10.03.2020

Ein Guide für Startups zum Umgang mit dem Coronavirus

Wie wirkt sich der Coronavirus auf den Umgang mit Teleworking, interne Kommunikation und Hygiene im Betrieb aus. Ein kompakter Guide für Startups.
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Coronavirus
(c) Adobe Stock / amecold

Aufgrund der aktuellen Lage rund um das umgangssprachlich als Coronavirus bekannte SARS-CoV-2, bzw. COVID-19 ist es auch für Unternehmen jeder Größe zunehmend ratsam, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das gilt auch für Startups, die unter Umständen nun bereits Auswirkungen auf ihre Auftragslage spüren, beziehungsweise Maßnahmen bezüglich Teleworking ergreifen und ihrte Mitarbeiter informieren sollten.

+++Der Coronavirus am Finanzmarkt: Der Schwarze Schwan ist gelandet+++

Einen Überblick über die aktuelle Lage rund um das Coronavirus in Österreich (Stand: 10. März 2020) liefert die folgende Zusammenfassung des ORF.

Abgesagte Events und Geschäftsreisen aufgrund des Coronavirus

Bereits vor der Bekanntgabe der Maßnahmen hatten einzelne Eventveranstalter ihre Großveranstaltungen abgesagt, beziehungsweise auf einen späteren Zeitpunkt verschoben – darunter das von Puls4 organisierte 4gamechangers Festival 2020 und das ANON Summit 2020. Auch zahlreiche kleinere Events wurden bereits an den Vortagen gestrichen – darunter etwa die Geburtstagsparty von The Ventury, die am 13. März hätte stattfinden sollen.

„Wir wollen in keiner Weise Panik schüren, aber wir können auch gewisse Risiken nicht leugnen, die darin bestehen, 100 Menschen auf engem Raum zusammen zu bringen“, heißt es dazu in einer Email von the Ventury: „Nur ein einziger Fall könnte zu einer Quarantäne für alle Teilnehmer führen, und das wollen wir vermeiden. Wir wollen auch unseren Teil dazu beitragen, die Ausbreitung so weit wie möglich zu verlangsamen, damit unser Gesundheitssystem für alle gut funktionieren kann, was in diesem Fall leider bedeutet, dass wir unsere geplanten Feierlichkeiten aufgeben müssen.“

Ähnliches gilt für Geschäftsreisen. Zahlreiche Unternehmen haben die Anweisungen erlassen, dass Geschäftsreisen nur dann unternommen werden sollten, wenn diese zwingend nötig sind. Eine Liste des Gesundheitsministeriums zur Risikobewertung von Veranstaltungen findet sich unter diesem Link.

Sind Schutzmasken ein sinnvolles Mittel gegen den Coronavirus?

Laut Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sind Einmal-Mundschutzmasken kein wirksamer Schutz gegen Viren oder Bakterien, die in der Luft übertragen werden. Sie können aber dazu beitragen, das Risiko der Weiterverbreitung des Virus durch „Spritzer“ von Niesen oder Husten zu verringern, heißt es unter anderem auf einer speziellen FAQ-Seite der Wirtschaftskammer. Solange die Behörden solche Mundschutzmasken jedoch nicht verordnen, können diese auch nicht gegen den Willen des Arbeitgebers durchgesetzt werden.

Nach derzeitigem Stand gibt es außerdem keine Verpflichtung des Arbeitgebers Mitarbeiter wie Verkäufer, Kellner usw. mit Gesichtsmasken bzw. Handschuhen zu versorgen, heißt es weiters bei der Wirtschaftskammer. Hygienemaßnahmen wie mehrmaliges Händewaschen mit Seife am Tag seien völlig ausreichend. Es gibt außerdem keine Möglichkeit, Gäste zum Tragen einer Gesichtsmaske zu verpflichten. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme ist zudem umstritten, weil damit die Ansteckung des Gesichtsmaskentragenden nicht vermieden werden kann, heißt es von der WKO.

Kommunikation als Schlüsselelement

Allgemein sollten Führungskräfte und – falls bei einem Startup bereits vorhanden – HR-Abteilungen einen Fokus auf klare Kommunikation legen, wie unter anderem in einem Beitrag von entrepreneur.com erläutert wird. Die Personalabteilungen sollten Informationen über das Coronavirus zusammenstellen, um einen referenzfähigen Leitfaden für Mitarbeiter zu erstellen, der sie nicht nur über die Virusinfektion aufklärt, sondern auch Wege zu ihrer Vermeidung aufzeigt, heißt es dort.

Die Kommunikationsstrategie sollte mehrgleisig sein und alle verfügbaren Kommunikationskanäle nutzen. Als Beispiele dafür werden zum Beispiel Emails und Chatgruppen, aber auch analoge Kanäle wie Poster und Post-Its genannt, mit denen die Botschaft an die Mitarbeiter vermittelt werden sollte. Die gesammelten Informationen sollten nur aus glaubwürdigen und verifizierten Quellen stammen, wie etwa der Website des Gesundheitsministeriums.

Unter anderem können dabei die folgenden Punkte gegenüber der Belegschaft kommuniziert werden.

  • Bei Krankheitssymptomen oder Verdacht auf Erkrankung sollten die Mitarbeiter zuhause bleiben und Kontakt mit der Gesundheitshotline 1450 aufmehmen
  • Allgemeine Informationen können bei der Hotline 0800 555 621 erfragt werden
  • Hygienemaßnahmen
    • Täglich mehrmals Händewaschen mit Wasser und Seife oder einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel;
    • Bedecken von Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch (nicht mit den Händen) bei Husten oder Niesen;
    • Vermeidung von Kontakt zu kranken Menschen;
    • Reduzierung von Ritualen, die Körperkontakt beinhalten (z.B. Hände schütteln, Umarmungen).
  • Arbeitsorganisatorische Maßnahmen und Hinweise
    • Mitarbeiter sind verpflichtet eine Infektion dem Arbeitgeber sofort bekanntzugeben. Ebenso muss bekanntgeben gegeben werden, ob man unter Quarantäne gestellt wurde (Absonderung gem. § 7 und § 17 Epidemiegesetz).
    • Die Vorgesetzten sollten um erhöhte Sensibilität ersuchen, sollten Erkältungs- oder Krankheitssymptome bei einem selbst auftreten. In diesem Fall ist es wichtig, zuhause zu bleiben und allenfalls im Home Office zu arbeiten (mehr dazu weiter unten).
  • Aufenthalt in Risikogebieten
    • Wer einen Urlaub oder Aufenthalt in einem Gebiet mit hoher Ansteckungsgefahr verbracht hat, sollte dies melden.
    • Kehrt jemand aus einem Risikogebiet zurück und zeigt binnen 14 Tagen Symptome wie Fieber, Atembeschwerden, Husten, so empfiehlt die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)
      • Zu Hause zu bleiben, die telefonische Gesundheitsberatung unter der Telefonnummer 1450 zur weiteren Vorgangsweise zu kontaktieren und
      • die zuständige Gesundheitsbehörde zu kontaktieren.

Teleworking: Technische und rechtliche Voraussetzungen

Generell helfen zahlreiche modere Kommunikationsmittel dabei, ein ortsungebundenes Arbeiten zu ermöglichen –  dazu zählen Tools wie Slack, Skype oder Google Docs. Die meisten jungen Startups haben schon heute derartige Tools für Remote Work im Einsatz – und wenn dem nicht so ist, so ist nun wohl der beste Zeitpunkt, um über einen Umstieg nachzudenken. Ergänzend dazu sollte geklärt werden, welche Hardware die Mitarbeiter verwenden: Also, ob sie für ihr Teleworking-Arbeit oder gar im Fall einer Quarantäne stets ihren Business-Laptop mit nach hause nehmen oder ob sie im Sinne einer Bring-Your-Own-Device-Policy (BYOD) mit ihren privaten Geräte auf die Server des Unternehmens zugreifen.

Auf rechtlicher Ebene darf ein Arbeitnehmer der Arbeit nicht aus eigenem Antrieb fernbleiben, nur weil er sich vermeintlich vor einer Ansteckung fürchtet, heißt es seitens der WKO. Denn dies stellt eine Verletzung der Dienstpflichten und somit einen Entlassungsgrund dar. Eine Verweigerung der Arbeitsleistung könnte nur dann gerechtfertigt sein, wenn eine objektiv nachvollziehbare Gefahr bestünde, sich bei der Arbeit mit dem Virus anzustecken. Dies könnte dann gegeben sein, wenn es im unmittelbaren Arbeitsumfeld bereits zu einer Ansteckung mit dem Virus gekommen wäre. Das gilt aber nicht für jene Arbeitnehmer, die berufsmäßig mit Krankheiten regelmäßig zu tun haben, wie etwa in Spitälern oder Apotheken.

Auch darf der Arbeitnehmer nicht die Zusammenarbeit mit bestimmten Personen verweigern, außer diese Personen zeigen Symptome. Verweigert werden können nur Tätigkeiten, die nicht im Arbeitsvertrag vereinbart wurden. Ein unbegründetes Verweigern der (Zusammen-) Arbeit stellt eine Arbeitsverweigerung dar, mit allen arbeitsrechtlichen Konsequenzen, heißt es von der WKO.

Zugleich darf aber auch der Arbeitgeber nicht einseitig Teleworking anordnen, grundsätzlich muss Homeoffice stets zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausdrücklich vereinbart werden. Eine Anordnung durch den Arbeitgeber ist jedoch möglich, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag bereits enthalten ist oder sich darin eine sogenannte Versetzungsklausel findet, wonach man einseitig an einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Arbeitsort versetzt werden kann, heißt es von der WKO: Der Arbeitgeber hat dann die allenfalls anfallenden Kosten (zB für Internet, Handy) zu übernehmen.

Kompensation für entgangene Umsätze

Was machen Startups, denen aufgrund des Coronavirus Aufträge wegbrechen? Grundsätzlich gibt es keine öffentliche finanzielle Abfederung zur Liquiditätsüberbrückung bei Umsatzrückgängen aufgrund äußerer Einflüsse, heißt es dazu seitens der WKO: Eine Ausnahme stellt der Verdienstentgang dar, der durch eine Betriebsbeschränkung oder eine Betriebsschließung entstanden ist, die aufgrund einer Verordnung nach § 20 Abs. 4 Epidemiegesetz verfügt wurde.

Steuerpflichtige Personen können bis zum 30.9. des betreffenden Jahres die Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen beantragen, wenn das voraussichtliche Einkommen für das jeweilige Jahr niedriger ist. Der Antrag muss eine Begründung enthalten, in welcher die verminderte Gewinnerwartung aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Lage (z. B. Aufstellung der Umsatzeinbrüche aufgrund von Covid-19) dargelegt wird.

Muster-Download des Antrags: Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung

Die Sozialversicherung für Selbständige (SVS) unterstützt Unternehmer mit der Ratenzahlung und Stundung der Beiträge (mehr dazu im nachfolgenden Tweet), und von der AWS gibt es eine Überbrückungsgarantie (mehr dazu unter diesem Link).

Evaluierung der Umsätze und Kosten

Und schlussendlich macht es die aktuelle (Wirtschafts-)Lage für viele Unternehmen nötig, ihre eigene wirtschaftliche Situation zu evaluieren. Hierzu gibt es einen sehr aufschlussreichen Beitrag von Sequoia Capital auf der Plattform medium.com. Zum Beispiel sollte festgestellt werden, wie hoch die eigenen Rücklagen sind, um eine etwaige Durststrecke zu überstehen. Auch könnte sich die aktuelle Lage auf das Fundraising auswirken, und bei so manchen Unternehmen könnte es auch zu Umsatzeinbrüchen kommen.

Dies bedeutet auf der anderen Seite, dass auf der Ausgabenseite der Rotstift angesetzt werden muss – etwa, indem bei den Marketinginvestitionen die Latte für den ROI höher angesetzt wird. Auf HR-Ebene wiederum sollte darauf geachtet werden, ob die Effizienz des Teams zusätzlich erhöht werden kann. Die Experten von Sequoia Capital halten es in dieser Hinsicht mit Charles Darwin: Denn überlebt haben nicht jene Tierarten, die die stärksten oder intelligentesten waren – sondern jene, die sich am Besten anpassen konnten.

Selbiges gilt auch für Unternehmen.

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In der heißesten Zeit des Jahres können die Produkte und Dienstleistungen von Startups Abhilfe schaffen. | (c) AdobeStock

Von Sonnenbrillen für Kinder über vegane Grillalternativen bis zu effizienteren Klimaanlagen: Österreichische Startups verbessern den Sommer mit ihren innovativen Ideen. Rechtzeitig zur sonnenreichsten Zeit des Jahres stellen wir Produkte und Dienstleistungen vor, die auch für euch hilfreich sein können.  

SooNice

Die beiden Gründerinnen von SooNice Sunnies: Christina Reifeltshammer und Doris Reifeltshammer | (c) verenaschierl photography
Die beiden Gründerinnen von SooNice Sunnies: Christina Reifeltshammer und Doris Reifeltshammer | (c) verenaschierl photography

Im Sommer darf eines nicht fehlen: die passende Sonnenbrille. Das österreichische Startup SooNice produziert sie speziell für Kinder. Kratzfeste Brillengläser und Seitenklappen sollen hochwertigen UV-Schutz bieten. Dabei setzt das Unternehmen mit biobasiertem Kunststoff auf Nachhaltigkeit. Das Konzept scheint zu funktionieren, denn das vergangene Geschäftsjahr war für das Unternehmen das bisher erfolgreichste. 2026 rechnet man mit einer weiteren Gewinnsteigerung. Konkret brachte SooNice zur Saison 2026 zwei neue Modelle und eine neue Farbvariante auf den Markt. Mit den 10- bis 16-Jährigen will das Startup eine neue Zielgruppe erschließen. Zusätzlich kam 2026 eine Sonnenbrille für sportliche Aktivitäten auf den Markt. Geografisch setze die Firma laut Geschäftsführerin Christina Reifeltshammer aktuell einen Fokus auf die BeNeLux-Länder.

Like2camp

Legales, naturnahes Campen: like2camp macht es möglich. | (c) like2camp

Für viele ist es der Urlaub schlechthin: Campen in der Wildnis. Dabei ist es oft gar nicht so einfach, einen naturnahen Stellplatz zu finden, der auch noch legal ist. Das Salzburger Startup like2camp hat sich genau dieses Problems angenommen. Sie wollen Camper:innen eine Alternative zum Wildcampen bieten, indem sie auf ihrer Plattform naturnahe Stellplätze vermitteln. Im vergangenen Dezember wurde bekannt, dass die Schweizer Buchungsplattform Nomady das Salzburger Startup im Rahmen eines Asset-Deals übernimmt. Like2camp wurde dabei vollständig in nomady.camp integriert, blieb aber als Produkt und Marke innerhalb von Nomady bestehen. Die Schweizer Buchungsplattform hatte bereits davor eine Plattform für naturnahes Campen in der Schweiz, Deutschland, Österreich und Italien betrieben. Durch den Zusammenschluss soll die Reichweite erhöht und die Community erweitert werden.

Die Pflanzerei

Gründerin Nadina Ruedl vertreibt vegane Hausmannskost in Wien. | (c) Die Pflanzerei

Für viele Österreicher:innen gehört Grillen einfach zum Sommer. Für all jene, die auf Fleisch verzichten, bietet das Startup “Die Pflanzerei” rund um Gründerin Nadina Ruedl eine geeignete Alternative. In ihrem Shop im siebten Wiener Gemeindebezirk bekommt man österreichische vegane Hausmannskost. Sie verkauft neben veganen Würsteln unter anderem auch pflanzlichen Leberkäse, Fleischknödel oder Schnitzel. Beim Wirtschaftspreis Trigos wurde die Pflanzerei 2025 in der Kategorie “regionale Wertschaffung” ausgezeichnet. Das Projekt „Regionale Wertschöpfung bei pflanzenbasierten Fleischalternativen“ wurde dabei hervorgehoben. Damit unterstützt die Pflanzerei regionale Traditionsbetriebe beim Einstieg in pflanzliche Alternativen. 

so.cool

(l.n.r.) Ben Assa, Philippe Schmit (CEO) und Alireza Eslamian (CTO) setzen auf innovative Lösungen. | © Alex Wieselthaler

Diesen Sommer hatte Österreich mit einer Hitzewelle nach der anderen zu kämpfen. Die Temperaturen in Wiens Wohnungen stiegen teilweise jenseits der 35 Grad, in den Nächten kühlte es nicht ab. Die Klimaanlagen des Startups so.cool (vormals Social Cooling) können Abhilfe schaffen. Das Besondere: Das patentierte thermische Energiespeichersystem Terra Breeze funktioniert ohne den klassischen Abluftaustausch und muss nicht installiert werden. Die Wärme wird nicht nach außen geleitet, sondern im Gerät gespeichert und wieder abgegeben, wenn niemand im Raum ist. Das System soll laut so.cool rund 40 Prozent weniger Energie verbrauchen als herkömmliche Klimaanlagen. Das Konzept scheint zu überzeugen, vergangenes Jahr holte das Startup ein Pre-Seed-Investment von 400.000 Euro. Lead-Investoren waren der Schweizer Krypto-Unternehmer Robert Lauko sowie das Wiener Family Office c.e.l.l. Investment, das vor allem im Nachhaltigkeitsbereich aktiv ist. Im März eröffnete so.cool einen neuen Standort im Wiener Technologiezentrum Seestadt. 

Dæly

Die Dæly-Gründer v.l.: Paul Truffner, Florian Ritter und Alexander Walliser | (c) Dæly
Die Dæly-Gründer v.l.: Paul Truffner, Florian Ritter und Alexander Walliser | (c) Dæly

Sommerzeit ist Ferienzeit. Viele Familien stellt sie vor organisatorische Herausforderungen. Das Grazer Startup Dæly setzt genau hier an: bei der Planung. Ein 15,6 Zoll großer Touchscreen soll die Zettelwirtschaft von Einkaufslisten, Kalendern, To-Do-Anwendungen etc. beseitigen und so die Organisation erleichtern. Kinder besäßen laut Co-Founder Florian Ritter noch kein Smartphone. Daher müssen Eltern neben digitalen auch analoge Kalender pflegen. Die Organisation werde daher auf bis zu acht verschiedenen Geräten abgewickelt, was zu mangelndem Überblick, ständigen Missverständnissen und Koordinationsstress im Alltag führe.

Vereinsplaner

Vereinsplaner-Gründer (v.l.) Lukas Krainz und Mathias Maier © Vereinsplaner

Egal ob Meisterschaft, Camps oder Trainingslager: Im Sommer blühen Österreichs Vereine auf. Auch bei ihnen ist die Organisation oftmals nicht leicht. Der Vereinsplaner soll Vereinsvorständen die tägliche Arbeit erleichtern. Das Online-Verwaltungstool kann von der Terminplanung über Mitgliedermanagement bis hin zu Dokumentenverwaltung eingesetzt werden. 2022 machte das Startup mit einem Auftritt bei “2 Minuten 2 Millionen” erstmals auf sich aufmerksam. Zuletzt dehnte das Unternehmen seine Aktivitäten nach Deutschland aus. Mit einer Niederlassung in Passau sollen die Betreuung vor Ort sowie lokale Partnerschaften intensiviert werden. 

Sonnnig

Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

In keiner Jahreszeit gibt es so viele Sonnenstunden wie im Sommer. Das erhöht auch die Stromproduktion von PV-Anlagen. Das Energy-Sharing-Startup Sonnnig verwaltet Energiegemeinschaften. So können z.B. Familien ihre Wohnsitze verbinden und Strom austauschen oder Einzelpersonen ihr Strom-Guthaben einlösen. Ursprünglich konzentrierte sich das Startup auf Endverbraucher, also Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden. Nun soll Sonnnig aber auch mit Energieversorgern kooperieren, denn Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem.     

infrared.city

Der Hitzestress in Wien wird hier visualisiert. (c) Live.infrared.city

Die Sommer werden immer heißer und Großstädte wie Wien stehen zunehmend unter Hitzestress. Die Hitze ist nicht nur unangenehm, sondern unter Umständen auch gefährlich. Das ClimateTech-Startup live.infrared.city möchte dem entgegenwirken. Es liefert eine kostenlos abrufbare Echtzeit-Hitzekarte, die das gesamte Wiener Stadtgebiet abdeckt. Dadurch sollen unkompliziert die kühlste Route, die schattigsten Straßen oder das heißeste Gebiet gefunden werden. Wien war die erste Stadt, die von live.infrared.city abgedeckt wurde. Mittlerweile sind auch London, New York und Stuttgart auf der Webseite zu finden.

Kennt ihr noch Startups, die euch den Sommer erleichtern? Dann schreibt uns unter [email protected].

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AI Summaries

Ein Guide für Startups zum Umgang mit dem Coronavirus

  • Aufgrund der aktuellen Lage rund um das umgangssprachlich als Coronavirus bekannte SARS-CoV-2, bzw. COVID-19 ist es auch für Unternehmen jeder Größe zunehmend ratsam, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
  • Das gilt auch für Startups, die unter Umständen nun bereits Auswirkungen auf ihre Auftragslage spüren, beziehungsweise Maßnahmen bezüglich Teleworking ergreifen und ihrte Mitarbeiter informieren sollten.
  • Zahlreiche Unternehmen haben die Anweisungen erlassen, dass Geschäftsreisen nur dann unternommen werden sollten, wenn diese zwingend nötig sind.
  • Ein unbegründetes Verweigern der Arbeit stellt eine Arbeitsverweigerung dar, mit allen arbeitsrechtlichen Konsequenzen, heißt es von der WKO.
  • Zugleich darf aber auch der Arbeitgeber nicht einseitig Teleworking anordnen, grundsätzlich muss Homeoffice stets zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausdrücklich vereinbart werden.
  • Auch auf betriebswirtschaftlicher Ebene sollten Startups evaluieren. Zum Beispiel sollte festgestellt werden, wie hoch die eigenen Rücklagen sind, um eine etwaige Durststrecke zu überstehen.

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  • Das gilt auch für Startups, die unter Umständen nun bereits Auswirkungen auf ihre Auftragslage spüren, beziehungsweise Maßnahmen bezüglich Teleworking ergreifen und ihrte Mitarbeiter informieren sollten.
  • Zahlreiche Unternehmen haben die Anweisungen erlassen, dass Geschäftsreisen nur dann unternommen werden sollten, wenn diese zwingend nötig sind.
  • Ein unbegründetes Verweigern der Arbeit stellt eine Arbeitsverweigerung dar, mit allen arbeitsrechtlichen Konsequenzen, heißt es von der WKO.
  • Zugleich darf aber auch der Arbeitgeber nicht einseitig Teleworking anordnen, grundsätzlich muss Homeoffice stets zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausdrücklich vereinbart werden.
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