03.03.2023

Greenwashing: Lufthansa-Werbung in Großbritannien verboten

Eine Werbekampagne der Lufthansa, in der behauptet wurde, dass ihre umweltfreundlichen Initiativen die Welt schützen, wurde von der britischen Werbeaufsichtsbehörde verboten. Die Argumentation: Verbraucher:innen würden in Bezug auf die Umweltauswirkungen des Fliegens in die Irre geführt.
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(c) Adobestock

„Connecting the World. Protecting the Future“ lautet der umstrittene Slogan einer Lufthansa Werbung, die bereits 2022 veröffentlicht wurde. Auf dem Plakat ist ein Flugzeug zu sehen, dessen unterer Rumpf durch eine Ansicht der Erde ersetzt ist. Mit der Werbebotschaft möchte Lufthansa auf seine Nachhaltigkeits-Marketing-Informationskampagne „#MakeChangeFly“ aufmerksam machen. Dazu heißt es auf der Website der Gesellschaft: „Die Marketing-Informationskampagne zeigt die vielfaltigen Initiativen der Lufthansa Group für CO2-neutrales Fliegen“. Als Maßnahmen führt der Konzern unter anderem den Einsatz von „treibstoffeffizientere Flugzeugen“, als auch den Einsatz von sogenannten „Sustainable Aviation Fuels“ (kurz SAF). Bis 2050 möchte der Konzern zudem eine „neutrale CO2-Bilanz“ erreichen.

Britische Werbebehörde prüft Greenwashing

Wie der Guardian nun berichtet, wurde die Werbekampagne von der britischen Werbebehörde, Advertising Standards Authority (ASA), genauer unter die Lupe genommen und verboten. Die Begründung der Behörde: Die deutsche Fluggesellschaft würde den Verbraucher:innen einen „irreführenden Eindruck über ihre Umweltauswirkungen“ vermitteln und somit Greenwashing betreiben.

Zudem könne die Botschaft von Verbraucher:innen so verstanden werden, dass die Lufthansa bereits erhebliche Schritte vollzogen hat, die ihren Einfluss auf die Umwelt vermindern. Viele der Initiativen würden allerdings erst in Jahren zum Tragen kommen.

Die Lufthansa wiederum argumentiert, das Plakat hätte nicht den Anspruch erhoben, das der Konzern keinerlei Schaden an der Umwelt verursache. Es sei falsch, davon auszugehen, dass der „durchschnittliche Verbraucher“ dies so verstehe.

Verbot aber keine Zwangsmittel gegen Greenwashing

Die ASA verbot die Werbekampagne und forderte die Lufthansa auf, in Zukunft klarere und besser begründete Umweltaussagen zu machen und keinen irreführenden Eindruck über die Auswirkungen zu vermitteln, die ein Flug mit der Fluggesellschaft verursacht. Allerdings kann die Behörde laut einem Bericht des Spiegel „keine Zwangsmittel einsetzen“, trotzdem gelten die Entscheidungen als bindend.

„Werbetreibende in Sektoren mit hohem Kohlendioxidausstoß sollten keine Behauptungen aufstellen, die bei den Verbrauchern einen irreführenden Eindruck über ihre Umweltfreundlichkeit und ihre Pläne erwecken oder die sie nicht mit stichhaltigen Beweisen untermauern können“, so Miles Lockwood, Direktor für Beschwerden und Untersuchungen bei der ASA, gegenüber dem Guardian.

Die jüngste Werbung der Lufthansa ist nur eine von mehreren Werbekampagnen gegen die die Behörde in letzter Zeit vorgegangen ist. So wurden laut Guardian auch Werbungen der Milchalternative Oatley, der zu Pepsi gehörenden Teemarke Lipton und dem Waschmittel Persil von Unilever verboten.

Verbot von ÖVP-Tourismussprecher gefordert

Erst Anfang das Jahres sorgte ÖVP-Tourismussprecher Franz Hörl mit seiner Forderung für ein Werbeverbot für „klimaschädliche Flugreisen und Kreuzfahrten“ für Aufsehen. Zudem brachte Hörl eine Kennzeichnungspflicht für besonders CO2-relevante Urlaubsformen ins Spiel, wobei er einen Vergleich zur “Tabakwerbung” zog. Seine Forderung erfolgte als Antwort auf die Kritik an der technischen Beschneiung von Skigebieten. Das geforderte Werbeverbot zog zahlreiche Kritik aus den eigenen ÖVP-Reihen nach sich.


Tipp der Redaktion

Mit Jänner 2023 startete die brutkasten-Redaktion einen neuen thematischen Schwerpunkt zum Thema Kreislaufwirtschaft. Im Zentrum stehen Innovationen von Startups, Corporates und Mittelstand, die eine ressourceneffiziente und schadstoffarmen Produktion ermöglichen. Zudem berichten wir über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um eine kreislauforientierte Wirtschaft.

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© Harrison Broadbent

Die Europäische Kommission plant eine Neuauflage ihres Halbleiter-Gesetzes. Laut einem internen Papier, über das die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, soll der geplante „Chips Act 2.0“ staatliche Anreize schaffen, damit Regierungen gezielt Halbleiter von europäischen Startups erwerben.

Öffentliche Beschaffung als Hebel

Wie Reuters berichtet, verschiebt die neue Initiative den Fokus von der Angebots- auf die Nachfrageseite. Der vor drei Jahren eingeführte erste Chips Act sollte den weltweiten Marktanteil der EU bis 2030 auf 20 Prozent verdoppeln. Aktuell liegt dieser jedoch bei lediglich rund zehn Prozent. Mit dem neuen Vorhaben will man vor allem die Abhängigkeiten von Produktionen in Amerika sowie Ostasien verringern.

Um das Wachstum anzukurbeln, soll nun die öffentliche Innovationsbeschaffung als strategisches Instrument genutzt werden. Damit will die EU heimische Startups und Scaleups unterstützen. Zudem sind sogenannte „Demand Accelerators“ geplant, die Anbieter und Endnutzer über Abnahmevereinbarungen sowie ein eigenes Nachfrageforum direkt vernetzen.

120 Milliarden Euro Investitionsbedarf

Das Papier beziffert auch das finanzielle Fundament: Das europäische Halbleiter-Ökosystem benötigt bis 2035 rund 120 Milliarden Euro an öffentlichen und privaten Investitionen. EU-Tech-Kommissarin Henna Virkkunen stellt das Paket voraussichtlich am 3. Juni vor.

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