16.03.2023

“Growth Basket”: RBI stellt 250 Mio. Euro für Kredite an Later-Stage-Startups bereit

Die "Growth Basket"-Kredite bis zu 15 Mio. Euro erfordern zwar keine Sicherheiten, die RBI ist bei der Auswahl der Startups aber anspruchsvoll.
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RBI Raiffeisen Bank International Growth Basket
Die RBI-Zentrale in Wien | (c) Raiffeisen Bank International

Anstatt bei einem Eigenkapitalinvestment Anteile abzugeben, einfach einen Kredit bis zu 15 Millionen Euro aufnehmen, ohne dafür Sicherheiten bieten zu müssen. Auf den ersten Blick wirkt das Angebot “Growth Basket” der Raiffeisenbank International (RBI) für Startups fast unglaublich. Ein genauerer Blick zeigt freilich: Die Großbank geht in Wirklichkeit kein allzu großes Risiko ein. Bei der Selektion der Startups, denen Kredite aus dem nun auf 250 Millionen Euro erhöhten Topf gewährt werden, ist man ziemlich anspruchsvoll.

Hohe Anforderungen für Kreditvergabe – busuu, Nuki und Storebox als “Growth Basket”-Referenzen

Konkret müssen die Unternehmen für 2022 einen Nettoumsatz von mindestens acht Millionen Euro vorweisen können und seit ihrer Gründung mindestens sechs Millionen Euro an Eigenkapital eingesammelt haben. Das Angebot richtet sich also klar an bereits etablierte Later-Stage-Startups – übrigens aus ganz Europa. Kredite gab es laut RBI bislang zum Beispiel für Staffbase, busuu, Nuki und Storebox.

“Track zum Large Corporate wesentlich klarer als bei frühphasigeren Unternehmen”

“Wir möchten mit diesem Programm die Hausbank der Marktführer von morgen werden. Bei Startups, welche die ‘ersten Stürme’ in ihrer Unternehmensgeschichte bereits erfolgreich überstanden haben und die hohe einstellige beziehungsweise zweistellige Millionenumsätze erzielen, ist der Track zum Large Corporate wesentlich klarer als bei frühphasigeren Unternehmen”, erläutert Jörg Bartussek, Head of Digital, Corporate Customers der RBI auf Anfrage des brutkasten. Es gebe eine hohe Zahl an Startups, die diese Kriterien erfüllen und Interesse an “Growth Basket” hätten.

Und warum die Grenze von sechs Millionen Euro eingesammelten Eigenkapitalinvestments? “Dieses Faktum beweist, dass das Startup mit seinem Business Modell und dessen Implementierung namhafte VCs überzeugen konnte. Dass jemand, der/die dieses Unternehmen und diese Branche zumindest so gut kennt wie wir, bereits viel Geld investiert hat, ist für uns ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal. Das ist extrem wichtig, da wir ja in aller Regel keinerlei Sicherheiten für unsere Kredite nehmen”, so Bartussek.

“Growth Basket”-Kredite: Zinssatz zwischen sechs und zwölf Prozent pro Jahr

Für die “Growth Basket”-Kredite fallen dann Zinsen zwischen sechs und zwölf Prozent pro Jahr an – konkret werde das durch ein Rating ermittelt, erklärt der Banker. “Im Vergleich mit Zinssätzen für Large Corporates sind diese Raten hoch, keine Frage. Aber da all diese Startups ja Bewertungen von Dutzenden Millionen Euro und mehr anstreben – oder vielfach bereits haben, sind unsere Kreditzinsen im Vergleich zu jedem Ein-Prozent-Anteil, den Startups für andere Finanzierungen abgeben müssen, sehr günstig”. Die Erteilung der “Growth Basket”-Kredite erfolge dann dank “Fast-Track-Due-Dilligence” und flotter KYC-Prüfung sehr schnell. “Wir konnten teilweise bereits 15 Arbeitstage nach Erstkontakt mit den Gründern auszahlen”, sagt Bartussek.

Erinnerungen an die Silicon Valley Bank?

Ob bei der Thematik nicht auch Assoziationen zur spektakulär gecrashten Silicon Valley Bank geweckt werden? “Wir arbeiten seit Monaten am ‘Growth Basket’ und der Produktschwerpunkt sowie der Kommunikationszeitpunkt stehen schon lange fest. Dazu kommt, dass sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen in den USA und in Europa, das Geschäftsmodell, die Herangehensweise, die diversifizierte Kundenstruktur der RBI, das Ausmaß der Finanzierung von Tech-Unternehmen, und und und, ja auch nicht vergleichbar sind”, kommentiert der Banker.

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Eine Person in einem Anzug hält ein Dokument in der Hand und überreicht einer anderen Person ein kleines, quadratisches Geschenk, das in rosa Papier eingewickelt und mit einem weißen Band verziert ist. Die Szene findet in einem Büro statt und beide Personen sind nur teilweise sichtbar.
Regelungen zur Geschenkannahme zählen zu Compliance-Richtlinien. (c) Adobe Stock/Pixel-Shot

Mehr als ein Drittel der Angestellten wäre bereit, sich in der Arbeit unethisch zu verhalten, wenn sie eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter dazu auffordern würde. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage der Unternehmensberatung EY, die sich unter Angestellten, Vorstands- und Geschäftsleitungsmitgliedern in 53 Ländern zum Thema Compliance umgehört hat.

Immer genauere Compliance-Richtlinien

Bestechung, Manipulation oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Compliance-Regeln sollen all diese Arten von unethischem Verhalten einschränken und verhindern. Viele Unternehmen haben ihre Richtlinien in den vergangenen Jahren stark ausgebaut und detaillierter verfasst. Der Global Integrity Report von EY hat nachgefragt, wie solche Richtlinien innerhalb von Unternehmen wahrgenommen werden. Das Ergebnis: Für knapp die Hälfte der Befragten haben sich die Integritätsstandards in ihren Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren verbessert.

Die größten internen Risikofaktoren für die Integrität eines Unternehmens sind für 47 Prozent der befragten Angestellten die Mitarbeiter:innen eines Unternehmens selbst. Hier zeigt sich aber ein Widerspruch: Neun von zehn Befragten sind nämlich gleichzeitig zuversichtlich, dass ihre Kolleg:innen sich an Gesetze, Verhaltensregeln und Branchenvorschriften halten. Bei dieser Einschätzung haben auch Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen mitgestimmt. Die Wahrnehmung geht offenbar zwischen den Mitarbeiterebenen auseinander.

Nicht alle werden gleich geahndet

Ein Unterschied wird auch bei Verstößen gegen Integritätsstandards wahrgenommen. 31 Prozent der Befragten gaben an, dass unethisches Verhalten im eigenen Unternehmen toleriert werde, wenn es sich bei den Beteiligten um leitende Angestellte oder besonders erfolgreiche Kolleg:innen handle. Das habe aber Folgen für das ganze Unternehmen, warnt Andreas Frohner, der die Abteilung Forensic & Integrity Services bei EY Österreich leitet: „Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann die Versuchung groß sein, über Fehlverhalten im eigenen Unternehmen hinwegzusehen, wenn Top-Mitarbeiter:innen daran beteiligt waren. Die Botschaft, die ein solches Vorgehen ins Unternehmen sendet, ist allerdings verheerend und untergräbt alle Integritätsbemühungen.“

Die Integrität von Unternehmen und deren Mitarbeiter:innen müsse derzeit nicht nur internem, sondern auch externem Druck standhalten, erklärt Frohner. Für die Befragten sind vor allem die Bereiche Cybersecurity, Gesundheitskrisen, Erwartungen an die finanziellen Ergebnisse und Lieferkettenunterbrechungen externe Bedrohungen, die Compliance-Verstöße provozieren könnten. Intern sind für fast die Hälfte der Befragten die eigenen Mitarbeiter:innen ein Risikofaktor. Mit etwas Abstand folgen eine hohe Angestelltenfluktuation, fehlende Ressourcen und Druck seitens des Managements.

Whistleblower und ihre Bedenken

Ein Teil von Compliance-Richtlinien sind auch Whistleblowing-Hotlines, die in vielen Unternehmen in den vergangenen Jahren etabliert wurden. 40 Prozent der befragten Vorstandsmitglieder sind der Meinung, dass Mitarbeiter:innen dadurch einfacher ihre Bedenken melden könnten. Dem stimmen allerdings nur 26 Prozent der befragten Angestellten zu.

Von den Befragten, die eine solche Whistleblowing-Hotline bereits genutzt haben, geben außerdem 54 Prozent an, dass sie Druck aus dem eigenen Unternehmen verspüren würden, sich dort nicht zu melden. Derartige Anlaufstellen würden nur in einer intakten Unternehmenskultur funktionieren, sagt Andreas Frohner: “Führungskräfte müssen sicherstellen, dass ihre Integritätsmaßnahmen alle Mitarbeiter:innen erreichen und ihnen das Vertrauen vermitteln, dass sie sicher sind, wenn sie Bedenken zu bestimmten Vorgängen im Unternehmen äußern – ohne Angst vor negativen Konsequenzen haben zu müssen.”

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