09.02.2026
FINANZIERUNG

Grazer Startup Storywise erhält FFG- und SFG-Förderungen für Ausbau seiner KI-Plattform

Storywise aus Graz setzt auf KI, um Projekte bereits in der frühen Konzeptionsphase klar zu strukturieren. Mit neuem Förderkapital treibt das Startup nun den Ausbau seiner Plattform voran.
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Das Gründerteam von storywi.se © fotoCRafie

Im März 2021 startete das Founder-Team bestehend aus Simon Jiménez, Andreas Schüppel und Angelika Weber das Grazer SaaS-Startup Storywise. Das Unternehmen entwickelt eine Plattform, die unstrukturierte Kundenbriefings mithilfe eines KI-basierten „Wizards“ analysiert und automatisiert in präzise Software-Anforderungen übersetzt.

Die Lösung richtet sich in erster Linie an Requirements Engineers, Projektmanager und Product Owner. Ziel ist es, Projekte bereits in einer frühen Phase zu strukturieren und damit Missverständnisse sowie fehlerhafte Ressourcen- oder Budgetplanungen zu vermeiden.

FFG-Projekt mit dem SCCH

Anfang 2024 erhielt Storywise bereits mehrere Förderzusagen (brutkasten berichtete). Darunter waren zwei FFG-Förderungen im Rahmen von sogenannten „Kleinprojekten“ sowie eine aws-Förderung aus dem Programm „AI Adoption“. 

Nun setzt das Startup ein weiteres FFG-Kleinprojekt gemeinsam mit dem Software Competence Center Hagenberg (SCCH) um. Das Projektvolumen ist mit 150.000 Euro dotiert. Im Fokus steht dabei die Weiterentwicklung der Plattform über den Projektstart hinaus. Künftig soll Storywise nicht nur bei der initialen Anforderungsdefinition unterstützen, sondern auch sicherstellen, dass unternehmensinternes Wissen während der gesamten Projektlaufzeit aktuell bleibt, ohne dass Dokumente manuell abgeglichen werden müssen.

„Jeder, der eine aktuelle und vollständige Dokumentation hat, werfe den ersten Stein. Wir sind in der Zeit, wo die KI viel versteht und ändern kann – Auffindbarkeit von Informationen ist aber noch nicht so trivial, wie man glauben möchte“, sagt Co-Founder Simon Jiménez. „Selbst in einer gut kuratierten Dokumentation ist es für eine KI nicht immer so leicht wie man glauben möchte. Ich bin froh, dass wir mit dem SCCH hier einen Partner haben, der im Bereich Chunking und semantischer Suche viel Erfahrung hat – einfach nur Vektordatenbanken naiv mit Daten befüllen bringt uns hier nicht ans Ziel.“

Weitere 150.000 Euro von SFG

Zusätzlich erhält Storywise im Rahmen der SFG-Förderung „Ideen!Reich XL“ weitere 150.000 Euro. Mit diesen Mitteln soll die Anbindung an etablierte Design- und Projektmanagement-Tools weiter vertieft werden.

Geplant ist unter anderem ein Figma-Plugin, mit dem Änderungen direkt aus Design-Screens in Storywise übernommen werden können. Ebenso arbeitet das Startup an einem Jira-Plugin, das eine direkte Interaktion per Chat ermöglicht und Storywise stärker als Add-on im Jira-Ökosystem positionieren soll.

„Den Weg von Figma zu Jira über Storywise gab es schon – die tiefe Integration hat gefehlt. Ich freue mich schon sehr, wenn ich bei den Figma Screens direkt auf ‚übertragen‘ klicken kann und die Änderungen von der KI in die Tickets übertragen werden – nachdem ich die Änderungen überprüft habe, natürlich“, sagt der Co-Founder. „Auch mit Jira verstehen wir uns schon sehr gut, aber als echtes Addon werden wir dabei einem deutlich größeren Markt gegenüber sichtbar.“ Die tiefere Integration werde auch allen Bestandskunden einen großen Vorteil bringen, ist Jiménez überzeugt.

Entwicklung eines KI-Chats

Parallel dazu hat Storywise einen eigenen KI-Chat entwickelt, der es ermöglicht, Projektdokumente zentral zu steuern, zu befragen und zu bearbeiten. Der Fokus liege dabei auf einer möglichst nahtlosen Interaktion mit bestehenden Inhalten. “Das erleichtert das Arbeiten in unvorstellbarer Art und Weise”, so Jiménez.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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