25.08.2017

Crowdinvesting: 300.000 Euro innerhalb weniger Stunden für Linzer GW Energie

Die Linzer GW Energie-Holding mietet u.a. Dachflächen und betreibt darauf Photovoltaik-Anlagen. Eine Crowdinvesting-Kampagne auf firstcap.eu lief gut an.
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(c) GW Energie Holding: GW Energie mietet Dachflächen und betreibt darauf Photovoltaik-Analgen. Hier etwa beim Logistik-Riesen Gartner.

Das Linzer Photovoltaik-Unternehmen GW Energie Holding hat zu Beginn seiner Crowdinvesting-Kampagne am 23. August auf firstcap.eu einen starken Start hingelegt: Innerhalb der ersten Stunden wurden über die Plattform über 300.000 Euro an Investorengeldern akquiriert. Das Unternehmen wurde 2012 gegründet und vereint seit 2017 als Dachgesellschaft insgesamt sechs Tochterunternehmen aus dem Photovoltaik-Bereich. Aktuell betreibt die Unternehmensgruppe mit einer Gesamtleistung von 6,55 MW insgesamt 118 Anlagen in Österreich und Liechtenstein. Nun will man weiter expandieren.

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Hinter GW Energie steht ChilliGREEN-Founder Wirtl

Hinter den Initialen GW verbirgt sich kein Unbekannter: Geschäftsführer und Namensgeber ist Gerald Wirtl. Dieser hatte mit seiner 1998 gegründeten Firma ChilliGREEN, damals größter PC-Anbieter Österreichs, einen Jahresumsatz von rund 100 Millionen Euro erzielt. Nach dem Verkauf des Unternehmens im Jahr 2008 an den weltweit größten Notebookhersteller beteiligte sich Wirtl an unterschiedlichen Unternehmen in neuen Wachstumsmärkten. Seit 2012 ist er im Photovoltaikbereich tätig.

Video zur Crowdinvesting-Kampagne:

Dachflächen werden gemietet

Durch die Installation hochstandardisierter Produkte im Endkunden- und Gewerbesegment möchte GW Energie in den kommenden Jahren zu einem marktführenden Photovoltaikanbieter in Mitteleuropa wachsen. Das Kerngeschäft der Unternehmensgruppe fokussiert sich dabei auf Dachmiet- und Contracting-Modelle. Dadurch haben Gemeinden, öffentliche Institutionen, Unternehmen sowie Private die Möglichkeit, ihre Dachflächen an die Gesellschaften der Unternehmensgruppe zu vermieten. Diese übernehmen in der Folge die Anschaffungs-, Errichtungs- sowie die laufenden Kosten der Photovoltaik-Anlagen und betreiben diese über die vertraglich vereinbarte Laufzeit. Nach Ablauf des Mietvertrages (aktuell Österreich 13 bzw. Deutschland 20 Jahre) geht die Anlage in das Eigentum des Vermieters über, der diese, nach Angaben des Unternehmens, anschließend bis zu weitere 25 Jahren nutzen kann.

Expansion in Deutschland geplant

„Das Geschäftsmodell ist erprobt: 2013 wurde die größte private PV-Anlage Österreichs installiert, 2014 erfolgte der Aufstieg zum größten PV-Anbieter in Liechtenstein und die Gesellschaft wurde innerhalb von 2,5 Jahren operativ positiv. Zuletzt konnte erst vor wenigen Tagen in Hermagor (Kärnten) auf rund 15.000 Quadratmeter eine der größten Aufdach-Anlagen Österreichs in Betrieb genommen werden.“, erklärt Wirtl. Im Zuge der nun gestarteten Crowdfunding-Kampagne plant die Unternehmensgruppe, das Contracting-Geschäft um insgesamt etwa 28 MW in Deutschland (22 MW) und Österreich (6 MW) zu erweitern. Die Umsetzung soll durch das vorhandene Eigenkapital, aus dem freien Cashflow, den Investorengeldern aus der Crowdinvesting-Kampagne sowie einer darauf aufbauenden Projektfinanzierung erfolgen.

Zinsen und Gewinn- und Unternehmenswertbeteiligung

Man wolle mit dieser Maßnahme nicht nur Kapital für die Expansion akquirieren, sondern auch Interessenten auf breiter Basis die Möglichkeit bieten, sich am Erfolg der Unternehmensgruppe zu beteiligen, heißt es von GW Energie. Bis 30. September 2017 kann investiert werden. Die Mindestinvestition ist mit 100 Euro festgelegt. Geboten wird ein Zinssatz von 5,25 Prozent p.a. und eine Gewinn- und Unternehmenswertbeteiligung. Die Laufzeit beträgt acht Jahre, ab dem fünften Jahr gibt es eine laufende Rückzahlung. (PA/red)

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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