04.07.2022

Das waren 2022 bisher die größten Investments in österreichische Startups

Nach dem Rekord-Investment-Jahr 2021 zieht der brutkasten Bilanz: Trotz 300 Mio. Euro Rekord-Investment an GoStudent konnten die heimischen Startups und Scaleups im ersten Halbjahr 2022 die Megarunden des Vorjahres nicht toppen.
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Die heimischen Startups GoStudent, PlanRadar und Waterdrop verkündeten schon im Jänner ihre Finanzierungsrunden. (c) GoStudent, PlanRadar, Waterdrop
Die heimischen Startups GoStudent, PlanRadar und Waterdrop verkündeten schon im Jänner ihre Finanzierungsrunden. (c) GoStudent, PlanRadar, Waterdrop

Von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Krieges über den bedeutendsten Bärenmarkt der Krypto-Geschichte bis hin zu Rekord-Inflations-Werten seit 1975 – die aktuell instabile Wirtschaftslage senkt nicht nur die Stimmung in der Gesellschaft, sondern auch unter VCs. War 2021 noch das Rekordjahr für Risikokapital, hat sich die Lage für Startups nun deutlich verändert. Das zeigt auch die vom brutkasten erstellte Tabelle mit den größten Investments des ersten Halbjahres 2022. 

Rekord-Investment für GoStudent

Dabei startete das Jahr für einige Startups ziemlich erfolgreich: GoStudent, Waterdrop und PlanRadar zelebrierten erst im Jänner ihre großzügigen Investments. Nur sieben Monate, nachdem das Wiener EdTech zum Unicorn wurde, verkündete GoStudent eine Series-D-Finanzierungsrunde in Höhe von 300 Mio. Euro. Somit hält GoStudent den Rekord für das höchste Investment, das in Österreich jemals aufgenommen wurde. Diesen Rekord hatte das Unternehmen zwischenzeitlich bereits mit seiner im Juni 2022 kommunizierten 205 Mio. Euro schweren Series-C-Runde innegehabt. Im August 2021 war dann aber der vorige Rekordhalter, das Investment-Fintech Bitpanda, mit einer 223-Mio.-Euro-Runde wieder vorbeigezogen. 

Dank einer 60 Mio. Euro schweren Series-B-Investment-Runde zählt nun das 2016 gegründete Wiener Microdrink-Startup Waterdrop auch zu den Unicorn-Anwärtern des Landes. Das Jahr startete auch für PlanRadar mit einem Investment in Höhe von 60 Mio. Euro – die drittgrößte Series-B-Finanzierungsrunde eines österreichischen Scaleups in der heimischen Startup-Geschichte. 

Auch RAF Camora investierte in Neoh

Eines der bisher höchsten Seed-Investments in ein österreichisches Startup ging im April an das Wiener Krypto-Startup Coinpanion. Mit 5,5 Mio. Euro holte sich das Startup die Unterstützung von zahlreichen prominenten Investoren. Auch Findustrial, Neoh und Lignovations durften sich im ersten Halbjahr über siebenstellige Finanzierungsrunden freuen. Jedoch wurden die genauen Investitionssummen nicht kommuniziert. Bekannt ist aber, dass das Wiener Food-Scaleup Neoh Ende Juni auch den österreichischen Rapper RAF Camora als Investor gewinnen konnte.

Die größten Investment-Runden im ersten Halbjahr 2022 in Österreich (> 5 Mio. Euro)

Startup
Branche Investment in Mio. €
GoStudent
EduTech300
Waterdrop
FoodTech60
PlanRadar
PropTech60
byrd
E-Commerce50
Storyblock
Content Management43
mostly AI
Data21*
Ribbon Biolabs
BioTech18
Cleen Energy
Energie7
Coinpanion
Krypto5,5
Morpher
Blockchain5,2
Finabro
InsureTech5
smaXtec
AgriTech5

*Ungefähre Angabe in Euro. Die Original-Summe beträgt 25 Mio. US-Dollar.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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