit NOCTUA Science Ventures gemeinsam mit Speedinvest einen eigenen Spin-off-VC-Fonds aufgebaut. Er soll mehr als 40 österreichische Spin-offs finanzieren und bis Ende 2026 ein Zielvolumen von bis zu 25 Mio. Euro erreichen. Bis dato wurden über 200 österreichische Spin-offs gesichtet und evaluiert. Über die technischen Hochschulen der TU Austria als Gesellschafter und Partner soll eine tiefe Verankerung in den Universitäten sichergestellt werden.

WU Ignite Ventures setzt bereits am sogenannten „Ignite Moment“ an. Gründer:innen erhalten bis zu 50.000 Euro Pre-Seed-Kapital in zwei Tranchen über ein gründerfreundliches SAFE-Instrument, dazu Zugang zum WU-Netzwerk und eine Alumni-Co-Investment-Plattform. Drei Investments wurden bereits getätigt, zudem startete gemeinsam mit VC-Partnern ein VC Analyst Program für WU-Studierende.

Tipp der Redaktion

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AI Summaries

Härtefallfonds: Förderzeitraum wird von sechs auf zwölf Monate verlängert

  • Konkret handelt es sich um den Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmen, den Überbrückungsfonds für Künstler und den Fonds für „Non Profit Organisationen“.
  • Die Frist für die Antragstellung wurde zudem bis zum 15. März 2021 verlängert.
  • Im Rahmen der Verlängerung des Härtefallfonds wird die maximale Förderhöhe auf 30.000 Euro aufgestockt – das entspricht einem monatlichen Maximum von 2.500 Euro.
  • Die bislang geltende Mindestförderhöhe von 1000 Euro pro Monat bleibt bestehen.
  • Insgesamt wurden laut Finanzminister Gernot Blümel rund 600 Millionen Euro ausbezahlt.
  • Ebenfalls bis Jahresende soll der Unterstützungsfonds für Non Profit Organisationen (NPO) verlängert werden.

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