30.11.2016

Gründer haben die Wahl: Kontrolle oder Wachstum

Was passiert wenn Gründer die Zügel ihres Startups nicht aus der Hand geben möchten? Herbe Rückschläge für das Jungunternehmen sind die Folge - zumindest laut einer kürzlich veröffentlichen US-amerikanischen Studie.
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Gründer müssen sich entscheiden, ob sie die Kontrolle behalten möchten, oder Anteile abgeben. iQoncept - fotolia.com

Es mag für einen Gründer oft Balsam für Seele und Ego sein, wenn er langfristig die Kontrolle über sein Startup behält. Einer Studie vom ehemaligen Harvard Business School Professor und heutigem Direktor der „Founder Central initiative at the University of Southern California“, Noam Wasserman, zufolge, verliert das Unternehmen aber dadurch an Wert.

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6.130 Startups analysiert

Im Zeitraum von 2005 bis 2012 analysierte Wasserman 6.130 Startups und deren Werdegang. Es stellte sich heraus, dass die jungen Unternehmen im Schnitt 22 bis 17,1 Prozent an „Value“ einbüßen mussten, wenn der Gründer nach den ersten beiden Jahren als CEO aktiv blieb. Je länger der Gründer die Geschäftsführung behielt, umso geringer wurde der Wert des Startups.

Bleibt der Gründer nach zwei Jahren CEO, verliert das Unternehmen an Wert.

Unterstützung heißt Loslassen

Doch warum passiert das? Sobald ein Unternehmen die „Kinderschuhe auszieht“, wird es immer schwieriger, zu wachsen. Gründer sind zu diesem Zeitpunkt überlicherweise auf die Hilfe von Investoren, Co-Foundern oder Managern angewiesen – auf jeden Fall auf Hilfe von Menschen, die Kapital oder Know-How zur Verfügung stellen, das der Gründer selbst nicht hat. „Diese Ressourcen zu bekommen, heißt für den Gründer in der Regel, Anteile und Entscheidungskraft abzugeben“, sagt Wasserman.

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Investoren erwarten Mitspracherecht

„Investoren erwarten sich ein Mitspracherecht bei der Frage, was mit ihrem Geld passiert. Ein Investor hat außerdem immer das Interesse, dass das Investment für ihn ertragreich ist“, erklärt Wasserman. Ebenso bestehen Venture-Capitalists oftmals darauf, gewisse Dinge mitzubestimmen, zum Beispiel das Festlegen eines CEO. Auch hoch qualifizierte Manager legen dieses Verhalten an den Tag und verlangen Anteile oder grundlegende Entscheidungskompetenzen. “There’s all sorts of things that you might have to offer people to get them to come on board,” meint Dr. Wasserman.

+++Mehr zum Thema: Manageers – Wachstum benötigt einen langen Atem+++

Reibungspunkte

Womit Investoren hadern:

  • Gründer, die um jeden Preis die Kontrolle über das Startup behalten möchten und
  • dadurch Gewinn- und Wachstumsmaximierung vernachlässigen.

„Kann sich der Investor mit dem Gründer nicht auf eine Marschrichtung einigen, fügt er der Firma in ähnlichem Ausmaß Schaden zu, wie er ihr eigentlich helfen sollte,“ meint Wasserman. Ein weiterer Risikofaktor seien die Sorgen eines Investors über Entscheidungen, die zu weit in der Zukunft liegen.

There’s all sorts of things that you might have to offer people to get them to come on board,”

Zwickmühle vermeiden

Wasserman warnt Gründer davor, zu viele Anteile und Entscheidungskompetenzen abzugeben, nur um um jeden Preis eine „high-value-company“ aufzubauen. Speziell in den sogenannten „early days“ glauben viele Gründer, sie könnten á la Bill Gates oder Mark Zuckerberg die Kontrolle über die eigene Firma behalten und gleichzeitig endlos wachsen. Andernfalls ist es nicht unüblich, dass Jungunternehmner in eine Zwickmühle geraten: Ich möchte diesen tollen Investor gerne an Board holen, muss dafür aber mehr aufgeben, als ich im Moment eigentlich möchte. „Gründer sollten sich sehr früh mit diesem Thema befassen und ein kritisches Bewusstsein aufbauen“, sagt Wasserman.


Quelle: Noam Wasserman: „The throne vs. the kingdom: Founder control and value creation in startups“

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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