27.05.2020

3 Nachbesserungen: Automatisch mehr Geld für Härtefallfonds-Bezieher

Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer kündigten heute nach dem Ministerrat Neuerungen beim Härtefallfonds an.
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Fixkostenzuschuss, Blümel, Corona, Umsatzersatz,
(c) BKA / A. Wenzel - Finanzminister Gernot Blümel stellte neue Details zu Förderungsmaßnahmen vor.

Die Kritik am Coronavirus-Härtefallfonds und seiner Umsetzung reißt nicht ab. Nach dem heutigen Ministerrat verkündeten Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer nun drei weitere Nachbesserungen. Demnach wird der Betrachtungszeitraum von sechs auf neun Monate erhöht. Zudem wird ein sogenannter „Comeback-Bonus“ eingeführt und der Mindestförderbetrag jetzt automatisch auf 500 Euro aufgestockt.“Damit wollen wir auf das hören, was wir vielfach von Unternehmen zu hören bekommen haben, nämlich dass es sich nicht ausgeht“, sagt Blümel.

+++ Spezial-Seite: Corona & Wirtschaft +++

1. Betrachtungszeitraum auf 9 Monate ausgeweitet

Im bisher im Härtefallfonds geltenden Betrachtungszeitraum von sechs Monaten konnten drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden. Nun können innerhalb von neun Monaten sechs beliebige Monate gewählt werden. Im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember können die Anträge monatsweise gestellt werden.

2. „Comeback-Bonus“: Automatisch 500 Euro mehr

Beim „Comeback-Bonus“ von 500 Euro pro Monat, wegen der nun geltenden sechs Monate insgesamt bis zu 3000 Euro pro Antragsteller, handelt es sich um eine zusätzliche Zahlung für alle, die in Phase 2 Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds hatten. Der Bonus wird nun automatisch ausgezahlt, wenn ein Antrag bereits abgeschlossen ist. Das werde „im Laufe der nächsten Woche“ passieren, meint  Harald Mahrer.

3. Aufstockung des Mindestförderbetrags

Die ebenfalls verkündete automatische Aufstockung des Förderbetrags auf mindestens 500 Euro gilt für jene Antragsteller, die durch die Gegenrechnung von Nebeneinkünften und Versicherungsleistungen von über 1500 Euro netto einen Förderbetrag von unter 500 Euro monatlich erhalten haben.

Wegen Comeback-Bonus nun mindestens 1000 Euro pro Monat

Durch diese Aufstockung der Minimalbeträge und den „Comeback-Bonus“ ergibt sich eine Mindestauszahlung von 1000 Euro pro Monat. Wenn der Härtefallfonds inklusive aller neuer Regelungen voll ausgeschöpft wird, können somit bis zu 15.000 Euro ausgezahlt werden.

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Das Verenas-Team mit Gründerin Verena Nairz-Kapferer (3. v.r.). © Verenas

Die Ursprungsidee für Verenas entstand krisenbedingt: Während des ersten Corona-Lockdowns 2020 entwickelte Verena Nairz-Kapferer im eigenen Innsbrucker Café haltbare Rezepturen, um den Betrieb abzusichern. Was als Initiative für Café-Gäste begann, wird nun zum eigenständigen Geschäftsmodell. Im November 2026 gründen Verena Nairz-Kapferer und Jürgen Nairz eine eigene GmbH, um das Produktangebot im B2B-Bereich überregional zu skalieren.

Prozesssicherheit statt Spezialzutaten

Im Zentrum der Vertriebsstrategie steht der Premium-Gastrogroßhandel, über den Hotels, Cafés und Restaurants flächendeckend beliefert werden sollen. Aus mehr als 60 praxiserprobten Rezepturen konzentriert sich das Unternehmen für Großküchen auf rund 20 Varianten. Der wirtschaftliche Hebel liegt laut dem Gründungsteam dabei nicht nur beim Wareneinsatz von 0,80 bis 1,20 Euro pro fertig gebackener Portion. Standardisierte Mischungen reduzieren insbesondere den Arbeits- und Lageraufwand für Betriebe, die keine eigenen Spezialzutaten vorhalten wollen.

„Für einen Gastronomiebetrieb zählt nicht nur, was eine Portion an Zutaten kostet. Entscheidend sind auch Arbeitszeit, Einfachheit, Prozesssicherheit und eine Qualität, die unabhängig davon funktioniert, wer den Kuchen gerade zubereitet“, erklärt Jürgen Nairz, der den Vertriebsaufbau verantwortet.

Getrennte Produktion für Glutenfrei-Zertifizierung

Verena Nairz-Kapferer arbeitete ursprünglich im sozialen Bereich und verkaufte samstags selbst gebackene Kuchen. © Verenas

Die Backmischungen sind rein pflanzlich sowie zu großen Teilen zusätzlich glutenfrei formuliert. „Ich wollte nie einen Kuchen entwickeln, bei dem jemand sagt: Für vegan oder glutenfrei schmeckt der aber gut“, betont Produktentwicklerin Verena Nairz-Kapferer.

Um die geforderten Qualitätsstandards im B2B-Geschäft sicherzustellen, trennt das Startup laut eigenen Angaben die Fertigung. Vegane Varianten sollen ab November 2026 in einem Partnerbetrieb nahe Graz abgefüllt werden. Die glutenfreien Mischungen verbleiben in einer separaten Innsbrucker Produktionsstätte, um Kreuzkontaminationen auszuschließen. Damit bereitet sich das Unternehmen auf die Zertifizierung mit dem Glutenfrei-Symbol vor.

Absatzziel: 40.000 Einheiten im Jahr 2027

Flankiert von einem B2C-Onlineshop mit vorerst sieben Sorten setzt das Unternehmen auf wiederkehrende B2B-Bestellungen. Für das Geschäftsjahr 2027 peilt Verenas ein Absatzvolumen von rund 40.000 Einheiten an. Gespräche mit weiteren Partnern im Gastrogroßhandel laufen laut den Gründer:innen bereits, um die Distribution im kommenden Jahr überregional auszubauen.

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3 Nachbesserungen: Automatisch mehr Geld für Härtefallfonds-Bezieher

  • Nach dem heutigen Ministerrat verkündeten Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer drei weitere Nachbesserungen beim Härtefallfonds.
  • Demnach wird der Betrachtungszeitraum von sechs auf neun Monate erhöht.
  • Zudem wird ein sogenannter „Comeback-Bonus“ eingeführt und der Mindestförderbetrag jetzt automatisch auf 500 Euro aufgestockt.
  • Beim „Comeback-Bonus“ von 500 Euro pro Monat, wegen der nun geltenden sechs Monate insgesamt bis zu 3000 Euro pro Antragsteller, handelt es sich um eine zusätzliche Zahlung für alle, die in Phase 2 Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds hatten.
  • Die ebenfalls verkündete automatische Aufstockung des Förderbetrags auf mindestens 500 Euro gilt für jene Antragsteller, die durch die Gegenrechnung von Nebeneinkünften und Versicherungsleistungen von über 1500 Euro netto einen Förderbetrag von unter 500 Euro monatlich erhalten haben.
  • Durch diese Aufstockung der Minimalbeträge und den „Comeback-Bonus“ ergibt sich eine Mindestauszahlung von 1000 Euro pro Monat.

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