03.07.2019

Clever Clover geht mit Growth Ninjas Partnerschaft ein

Die Investment-Gesellschaft Clever Clover rund um Business Angel Heinrich Prokop geht mit der Wiener Growth-Hacking-Agentur Growth Ninjas eine strategische Partnerschaft ein. Durch die Partnerschaft sollen die digitalen Wachstumsstrategien der Gesellschaft gestärkt werden, die sich auf Beteiligungen im "Fast-Moving-Consumer-Goods"-Bereich spezialisiert hat.
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Growth Ninjas
(c) Growth Ninjas: (v.l.n.r.) Stefan Greunz, Adrienne Steindl, Heinrich_Prokop und Johannes Eichmeyer

Seit mehr als acht Jahren ist Clever Clover als Beteiligungsgesellschaft und Accelerator im Bereich von „Fast-Moving-Consumer-Goods“ tätig. Die Gesellschaft rund um den ehemaligen „2 Minuten 2 Millionen“-Business Angel Heinrich Prokop unterstützt Startups nicht nur mit Investments, sondern hilft ihnen auch bei der Positionierung im Einzelhandel und deren Internationalisierung. Bis dato hat Clever Clover in mehr als 25 Startups – insbesondere im Bereich Food & Beverage – investiert. Zu den Beteilungen gehören unter anderem der Protein-Schokoriegel NEOH, dessen Deutschland-Expansion gerade am Laufen ist (der brutkasten berichtete). Wie nun bekannt wurde, ist Clever Clover eine strategische Partnerschaft mit der Wiener Growth-Hacking-Agentur Growth Ninjas eingegangen.

+++ NEOH: 3,5 Mio. Euro Marketing-Budget für Deutschland-Expansion +++

Digitale Expertise für Wachstum

Wie es in einer Aussendung von Growth Ninjas heißt, wolle die Agentur Clever Clover bei „digitalen Wachstums-Themen und Strategien“ unterstützen. Insbesondere im „Fast-Moving-Consumer-Goods“-Bereich seien nämlich digitale Vertriebs-, Content- und Marketing-Strategien unabdingbar. „Für junge Unternehmen zählt anfangs jeder Euro, der ausgegeben wird. Teure Anzeigen-Kampagnen sind zu Beginn meist nicht möglich. Wir sehen uns hier gesamtheitlich den kompletten Sales-Funnel an, entwickeln die passenden Growth Hacks für die Unternehmen und unterstützen diese auch operativ am Weg zum Wachstum“, sagt Stefan Greunz, Managing Partner der Growth Ninjas.

Live Talk mit Heinrich Prokop, dem Co Founder von Clever Clover und Stefan Greunz, dem Co Founder von Growth Ninjas, über die neue Partnerschaft im Bereich Fast-Moving-Consumer-Goods, das Startup Ticket, digitalen Wachstums-Strategien für Food & Beverage uvm.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 9. Juli 2019

Food & Beverage Expertise

Seit der Gründung von Clever Clover im Jahr 2013 screenen Prokop und seine Geschäftspartnerin Marloes Voermans jährlich hunderte Startups. Als Business Angels im Bereich Food & Beverage bringt Prokop dabei seine Expertise zur Fertigung, Produktion und Supply Chain ein. Prokop hat 1992 den Familienbetrieb Gutschermühle übernommen und transformierte ihn zu einem der erfolgreichsten europäischen Produzenten für Cerealien. 2009 verkaufte er den Betrieb an die Schweizer HACO-Gruppe.

„Wir wollen gemeinsam messbare Erfolge bei den von uns unterstützten Unternehmen erreichen. Hier helfen keine Strategie-Powerpoint-Slides weiter“, so Prokop. Um die Wachstumsziele zu erreichen, bedürfe es nämlich „Inbound Marketing“, „Digitaler Lead-Akquise“ und „Growth Hacking“. Genau in diesem Bereich soll die strategische Partnerschaft einen Mehrwert bringen.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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