27.05.2020

3 Nachbesserungen: Automatisch mehr Geld für Härtefallfonds-Bezieher

Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer kündigten heute nach dem Ministerrat Neuerungen beim Härtefallfonds an.
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Fixkostenzuschuss, Blümel, Corona, Umsatzersatz,
(c) BKA / A. Wenzel - Finanzminister Gernot Blümel stellte neue Details zu Förderungsmaßnahmen vor.

Die Kritik am Coronavirus-Härtefallfonds und seiner Umsetzung reißt nicht ab. Nach dem heutigen Ministerrat verkündeten Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer nun drei weitere Nachbesserungen. Demnach wird der Betrachtungszeitraum von sechs auf neun Monate erhöht. Zudem wird ein sogenannter „Comeback-Bonus“ eingeführt und der Mindestförderbetrag jetzt automatisch auf 500 Euro aufgestockt.“Damit wollen wir auf das hören, was wir vielfach von Unternehmen zu hören bekommen haben, nämlich dass es sich nicht ausgeht“, sagt Blümel.

+++ Spezial-Seite: Corona & Wirtschaft +++

1. Betrachtungszeitraum auf 9 Monate ausgeweitet

Im bisher im Härtefallfonds geltenden Betrachtungszeitraum von sechs Monaten konnten drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden. Nun können innerhalb von neun Monaten sechs beliebige Monate gewählt werden. Im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember können die Anträge monatsweise gestellt werden.

2. „Comeback-Bonus“: Automatisch 500 Euro mehr

Beim „Comeback-Bonus“ von 500 Euro pro Monat, wegen der nun geltenden sechs Monate insgesamt bis zu 3000 Euro pro Antragsteller, handelt es sich um eine zusätzliche Zahlung für alle, die in Phase 2 Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds hatten. Der Bonus wird nun automatisch ausgezahlt, wenn ein Antrag bereits abgeschlossen ist. Das werde „im Laufe der nächsten Woche“ passieren, meint  Harald Mahrer.

3. Aufstockung des Mindestförderbetrags

Die ebenfalls verkündete automatische Aufstockung des Förderbetrags auf mindestens 500 Euro gilt für jene Antragsteller, die durch die Gegenrechnung von Nebeneinkünften und Versicherungsleistungen von über 1500 Euro netto einen Förderbetrag von unter 500 Euro monatlich erhalten haben.

Wegen Comeback-Bonus nun mindestens 1000 Euro pro Monat

Durch diese Aufstockung der Minimalbeträge und den „Comeback-Bonus“ ergibt sich eine Mindestauszahlung von 1000 Euro pro Monat. Wenn der Härtefallfonds inklusive aller neuer Regelungen voll ausgeschöpft wird, können somit bis zu 15.000 Euro ausgezahlt werden.

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Martin Simmerstatter, Business Leader bei FlexPowerHub. (c) cognify GmbH

FlexPowerHub ist als Plattform Teil des Salzburger Data-Science-Startups cognify und wurde in Zusammenarbeit mit der Salzburg AG im Jahr 2021 entwickelt, wie brutkasten berichtete. In einer Aussendung von Volue wurde nun die Übernahme bekanntgegeben. Zahlen zum Kaufpreis oder der Bewertung von FlexPowerHub wurden nicht genannt. Mit der Übernahme verfolgt Volue seine strategische Position als zentraler Partner für den automatisierten Energiehandel in ganz Europa.

Die Übernahme eines österreichischen Unternehmens ist für Volue nichts Neues, Ende 2024 wurde bereits das Wiener Startup PowerBot übernommen.

Autopilot für Stromhandel

FlexPowerHub funktioniert im Grunde wie ein Autopilot für den europäischen Stromhandel. Das System analysiert Marktdaten, prognostiziert den Bedarf im Stromnetz und ermöglicht den Energiemarktteilnehmern, datengestützte Entscheidungen in hochvolatilen Umgebungen zu treffen. Das System soll damit eine verbesserte Vorhersagbarkeit und Planungsfähigkeit für Batterie-Energiespeichersysteme (BESS) und andere Speicheranlagen bieten. Aktuell arbeitet FlexPowerHub an der Erweiterung des Prognoseportfolios um drei zusätzliche Märkte: Frankreich, Belgien und die Niederlande.

„Wir haben FlexPowerHub gegründet, weil wir gesehen haben, wie viel Wertschöpfung auf den DACH-Systemdienstleistungsmärkten ungenutzt blieb. Der Zusammenschluss mit Volue bedeutet, dass wir unsere Technologie und Expertise einer viel breiteren Kundengruppe zugänglich machen können – mit der Größe und Reichweite, um für Erzeuger und Händler in der gesamten Region und darüber hinaus einen echten Unterschied zu machen“, so Martin Simmerstatter, Business Leader bei FlexPowerHub.

„Die Energiewende schreibt die Regeln für das Funktionieren der Strommärkte neu“

Für das norwegische Technologieunternehmen Volue, das Energieversorger weltweit mit einer Software für genaue Marktprognosen, Anlagensteuerung und den Stromhandel ausstattet, ist die Übernahme ein strategischer Schritt. Da das europäische Stromnetz durch den Ausbau erneuerbarer Energien immer volatiler wird, soll der schnelle, automatisierte Handel mit Regelleistung zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil werden.

Das betont auch Volue-CEO Stephan Sieber zu dem Exit: „Die Energiewende schreibt die Regeln für das Funktionieren der Strommärkte neu, und auf den Systemdienstleistungsmärkten geschieht dies am schnellsten. Wir sind davon überzeugt, dass jene Erzeuger und Händler in dieser neuen Ära erfolgreich sein werden, die weiter in die Zukunft blicken und schneller als je zuvor agieren können – und zwar über alle Märkte hinweg, nicht nur auf einem. FlexPowerHub bietet uns heute eine bewährte Bietintelligenz für Systemdienstleistungen und einen klaren Weg, um Kunden in ganz Europa denselben marktübergreifenden Vorteil zu verschaffen.“

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3 Nachbesserungen: Automatisch mehr Geld für Härtefallfonds-Bezieher

  • Nach dem heutigen Ministerrat verkündeten Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer drei weitere Nachbesserungen beim Härtefallfonds.
  • Demnach wird der Betrachtungszeitraum von sechs auf neun Monate erhöht.
  • Zudem wird ein sogenannter „Comeback-Bonus“ eingeführt und der Mindestförderbetrag jetzt automatisch auf 500 Euro aufgestockt.
  • Beim „Comeback-Bonus“ von 500 Euro pro Monat, wegen der nun geltenden sechs Monate insgesamt bis zu 3000 Euro pro Antragsteller, handelt es sich um eine zusätzliche Zahlung für alle, die in Phase 2 Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds hatten.
  • Die ebenfalls verkündete automatische Aufstockung des Förderbetrags auf mindestens 500 Euro gilt für jene Antragsteller, die durch die Gegenrechnung von Nebeneinkünften und Versicherungsleistungen von über 1500 Euro netto einen Förderbetrag von unter 500 Euro monatlich erhalten haben.
  • Durch diese Aufstockung der Minimalbeträge und den „Comeback-Bonus“ ergibt sich eine Mindestauszahlung von 1000 Euro pro Monat.

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