03.03.2023

Greenwashing: Lufthansa-Werbung in Großbritannien verboten

Eine Werbekampagne der Lufthansa, in der behauptet wurde, dass ihre umweltfreundlichen Initiativen die Welt schützen, wurde von der britischen Werbeaufsichtsbehörde verboten. Die Argumentation: Verbraucher:innen würden in Bezug auf die Umweltauswirkungen des Fliegens in die Irre geführt.
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(c) Adobestock

„Connecting the World. Protecting the Future“ lautet der umstrittene Slogan einer Lufthansa Werbung, die bereits 2022 veröffentlicht wurde. Auf dem Plakat ist ein Flugzeug zu sehen, dessen unterer Rumpf durch eine Ansicht der Erde ersetzt ist. Mit der Werbebotschaft möchte Lufthansa auf seine Nachhaltigkeits-Marketing-Informationskampagne „#MakeChangeFly“ aufmerksam machen. Dazu heißt es auf der Website der Gesellschaft: „Die Marketing-Informationskampagne zeigt die vielfaltigen Initiativen der Lufthansa Group für CO2-neutrales Fliegen“. Als Maßnahmen führt der Konzern unter anderem den Einsatz von „treibstoffeffizientere Flugzeugen“, als auch den Einsatz von sogenannten „Sustainable Aviation Fuels“ (kurz SAF). Bis 2050 möchte der Konzern zudem eine „neutrale CO2-Bilanz“ erreichen.

Britische Werbebehörde prüft Greenwashing

Wie der Guardian nun berichtet, wurde die Werbekampagne von der britischen Werbebehörde, Advertising Standards Authority (ASA), genauer unter die Lupe genommen und verboten. Die Begründung der Behörde: Die deutsche Fluggesellschaft würde den Verbraucher:innen einen „irreführenden Eindruck über ihre Umweltauswirkungen“ vermitteln und somit Greenwashing betreiben.

Zudem könne die Botschaft von Verbraucher:innen so verstanden werden, dass die Lufthansa bereits erhebliche Schritte vollzogen hat, die ihren Einfluss auf die Umwelt vermindern. Viele der Initiativen würden allerdings erst in Jahren zum Tragen kommen.

Die Lufthansa wiederum argumentiert, das Plakat hätte nicht den Anspruch erhoben, das der Konzern keinerlei Schaden an der Umwelt verursache. Es sei falsch, davon auszugehen, dass der „durchschnittliche Verbraucher“ dies so verstehe.

Verbot aber keine Zwangsmittel gegen Greenwashing

Die ASA verbot die Werbekampagne und forderte die Lufthansa auf, in Zukunft klarere und besser begründete Umweltaussagen zu machen und keinen irreführenden Eindruck über die Auswirkungen zu vermitteln, die ein Flug mit der Fluggesellschaft verursacht. Allerdings kann die Behörde laut einem Bericht des Spiegel „keine Zwangsmittel einsetzen“, trotzdem gelten die Entscheidungen als bindend.

„Werbetreibende in Sektoren mit hohem Kohlendioxidausstoß sollten keine Behauptungen aufstellen, die bei den Verbrauchern einen irreführenden Eindruck über ihre Umweltfreundlichkeit und ihre Pläne erwecken oder die sie nicht mit stichhaltigen Beweisen untermauern können“, so Miles Lockwood, Direktor für Beschwerden und Untersuchungen bei der ASA, gegenüber dem Guardian.

Die jüngste Werbung der Lufthansa ist nur eine von mehreren Werbekampagnen gegen die die Behörde in letzter Zeit vorgegangen ist. So wurden laut Guardian auch Werbungen der Milchalternative Oatley, der zu Pepsi gehörenden Teemarke Lipton und dem Waschmittel Persil von Unilever verboten.

Verbot von ÖVP-Tourismussprecher gefordert

Erst Anfang das Jahres sorgte ÖVP-Tourismussprecher Franz Hörl mit seiner Forderung für ein Werbeverbot für „klimaschädliche Flugreisen und Kreuzfahrten“ für Aufsehen. Zudem brachte Hörl eine Kennzeichnungspflicht für besonders CO2-relevante Urlaubsformen ins Spiel, wobei er einen Vergleich zur “Tabakwerbung” zog. Seine Forderung erfolgte als Antwort auf die Kritik an der technischen Beschneiung von Skigebieten. Das geforderte Werbeverbot zog zahlreiche Kritik aus den eigenen ÖVP-Reihen nach sich.


Tipp der Redaktion

Mit Jänner 2023 startete die brutkasten-Redaktion einen neuen thematischen Schwerpunkt zum Thema Kreislaufwirtschaft. Im Zentrum stehen Innovationen von Startups, Corporates und Mittelstand, die eine ressourceneffiziente und schadstoffarmen Produktion ermöglichen. Zudem berichten wir über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um eine kreislauforientierte Wirtschaft.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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