08.09.2016

Anteile – die neue Währung

Das Wertvollste, das ein Startup in der Anfangsphase zu bieten hat, sind Anteile am Unternehmen. Bei Verhandlungen mit Investoren kann es schnell zu einem Interessenskonflikt kommen.
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(c) fotolia.com - sdecoret: Wer bekommt wie viel von der Torte?

Bei den ersten Gesprächen mit Kapitalgebern haben es Gründer nicht sehr einfach: Am liebsten möchte man gar keine Anteile hergeben, ist aber auf das Geld des Investors angewiesen. Keine gute Ausgangsbasis, denn Gründer und Investor sollten sich auf Augenhöhe begegnen.

Der Unternehmer Neil Rimer hat schon vor einiger Zeit in einem offenen Brief Jungunternehmer kritisiert. „Vor allem Erstgründer sind naiv, was Fundraising betrifft“, sagt der Gründer des Risikokapitalgebers Index Ventures. Häufig seien sie zu kurzsichtig und würden in einem frühen Stadium zu viele Anteile hergeben, ohne die Auswirkungen auf die nächste Finanzierungsrunde zu berücksichtigen.

Die teuerste Währung

„Die teuerste Währung eines Gründers sind Anteile“ meint auch Rechtsanwalt und Business Angels Philipp Kinsky. In der Regel erhält ein Business Angel zwischen fünf und 45 Prozent Anteile am jungen Unternehmen. Kinksy sieht positiv, dass der Investor direkt am Unternehmen beteiligt ist: „Da gibt es jemanden, der an der Zukunft des Unternehmens interessiert ist, aber dessen Objektivität als Berater aufrgrund des geringen Beteiligungsprozentsatzes nicht gefährdet ist.“

Trotzdem ist Vorsicht geboten, denn wächst das Unternehmen schnell, befindet sich der Gründer bald erneut auf Investorensuche – und dann kann es schwierig werden. EC1 Capital beteiligt sich an Startups in Series-A-Runden, den ersten nennenswerten, größeren Finanzierungsrunden.

Redaktionstipps

„Man muss verstehen, worum es bei Venture Capital geht: Alles dreht sich um groß skalierbares Geschäft“, meint Julian Carter, Mitgründer des britischen Investmentfonds. Um an Investorengeld zu kommen, müsse ein Startup beweisen, dass es „expandieren und das auf einem großen Markt replizieren kann“. Carter warnt unerfahrene Unternehmer davor, „zu schnell zu viel vom Unternehmen an opportunistische Investoren abzugeben“. EC1 beteilige sich in einer Seed-Runde zu 20 bis 25 Prozent an einem Unternehmen. „Wenn du davor schon die Hälfte hergegeben hast, kannst du gar nicht so schnell schauen, und deine Anteile sind im einstelligen Bereich.“

Der Zeitpunkt entscheidet

Doch ein neuer Trend macht sich bemerkbar: Gründer, die sich davor scheuen, Anteile herzugeben. „Nur dann, wenn du in frühen Phasen bereit bist, Unternehmensanteile an Investoren abzugeben, schaffst du es, das Momentum zu wahren. Wenn sich Gründer immer nur mit sehr kleinen Beträgen zur nächsten Finanzierungsrunde weiterschleppen, geht oft operativ nichts  weiter“, sagt Kinsky.

Das kann sogar zum Scheitern führen, wenn das Startup dadurch weniger schnell wächst. Rimer rät daher in seinem Brief den Gründern, die richtigen Fragen zu stellen: „Sei dir bewusst, wie viel du brauchst, von wem du das Geld bekommst und was deine Investoren dafür bekommen.“ Außerdem rät er davon ab, dutzende Business Angels gleichzeitig ins Boot zuholen. Je weniger Anteilseigner ein Mitspracherecht haben, desto einfacher wird es später sein. Natürlich sollten die ersten Menschen, die an die Idee geglaubt und in sie investiert haben, dafür belohnt werden. Das bedeute aber nicht, „dass sie einem beim Fundraisng in der Zukunft im Wege stehen.“

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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