11.09.2020

Markus Linder ist mit Inoqo unter den TOP-10 greenstart Finalisten

Das Wiener Startup Inoqo rund um den Gründer und Impact-Investor Markus Linder entwickelt eine App, die es Konsumenten ermöglicht, ihre Einkäufe automatisch zu tracken und den Konsumenten faktenbasiert aufzeigt, welchen CO2-Fußabdruck ihr Einkauf hat. Für diese innovative Lösung wurde Inoqo zu den Top-10-Finalisten von greenstart gewählt, dem Inkubator des Klima- und Energiefonds.
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Inoqo
(c) Markus Linder
kooperation

Jede und jeder einzelne kann viel zum Klimaschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zur Verbesserung von Produktionsbedingungen beitragen. „Allein die Lebensmittelindustrie ist für 26 Prozent der globalen CO2-Emissionen verantwortlich“, erklärt der Entrepreneur Markus Linder. „Aber auch andere alltägliche Kaufentscheidungen haben große Auswirkungen. Das reicht von der Wahl des Stromanbieters bis zum Kauf von Hygiene- und Körperpflegeartikeln.“

Unerwünschte Ingredienzien

Mit den meisten Duschgels kauft man nicht nur Unmengen an Plastik, sondern auch Palmöl. Eine palmölfreie Seife als Ersatz spart nicht nur Abfälle, sondern nimmt auch Druck von Regenwäldern und ihren bedrohten Bewohner. Dass die kalifornischen Mandelmonokulturen wegen des hohen Pestizideinsatzes ganze Bienenvölker sterben lassen, ist bekannt. Dass nun auch Lachse dran glauben müssen, weil die umgebenden Gewässer für die Mandelbäume fast leer gepumpt werden, wissen nur die wenigsten.

„Das Ziel unserer App ist, Konsumenten durch Information, aber auch durch Nudging und Gamification dabei zu helfen, ihre Einkäufe mit ihren eigenen Werthaltungen in Einklang zu bringen“, so Linder. „Schon beim Verlassen des Supermarkts erfahren User, wie viel CO2 sie eingespart oder wie viele Bienen sie durch ihr Kaufverhalten gerettet haben.“

Individuelle Kriterien

Dabei verzichtet Inoqo ausdrücklich auf den erhobenen Zeigefinger. Die User können sich zu Beginn der App-Nutzung ein eigenes Profil erstellen, in dem sie festlegen, welche Aspekte ihnen wichtig sind und welche Inhaltsstoffe sie vermeiden möchten. Zur Auswahl werden eine Reihe an Kriterien aus den Bereichen Klimaschutz, Biodiversität und Gesundheit stehen. Auch soziale Aspekte wie Arbeitsbedingungen werden in die App einfließen.

Inoqo arbeitet dazu an einer neuen Technologie, um ein passives Tracking der eingekauften Waren zu ermöglichen. User müssen also nicht wie die Kassiere jedes Produkt einzeln scannen oder eintippen. „Mit unserer App können Konsumenten die Änderungen in ihrem Einkaufsverhalten nachverfolgen und sie können ihr Profil jederzeit um neue Kriterien ergänzen“, sagt Linder. Sanfte Anstöße dazu wird es über die App und einen Newsletter geben.

Inoqo als Partner für „grüne“ Marken. 

Finanzieren möchte sich Inoqo über Anbieter nachhaltiger Marken. Einerseits bietet die App die Möglichkeit, Zielgruppen mit Werbung punktgenau zu erreichen, anderseits verrechnet das Startup eine kleine erfolgsabhängige Prämie für die Vermittlung neuer Kunden. Im Lauf diesen Jahres soll eine Beta-Testphase starten. Bis dahin suchen Linder und seine Kollegin Hélène Saurais noch nach Unterstützung im Bereich Softwareentwicklung. Auch Firmen, die schon in der Testphase mit ihren Produkten in der App vertreten sein wollen, sind willkommen.

Inoqo als greenstarter

Für die technologische Lösung wurde Inoqo zu den Top-10-Finalisten von greenstart gewählt, dem Inkubator des Klima- und Energiefonds. Im Rahmen des Programms erlebte Linder das erste Coaching sowie den Austausch mit anderen Gründern im Rahmen von greenstart als sehr hilfreich.

„Auch die Klima- und Energie-Modellregion sind extrem spannend für uns“, meint Linder. Denn er sucht auch Bundesländer oder Regionen als Launchpartner und Premium-User. „Unsere App wird es möglich machen darzustellen, wie riesig der positive Effekt nachhaltigen Konsums ist, wenn sich ganze Regionen daran beteiligen. Sie wäre also gerade für KEMs ein geeignetes Tool im Bereich der Bewusstseinsbildung.“

Tipp der Redaktion: One Change A Week

In der wöchentlichen Brutkasten-Serie „One Change A Week“ geht Markus Linder als Nachhaltigkeitsexperte der Frage nach, welchen Beitrag wir als Konsumenten leisten können, um die negativen Folgen der Klima- und Biodiversitätskrise abzuschwächen. Mehr darüber erfährt ihr hier.


*Disclamier: Das Startup-Porträt von Inoqo ist in Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds entstanden.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

Markus Linder ist mit Inoqo unter den TOP-10 greenstart Finalisten

  • Das Wiener Startup Inoqo rund um den Gründer und Impact-Investor Markus Linder entwickelt eine App, die es Konsumenten ermöglicht, ihre Einkäufe automatisch zu tracken und den Konsumenten faktenbasiert aufzeigt, welchen CO2-Fußabdruck ihr Einkauf hat.
  • Für diese innovative Lösung wurde Inoqo zu den Top-10-Finalisten von greenstart gewählt, dem Inkubator des Klima- und Energiefonds.
  • Jede und jeder einzelne kann viel zum Klimaschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zur Verbesserung von Produktionsbedingungen beitragen.
  • „Allein die Lebensmittelindustrie ist für 26 Prozent der globalen CO2-Emissionen verantwortlich“, erklärt der Entrepreneur Markus Linder.
  • „Mit unserer App können Konsumenten die Änderungen in ihrem Einkaufsverhalten nachverfolgen und sie können ihr Profil jederzeit um neue Kriterien ergänzen“, sagt Linder.
  • In der wöchentlichen Brutkasten-Serie „One Change A Week“ geht Markus Linder als Nachhaltigkeitsexperte der Frage nach, welchen Beitrag wir als Konsumenten leisten können, um die negativen Folgen der Klima- und Biodiversitätskrise abzuschwächen.

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  • „Allein die Lebensmittelindustrie ist für 26 Prozent der globalen CO2-Emissionen verantwortlich“, erklärt der Entrepreneur Markus Linder.
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