16.03.2023

„Growth Basket“: RBI stellt 250 Mio. Euro für Kredite an Later-Stage-Startups bereit

Die "Growth Basket"-Kredite bis zu 15 Mio. Euro erfordern zwar keine Sicherheiten, die RBI ist bei der Auswahl der Startups aber anspruchsvoll.
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RBI Raiffeisen Bank International Growth Basket
Die RBI-Zentrale in Wien | (c) Raiffeisen Bank International

Anstatt bei einem Eigenkapitalinvestment Anteile abzugeben, einfach einen Kredit bis zu 15 Millionen Euro aufnehmen, ohne dafür Sicherheiten bieten zu müssen. Auf den ersten Blick wirkt das Angebot „Growth Basket“ der Raiffeisenbank International (RBI) für Startups fast unglaublich. Ein genauerer Blick zeigt freilich: Die Großbank geht in Wirklichkeit kein allzu großes Risiko ein. Bei der Selektion der Startups, denen Kredite aus dem nun auf 250 Millionen Euro erhöhten Topf gewährt werden, ist man ziemlich anspruchsvoll.

Hohe Anforderungen für Kreditvergabe – busuu, Nuki und Storebox als „Growth Basket“-Referenzen

Konkret müssen die Unternehmen für 2022 einen Nettoumsatz von mindestens acht Millionen Euro vorweisen können und seit ihrer Gründung mindestens sechs Millionen Euro an Eigenkapital eingesammelt haben. Das Angebot richtet sich also klar an bereits etablierte Later-Stage-Startups – übrigens aus ganz Europa. Kredite gab es laut RBI bislang zum Beispiel für Staffbase, busuu, Nuki und Storebox.

„Track zum Large Corporate wesentlich klarer als bei frühphasigeren Unternehmen“

„Wir möchten mit diesem Programm die Hausbank der Marktführer von morgen werden. Bei Startups, welche die ‚ersten Stürme‘ in ihrer Unternehmensgeschichte bereits erfolgreich überstanden haben und die hohe einstellige beziehungsweise zweistellige Millionenumsätze erzielen, ist der Track zum Large Corporate wesentlich klarer als bei frühphasigeren Unternehmen“, erläutert Jörg Bartussek, Head of Digital, Corporate Customers der RBI auf Anfrage des brutkasten. Es gebe eine hohe Zahl an Startups, die diese Kriterien erfüllen und Interesse an „Growth Basket“ hätten.

Und warum die Grenze von sechs Millionen Euro eingesammelten Eigenkapitalinvestments? „Dieses Faktum beweist, dass das Startup mit seinem Business Modell und dessen Implementierung namhafte VCs überzeugen konnte. Dass jemand, der/die dieses Unternehmen und diese Branche zumindest so gut kennt wie wir, bereits viel Geld investiert hat, ist für uns ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal. Das ist extrem wichtig, da wir ja in aller Regel keinerlei Sicherheiten für unsere Kredite nehmen“, so Bartussek.

„Growth Basket“-Kredite: Zinssatz zwischen sechs und zwölf Prozent pro Jahr

Für die „Growth Basket“-Kredite fallen dann Zinsen zwischen sechs und zwölf Prozent pro Jahr an – konkret werde das durch ein Rating ermittelt, erklärt der Banker. „Im Vergleich mit Zinssätzen für Large Corporates sind diese Raten hoch, keine Frage. Aber da all diese Startups ja Bewertungen von Dutzenden Millionen Euro und mehr anstreben – oder vielfach bereits haben, sind unsere Kreditzinsen im Vergleich zu jedem Ein-Prozent-Anteil, den Startups für andere Finanzierungen abgeben müssen, sehr günstig“. Die Erteilung der „Growth Basket“-Kredite erfolge dann dank „Fast-Track-Due-Dilligence“ und flotter KYC-Prüfung sehr schnell. „Wir konnten teilweise bereits 15 Arbeitstage nach Erstkontakt mit den Gründern auszahlen“, sagt Bartussek.

Erinnerungen an die Silicon Valley Bank?

Ob bei der Thematik nicht auch Assoziationen zur spektakulär gecrashten Silicon Valley Bank geweckt werden? „Wir arbeiten seit Monaten am ‚Growth Basket‘ und der Produktschwerpunkt sowie der Kommunikationszeitpunkt stehen schon lange fest. Dazu kommt, dass sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen in den USA und in Europa, das Geschäftsmodell, die Herangehensweise, die diversifizierte Kundenstruktur der RBI, das Ausmaß der Finanzierung von Tech-Unternehmen, und und und, ja auch nicht vergleichbar sind“, kommentiert der Banker.

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Während die Regierung in vielen Bereichen den Sparstift ansetzt, wächst das Digitalbudget. Das Staatssekretariat rechtfertigt diesen Schritt mit der Hoffnung, dass Technologie-Investitionen langfristig Verwaltungskosten senken sollen. „Einsparungen durch Digitalisierung, nicht bei der Digitalisierung„, lautet die dazugehörige Devise von Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll. Ziel sei es, Österreich vom aktuell sechsten Platz im EU-Digitalisierungsranking in die europäischen Top 3 zu heben.

130 Millionen-Topf 2028

Der Finanzrahmen für die kommenden Jahre wird dafür aufgestockt. Für 2027 sind nun bis zu 117 Millionen Euro budgetiert, 2028 wächst der Topf auf bis zu 130 Millionen Euro. Das Finanzierungsmodell dabei: 20 Prozent jener Einsparungen, die durch Pensionierungen und nicht nachbesetzte Stellen in der Verwaltung entstehen, fließen direkt als Zweckwidmung in IT-Projekte zurück. Bis 2030 rechnet der Bund hier mit zusätzlichen 108 Millionen Euro für die digitale Infrastruktur.

Das Geld fließt primär in bereits bekannte Kernprojekte, allen voran die ID Austria und die Vorbereitung auf die europäische EUDI-Wallet. Die ID Austria ist seit 2023 von einer auf sechs Millionen Nutzer:innen gewachsen. Bis 2030 sollen es neun Millionen werden, womit das System zum flächendeckenden Standard für Behördenwege und wirtschaftliche Anwendungen avancieren würde, so die Hoffnung.

Project X mit Einsparungspotenzial

Im Hintergrund soll zudem unter dem Titel „Project X“ die Dateninfrastruktur nachziehen. Im Fokus steht das Once-Only-Prinzip: Unternehmen und Bürger:innen sollen ihre Daten künftig nicht mehr mehrfach bei unterschiedlichen Behörden einreichen müssen. Für den Ausbau der dafür nötigen Registervernetzung dadeX sind in den nächsten zwei Jahren bis zu 15 Millionen Euro vorgesehen. Dem gegenüber stehen laut Ministerium Effizienzgewinne: Das Projekt soll kurzfristig ein Einsparungspotenzial von rund 160 Millionen Euro heben.

Ein wesentlicher Treiber hinter diesem Budget-Schub ist schlichtweg die Demografie. In den kommenden 13 Jahren gehen 44 Prozent der Bundesbediensteten in Pension. Die Bundesregierung setzt daher auf Public AI und somit auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung sowie für Services gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Ziel sind sichere, rechtskonforme und breit nutzbare Anwendungen, die Prozesse beschleunigen, Routinetätigkeiten reduzieren und Wissen in der Verwaltung besser verfügbar machen sollen.

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