01.04.2020

Coronavirus-Härtefallfonds wird auf zwei Milliarden Euro aufgestockt

Die Regierung hat neue Details zum Coronavirus-Härtefallfonds präsentiert, mit dem die Wirtschaft in der Coronakrise unterstützt wird.
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Finanzminister Gernot Blümel. (c) BMF

Auf einer Pressekonferenz am 1. April sind seitens der Regierung weitere Details zum Härtefallfonds präsentiert worden, mit dem die Auswirkungen des Coronavirus auf Österreichs Wirtschaft – umgangssprachlich bereits als „Coronakrise“ bezeichnet – abgefedert werden soll. Kernaussage: Das Volumen des Härtefallfonds verdoppelt. Er ist Teil eines breiten Maßnahmenpakets für die Wirtschaft, welche unter der Coronakrise leidet – zugleich seien aber die bestehenden Gesundheitsmaßnahmen nötig, damit man bei der Kapazität der Krankenhausbetten und der Plätze auf den Intensivstationen nicht an die kritische Grenze stoße, betont Vizekanzler Werner Kogler.

+++Updates und Daten zum Coronavirus+++

Der Härtefallfonds wird aufgestockt, wie unter anderem Finanzminister Gernot Blümel ausführt. Der Grund dafür ist, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet wird. De facto sei somit nun so gut wie jeder anspruchsberechtigt, der zuletzt selbständig beruftstätig war, sagt Blümel (mehr dazu weiter unten im Artikel). Die  Zuwendungen aus dem Härtefallfonds sollen steuerfrei gestellt werden. Man könne nicht sagen, wie lange die Krise dauern werde, sagt Blümel – man werde aber alles tun, um möglichst viele Arbeitsplätze zu retten.

Details zum 15-Milliarden-Corona-Hilfsfonds

Man habe einen Schutzschirm für die österreichische Volkswirtschaft im Ausmaß von 38 Milliarden Euro aufgespannt, führt Blümel weiter aus. Auch auf die Modalitäten eines 15 Milliarden Euro schweren Coronavirus-Hilfsfonds habe man sich nun geeinigt – die entsprechende Richtlinie mit allen Details soll am Freitag präsentiert werden. Ab Mitte kommender Woche sollen die ersten Anträge möglich sein.

Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit in Österreich

Auch das Budget für Corona-Kurzarbeit wurde augestockt, und zwar von 400 Millionen auf eine Milliarde Euro. Bisher gebe es 12.596 Kurzarbeitsanträge, die rund 250.000 Arbeitsplätze sichere, sagt Arbeitsministerin Christine Aschbacher. Zwar wurde am 1. April eine neue Rekordarbeitslosigkeit für Österreich gemeldet. Allerdings gibt es hier einen Silberstreif am Horizont:  Aschbacher betont, dass 40 Prozent jener, die nun arbeitslos wurden, eine Wiedereinstellungszusage für nach der Krise haben.

Weniger werde Kurzarbeit im Tourismus, im Bau und auch bei kleinen Unternehmen genutzt, die anfangs nicht wussten, wie sie damit umgehen, heißt es von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck: Vor allem die Familienbetriebe seien nun aber bestrebt, alle Arbeitsplätze zu erhalten. Details zur Kurzarbeit sollen laut Aschbacher in Kürze über diesen Link abrufbar sein.

Auch Bonität ist in der Coronakrise ein Thema

Zudem betonte Schramböck neben den Maßnahmen zur Liquidität auch die Bedeutung der Bonität. Sie sei im Gespräch mit den Kreditversicherern, so dass diese aufgrund der Krise keine Bonitätsanpassungen vornehmen – denn dies sei nicht nur ungerecht gegenüber den Unternehmen selbst, sondern schade auch dem Wirtschaftsstandort Österreich.

Härtefallfonds, Phase 2: Die Details zu den Anspruchsberechtigten

Wie bereits am Vortag angekündigt, wird der Bezieherkreis des Coronavirus-Härtefonds ausgeweitet. Er richtet sich vor allem an Selbständige und Kleinstunternehmer, damit diese mehr Liquidität haben, um ihre laufenden Ausgaben bestreiten zu können. Auch hierzu sind nun neue Details bekannt.

Im Gegensatz zu Phase 1/Soforthilfe wird in Phase anteilig auf den Verdienstentgang abgestellt. Der Verdienstentgang aus dem aktuellen „COVID-Monat“ (z.B. 16.03.-15.04.) im Vergleich zum Einkommen ALT wird mit bis zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit 2000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate. Eine Ausnahme sind Geringeverdiener, bei denen sich die Unterstützung auf 90 Prozent beläuft (siehe dazu die Neuerungen in Phase zwei, weiter unten im Artikel).

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Die Daten Umsatz ALT & Einkommen ALT stammen aus dem letztverfügbaren Steuerbescheid, den Umsatzeinbruch weist der Förderwerber selbst nach – etwa über Registrierkassabelege oder  Kontoauszüge.

Das Einkommen ALT soll optional nicht nur auf den letzten Steuerbescheid, sondern auf drei  Jahre. bzw. Steuerbescheide gerechnet werden können, um zum Beispiel Karenzzeiten auszugleichen. Die Anträge werden jeweils monatlich gestellt, Zuwendungen aus der Phase 1/Soforthilfe werden bei erstem Zuschuss Phase 2 gegengerechnet.

Diese Neuerungen bringt Phase 2 des Härtefallfonds

  • Für Jungunternehmer

In Phase 2 werden nun auch Jungunternehmer (Gründung 01.01.2020-15.03.2020) in den Härtefallfonds aufgenommen. ·Kriterium ist die SV-Anmeldung zwischen 01.01.2020 und 15.03.2020. Die Jungunternehmer bekommen pauschal  500 € p.m. (max. 3 Monate), müssen dafür aber plausibel den Verdienstentgang darstellen.

  • Für Wenigverdiener

Auch selbständige Wenigverdiener können den Härtefallfonds in Anspruch nehmen – das betrifft jene, deren monatlicher Verdienst unter 966,65 Euro liegt. Diese Gruppe bekommt statt 80 Prozent 90 Prozent des Verdienstentgangs ersetzt. Allerdings sind für diese Gruppe auch keine weiteren Nebenverdienste zugelassen.

  • Bezüglich Ober/Untergrenzen (Eintrittskriterium Härtefallfonds )

Im Gegensatz zu Phase 1 entfällt in Phase 2 die Obergrenze als Eintrittskriterium. Ebenso entfällt die Untergrenze, allerdings muss eine SV-Anmeldung erfolgt sein und im letztverfügbaren Steuerbescheid müssen Einkünfte aus Selbstständigkeit deklariert sein.

  • Bezüglich Mehrfachversicherung/Nebenverdienste

Die Mehrfahcversicherung ist kein Ausschlussgrund mehr. Man einigte sich in der Regierung auf das Modell „Auffüllen auf 2.000 Euro“. Das bedeutet:

  • Keine Grenze für andere Einkünfte für Eintritt in den Härtefallfonds.
  • Insgesamt sind Bezüge aus dem Härtefallfonds plus alle Einkommen mit 2.000 Euro gedeckelt.
  • Anrechnung des z.B. unselbstständigen Einkommens vom Bezug aus dem Härtefallfonds. Dazu ein Beispiel:
    • Einkunft aus unselbstst. Arbeit 1.000 Euro p.m.
    • Verdienstentgang aus unternehmerischer Tätigkeit 2.000 Euro p.m.
    • Berechnung Härtefallfonds: 80 Prozent von 2.000 Euro = 1.600 Euro.
    • 1.600 Euro + 1.000 Euro (aus unselbst. Beschäftigung) = 2.600 Euro. Da der Cap bei 2.000 Euro liegt, erfolgt nur 1.000 Euro Überweisung aus dem Härtefallfonds.
  • Bezüglich „Saisonbetriebe“

Hier gibt es grundsätzlich einen Vergleich des Verdienstentgangs mit dem Jahresdurchschnitt aus dem letzten Steuerbescheid, beziehungsweise den letzten drei Bescheiden. Bei Förderwerbern mit starken saisonalen Verzerrungen soll ein direkter, monatlicher Vergleich (Z.B. 16.03.2019-15.04.2019 mit 16.03.2020-15.04. 2020) als Opt-In machbar sein. Der Förderwerber nimmt dafür eine längere Bearbeitungsdauer in Kauf, heißt es seitens des Finanzministeriums.

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Goldene Houskapreis-Statue, Foto: Alexander Müller

Gute Forschung entsteht in Österreich viel. Was seltener gelingt, ist der Schritt danach: dass aus einer Erkenntnis ein Produkt wird, ein Verfahren, ein Unternehmen. Genau an dieser Schnittstelle setzt der Houskapreis der B&C Privatstiftung an. Ausgezeichnet werden Projekte, die wissenschaftliche Qualität mit konkreter wirtschaftlicher Wirkung verbinden. Mit einem Gesamtpreisgeld von 760.000 Euro ist er Österreichs größter privater Preis für anwendungsnahe Forschung.

Nun geht der Preis in seine 22. Runde. Die Einreichphase für den Houskapreis 2027 ist im September gestartet und läuft bis einschließlich 28. Oktober 2026. Eingereicht wird ausschließlich online unter www.houskapreis.at.

Warum der Fokus auf Anwendung? Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung, erklärt es so: „Forschung und Innovation sind wesentliche Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Gerade in einem zunehmend technologiegetriebenen internationalen Umfeld wird es für Österreich entscheidend sein, wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgreich in die wirtschaftliche Praxis zu überführen. Dafür braucht es wissenschaftliche Exzellenz ebenso wie unternehmerisches Denken und den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit dem Houskapreis zeichnen wir Projekte aus, die diese Verbindung erfolgreich herstellen und wirtschaftliche Wirkung entfalten.“

Forschungspreis in drei Kategorien

Vergeben wird der Houskapreis 2027 in den Kategorien Hochschulforschung, Außeruniversitäre Forschung sowie Forschung & Entwicklung in KMU. Teilnahmeberechtigt sind österreichische staatliche und private Universitäten inklusive Fachhochschulen, Christian Doppler Labors, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), heimische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Gemeinsame Voraussetzung: Die wesentlichen Forschungsleistungen müssen in Österreich erbracht worden sein.

Auch der Houskapreis 2027 wird im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung vergeben, am 20. April 2027 in Wien | (c) Alexander Müller

Wie weit ein Projekt sein muss, hängt von der Kategorie ab. In der Hochschulforschung reicht es, wenn die wirtschaftliche Umsetzung unmittelbar bevorsteht oder bereits erfolgt ist. In der außeruniversitären Forschung muss sie schon passiert sein. Bei KMU muss das Projekt zusätzlich abgeschlossen sein und bereits Umsätze am Markt erzielen.

Was KMU wissen müssen

Für Unternehmen gelten klare Voraussetzungen. Sie müssen der KMU-Definition von EU und FFG entsprechen, ihren Firmensitz und ihre wesentlichen Forschungsaktivitäten in Österreich haben, maximal 249 Mitarbeiter:innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro ausweisen. Außerdem müssen sie seit mindestens zwei Jahren bestehen, also vor dem 31. Dezember 2024 im Firmenbuch eingetragen worden sein, und dürfen in keinem Beteiligungsverhältnis zur B&C-Gruppe stehen.

Die Kategorie steht auch jüngeren Unternehmen offen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist, dass das Unternehmen seit mindestens zwei Jahren besteht und mit seiner Innovation schon Umsätze erzielt. Wie realistisch die Chancen sind, hat der Vorjahresjahrgang gezeigt: Alle drei Nominierungen in der KMU-Kategorie gingen an heimische innovative Unternehmen, den ersten Platz holte sich das Linzer Unternehmen sendance.

Bewertung und Einreichung

Die Bewertung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren durch Fachbeiräte pro Kategorie und eine international renommierte Jury aus Wirtschaft und Wissenschaft. Gewichtet wird dabei je nach Kategorie unterschiedlich: Bei der Hochschulforschung zählt die wissenschaftliche Qualität am meisten, bei KMU der wirtschaftliche Erfolg, der mit 40 Prozent in die Bewertung einfließt.

Vier Trophäen, vier Auszeichnungen: Der Houskapreis 2027 wird in drei Kategorien vergeben, dazu kommt der mit 10.000 Euro dotierte Mariella-Schurz-Preis, über den eine Oberstufenklasse entscheidet. | (c) Alexander Müller

Für die Einreichung braucht es je ein einseitiges Abstract auf Deutsch und Englisch sowie ein Dossier von maximal zehn Seiten. KMU dürfen das Dossier auf Deutsch oder Englisch verfassen, in den beiden anderen Kategorien ist Englisch vorgeschrieben. Hochschulen legen mindestens einen Letter of Intent eines Wirtschaftspartners bei, außeruniversitäre Einrichtungen mindestens einen Kooperationsnachweis. In allen Anträgen ist zudem der Beitrag zu den SDGs zu beschreiben.

Preisgeld und Termine

Pro Kategorie werden drei Projekte nominiert, und alle drei gehen mit Preisgeld nach Hause: 150.000 Euro für den ersten Platz, 70.000 Euro für den zweiten, 30.000 Euro für den dritten. Die Erstplatzierten bekommen von der B&C Privatstiftung zusätzlich die goldene Houskapreis-Statue überreicht.

Darüber hinaus vergibt die B&C Privatstiftung den mit 10.000 Euro dotierten Mariella-Schurz-Preis an eines der nominierten Projekte, das eine Oberstufenklasse auswählt. Die Preisgelder gehen an die Institutionen und kommen dort weiteren Forschungsarbeiten zugute.

Die Nominierten werden im Februar 2027 bekannt gegeben, die Verleihung findet am 20. April 2027 in Wien statt. Wer sich vorab informieren will, hat am 5. Oktober 2026 um 14 Uhr bei einer weiteren Online-Informationsveranstaltung Gelegenheit dazu, Anmeldung unter [email protected]. Im Vorjahr gingen die ersten Plätze an die TU Wien, das AIT Austrian Institute of Technology und das Unternehmen sendance. brutkasten hat über die neun Nominierungen für den Houskapreis 2026 berichtet.

Einreichung: bis 28. Oktober 2026 unter www.houskapreis.at
Kontakt: [email protected]

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AI Summaries

Coronavirus-Härtefallfonds wird auf zwei Milliarden Euro aufgestockt

  • Auf einer Pressekonferenz am 1. April sind seitens der Regierung weitere Details zum Härtefallfonds präsentiert worden, mit dem die Auswirkungen des Coronavirus auf Österreichs Wirtschaft – umgangssprachlich bereits als „Coronakrise“ bezeichnet – abgefedert werden soll.
  • Der Härtefallfonds wird auf zwei Milliarden Euro aufgestockt, wie unter anderem Finanzminister Gernot Blümel ausführt.
  • Auch das Budget für Corona-Kurzarbeit wurde augestockt, und zwar von 400 Millionen auf eine Milliarde Euro.
  • Zwar wurde am 1. April eine neue Rekordarbeitslosigkeit für Österreich gemeldet. Allerdings gibt es hier einen Silberstreif am Horizont: Arbeitsministerin Christine Aschbacher betont, dass 40 Prozent jener, die nun arbeitslos wurden, eine Wiedereinstellungszusage für nach der Krise haben.
  • Auch auf die Modalitäten eines 15 Milliarden Euro schweren Coronavirus-Hilfsfonds habe man sich nun geeinigt – die entsprechende Richtlinie mit allen Details soll am Freitag präsentiert werden. Ab Mitte kommender Woche sollen die ersten Anträge möglich sein.

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