30.11.2021

Green Jobs: „Kein Trend, sondern eine Notwendigkeit“

Eine Studie zum Thema Green Jobs von Deloitte und Wien Energie zeigt: Die Ansprüche von Arbeitnehmer:innen an Nachhaltigkeit im Unternehmen steigen.
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Wien Energie und Deloitte - Studie zu Green Jobs
Wien Energie-Geschäftsführer Karl Gruber | (c) Stefan Joham

Was sind die Erwartungen in Sachen Green Jobs und Nachhaltigkeit im Unternehmen? Für eine Studie von Deloitte und Wien Energie wurden dazu 176 Personen im Alter zwischen 25 und 40 Jahren mit unterschiedlichen Ausbildungen (Lehre, BMS, HTL, FH, Uni) im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) befragt. Dabei zeigt sich eine eindeutige Tendenz: Nachhaltigkeit hat für Arbeitnehmer:innen inzwischen einen wichtigen Stellenwert. Sie sei „kein Trend sondern eine Notwendigkeit“, heißt es in der Studie.

Im Hintergrund steht ein Bedrohungsszenario: 44 Prozent der Befragten betrachten den Klimawandel als den besorgniserregendsten Faktor im Hinblick auf die Zukunft. Entsprechend meinen auch 45 Prozent, dass Unternehmen mehr auf Klimaschutzbewegungen wie Fridays for Future hören sollten, obgleich nur 28 Prozent sich vorstellen können, sich selbst dort zu engagieren. 37 Prozent finden Arbeitgeber mit vielen Green Jobs besonders attraktiv, obwohl nur 26 Prozent es wichtig ist, selbst einen Green Job zu haben und nur zwölf Prozent meinen, dass es am österreichischen Arbeitsmarkt ein großes Angebot an Green Jobs gibt.

„Unsere Mitarbeiter:innen erwarten sich das“

„Es gibt inzwischen viel Bewusstsein für das Thema. Klimaschutz war vor 25 Jahren noch ein Randthema. Wir haben damals auch schon CO2-Reduktionsprojekte durchgeführt, aber viele Leute konnten nichts damit anfangen. Jetzt ist das Thema in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Junge Menschen erwarten sich das. Unsere eigenen Mitarbeiter:innen erwarten sich das“, führt Wien Energie-Geschäftsführer Karl Gruber bei der Studienpräsentation aus.

Um für Arbeitnehmer tatsächlich attraktiv zu sein, spiele Vertrauen in die Organisation eine große Rolle, erklärt Deloitte-HR-Expertin Anna Nowshad: „Hier spiegelt sich auch das Thema Greenwashing wieder. Man muss halten, was man verspricht und es muss eine Möglichkeit für Mitarbeiter:innen geben, auf Fehler hinzuweisen“. Generell gelte es für Arbeitgeber, verschiedene Mitarbeiter:innen-Zielgruppen unterschiedlich zu bedienen und Angebote für verschiedene Lebensphasen zu bieten, um als attraktiv mit förderlichem Arbeitsumfeld wahrgenommen zu werden.

Green Jobs bei Wien Energie: „Jeder soll wissen, warum er in die Arbeit geht“

Sie spricht damit auch ein weiteres Thema an, das in der Studie behandelt wird: Diversität und Inklusion im Team als Teil einer sozialen Nachhaltigkeit. Für Karl Gruber ist klar: „Diversität ist eine Grundlage, um die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen. Leute mit gleicher Ausbildung, gleichem Hintergrund und im schlimmsten Fall gleichem Geschlecht werden auch die gleichen Ideen haben. Nur mit ganz vielen unterschiedlichen Perspektiven kann man das beste Ergebnis erzielen“. So baue man etwa derzeit ein Team im Bereich erneuerbarer Wasserstoff auf, wo unterschiedlichste Kompetenzen benötigt werden oder errichte einen der größten Geothermie-Standorte Europas.

Generell erlebe man bei Wien Energie eine Herausforderung in Sachen Recruiting. Durch die Pensionierungswelle in der „Babyboomer“-Generation und die übliche Fluktuation werde man in den kommenden Jahren die Hälfte der Belegschaft neu besetzen müssen, sagt Gruber. Aus seiner Sicht am wichtigsten: „Jeder soll in der Früh aufstehen und wissen, warum er in die Arbeit geht“. Und in Sachen Purpose habe auch der erste Lockdown mitgeholfen: „Da hat es einen Ruck im Unternehmen gegeben, wie wichtig wir alle sind, damit Wien läuft“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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