04.08.2022

Greiner steigt bei Wiener Matratzen-Startup MATR ein

Das Wiener Startup MATR – zuvor Sleepify – bietet eine digitale und umweltfreundliche Matratzen-Management-Lösung für Hotels an. Nun beteiligt sich die Greiner Innoventures an dem Circular Economy Startup.
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Greiner
(c) Specht

Jährlich landen 30 Millionen Matratzen in Europa im Müll. Um dieses Umweltproblem zu lösen, haben die beiden Gründer:innen Verena Judmayer und Michaela Stephen im Rahmen des Circle 17 Impacthons im November 2020 eine erste Ideenfindung gestartet, die schlussendlich zur Gründung des Circular Economy Startups Sleepify führte. Das Startup bietet eine All-in-One-Matratzenlösung für Hotels, die auf den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft beruht.

Rebranding & Beteiligung durch Greiner

Wie nun bekannt wurde, vollzog Sleepify ein Rebranding und wird fortan unter dem Namen MATR auftreten. Zudem beteiligt sich auch Greiner Innoventures an dem Circular Economy Startup.

„Die Beteiligung von Greiner passt besonders gut in das Portfolio, denn eine elementare Säule unserer Nachhaltigkeitsstrategie ist die Kreislaufwirtschaft“, so Philipp Kranewitter und Stefanie Painsith von Greiner Innoventures, die als Startup-Expert:innen das Unternehmen seit der Gründung beraten.

Greiner Innoventures ist die Innovationsschmiede von Greiner und entwickelt als Corporate Business Angel gemeinsam mit Startups ihre Ideen weiter. So beteiligte sich Greiner, Hidden Champion für Kunststoff- und Schaumstofflösungen, bereits in der Vergangenheit an Startups, wie temprify, das smarte Transport-Kühlboxen produziert.

MATR setzt auf einfachen Recycling-Prozess

Im Gegensatz zu herkömmlichen Matratzen, für die es an einem etablierten Recycling-Prozess mangelt, bestehen die Matratzen von MATR aus zwei Materialien, Stahl und Polyester, die mit einer speziellen patentierten Klebstofftechnik verbunden werden. Durch diese Verarbeitungsart wird garantiert, dass sich die Matratzen am Ende der Nutzungszeit leicht trennen und effizient recyclen lassen. Für die Zirkularität und Transparenz in der Lieferkette können alle verwendeten Materialien außerdem mittels Produktpass verfolgt werden.

MATR
(c) Specht

50 Prozent geringeren CO2-Fußabdruck

Dank ihres kreislaufwirtschaftlichen Designs haben MATR Matratzen laut den Gründerinnen einen um 50 Prozent geringeren CO2-Fußabdruck als herkömmliche Matratzen. MATR testet die Lösung aktuell mit ersten Hotels in Wien. Kunden haben die Möglichkeit, die Premium-Matratzen zu mieten oder zu kaufen und werden dabei während des gesamten Prozesses von MATR begleitet. Das reicht von einem digitalen Matratzenmanagement über eine flexible Finanzierung bis hin zum Recycling. In Zukunft will MATR den Recyclingprozess mit lokalen Partnern umsetzen. Den Launch der vollständigen Services strebt das Startup Anfang Jahres 2023 an.

„Wir haben MATR mit der Vision gegründet, Matratzenabfälle zu vermeiden, während wir Schlaf zur Priorität machen, und so der führende Anbieter von innovativen, regenerativen Schlaferlebnissen zu werden. Mit der Gründung unserer GmbH, der Partnerschaft mit Greiner und dem Launch unserer neuen Marke setzen wir unsere Vision Schritt für Schritt in die Realität um“, so Verena Judmayer, Co-Founder, CEO und Chief Dream Officer von MATR.


Videotipp: Verena Judmayer zu Gast bei One Change a Week

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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