01.09.2020

Google verrechnet Österreichs Digitalsteuer 1:1 an Kunden weiter

Ab 1. November ist Google-Werbung in Österreich wegen der Digitalsteuer um fünf Prozent teurer.
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Google Werbung Digitalsteuer
Werbung bei Google kostet wegen der Digitalsteuer nun mehr. (c) Adobe Stock / tashatuvango

Wer Werbung bei Google schaltet, der fand am 1. September 2020 eine Mail in seinem Postfach, laut der digitale Werbung nun in einzelnen Ländern – darunter auch Österreich – teurer wird. Als Grund dafür wird die Digitalsteuer angeführt, die von der hiesigen türkis-blauen Regierung im Vorjahr beschlossen wurde. Konkret wird es laut der Email von Google die folgenden Mehrkosten für Werbung geben.

• In der Türkei ausgelieferte Anzeigen: gesetzliche Betriebskosten von 5 %
• In Österreich ausgelieferte Anzeigen: Digitalsteuer von 5 %
• Im Vereinigten Königreich ausgelieferte Anzeigen: Digitalsteuer von 2 %

Diese Vorgaben gelten ab 1. November 2020. Die Positionen werden auf den jeweiligen Rechnungen separat und somit klar sichtbar ausgeführt.

„Die zusätzlichen gesetzlichen Betriebskosten ergeben sich aus den stetig komplexer werdenden Anforderungen und den steigenden Kosten für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die Auslieferung von Anzeigen in der Türkei. Die Gebühren in Österreich und im Vereinigten Königreich ergeben sich aus der jeweils neu eingeführten Digitalsteuer in den Ländern“, heißt es anschließend in der Email von Google.

Google: Digitalsteuer erhöht Kosten

Dem brutkasten liegt außerdem ein offizielles Statement zu den durch die Digitalsteuer bedingten Preiserhöhungen vor. „Digitale Service Steuern erhöhen die Kosten für digitale Werbung. In der Regel werden diese Kostensteigerungen von Kunden getragen. Wie bei anderen von dieser Art Steuern betroffenen Unternehmen werden wir ab November eine Gebühr auf unsere Rechnungen hinzufügen,“ heißt es. Und weiter: „Natürlich werden wir weiterhin alle in Österreich fälligen Steuern zahlen und die Regierungen weltweit ermutigen, sich auf die internationale Steuerreform zu fokussieren, anstatt neue einseitige Abgaben einzuführen.“

Digitalsteuer seit 1.1.2020 in Kraft

Der brutkasten hatte bereits zu Jahresbeginn berichtet, dass Google die österreichische Digitalsteuer in Höhe von fünf Prozent an die Werbekunden weitergeben werde. In Österreich ist die Digitalsteuer seit 1.1.2020 in Kraft. Sie wurde bereits im April 2019 unter der damaligen türkis-blauen Regierung angekündigt und im Herbst 2019 vom Nationalrat beschlossen. Bundeskanzler Kurz hatte die Digitalsteuer damals einen „Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit“ bezeichnet.

Betroffen sind nur Anbieter mit einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro und einem jährlichen Online-Werbeumsatz in Österreich von 25 Million Euro – also große Player wie Google und Facebook.

Großbritannien erwägt Abschaffung der Digitalsteuer

Aus Großbritannien hieß es indes vergangene Woche, dass man dort schon wieder die Abschaffung der gerade erst eingeführten Digitalsteuer erwäge. Die Begründung dazu lautet, dass die neue Steuer nicht so hohe Einnahmen bringe wie ursprünglich erwartet und dass sie zudem eine Hürde für ein Freihandelsabkommen mit den USA sei. Im deutschsprachigen Raum hofft man indes auf eine OECD-Einigung zu einer gemeinsamen Digitalsteuer.

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Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz, 18-Millionen-Euro-Fördercall
© Screenshot - (v.l.) Infrastrukturminister Peter Hanke, Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH und Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn.

Ein halbes Jahr nach der Präsentation der „Industriestrategie 2035“ hat die österreichische Bundesregierung – in Form von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Infrastrukturminister Peter Hanke, Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn – gemeinsam mit Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH, eine erste Zwischenbilanz vorgelegt. Demnach sind aktuell 42 der insgesamt 117 definierten Maßnahmen – was rund 35 Prozent entspricht – bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

Um die Standortbedingungen für heimische Betriebe konkret zu verbessern, liegt der strategische Fokus der Regierung derzeit auf dem Abbau bürokratischer Hürden und der finanziellen Unterstützung beim Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Zwei Kernmaßnahmen stehen dabei im Zentrum: das neue Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz und ein frischer Fördercall der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Beschleunigungsgesetz für Industrieanlagen

Um die oft langwierigen Genehmigungsverfahren für neue Produktionsanlagen zu straffen, geht mit dem heutigen 16. Juni 2026 der erste Teil des Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetzes in die Begutachtungsphase. Dieser erste Gesetzesabschnitt konzentriert sich spezifisch auf Anlagen im Bereich der Energie- und Umwelttechnologien.

Das in Begutachtung befindliche Gesetz sieht die Etablierung eines Fast-Track-Verfahrens vor: Das Wirtschaftsministerium kann Vorhaben künftig innerhalb einer Frist von 30 Tagen offiziell als „strategisches Projekt“ einstufen. Projekten, die diesen Status erhalten, wird in den behördlichen Genehmigungsverfahren rechtlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ beigemessen. Dies soll formelle Hürden abbauen und die Verfahrensdauer signifikant reduzieren. Um die Unternehmen zudem nicht zwischen verschiedenen Zuständigkeiten aufzureiben, wird das Prinzip der „Single Points of Contact“ eingeführt. Bei den neun Bundesländern werden zentrale Kontaktstellen eingerichtet, die den Unternehmen künftig als alleinige Ansprechpartner durch die Genehmigungsverfahren dienen.

18 Millionen Euro für Pilotanlagen und Skalierung

Flankierend zu den administrativen Erleichterungen startet die Förderbank aws ein neues Impulsprogramm unter dem Titel „Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030„. Der Call öffnete heute um 13:00 Uhr und ist mit einem Gesamtfördervolumen von 18 Millionen Euro dotiert. Das Programm soll Unternehmen in der ressourcenintensiven Phase zwischen technologischer Entwicklung und der tatsächlichen industriellen Produktion mit frischem Kapital unterstützen.

Die Eckdaten der Förderung

  • Zielgruppe: Mittlere und große österreichische Unternehmen, die eine industrielle Skalierungsfähigkeit aufweisen.
  • Ticketgröße: Pro eingereichtem Projekt können bis zu drei Millionen Euro an Förderung beantragt werden.
  • Projektvolumen: Das Gesamtinvestitionsvolumen der Projekte muss zwischen 1 und 50 Millionen Euro betragen.
  • Förderzweck: Gefördert werden Investitionen in neuartige Pilot-Produktionsanlagen mit hohem Innovationsgehalt sowie der Aufbau von wesentlichen Innovationsinfrastrukturen, wie etwa Laborinfrastruktur oder Reinräumen, innerhalb der neun definierten Schlüsseltechnologien.
  • Einreichfrist: Konzepte können bis Ende Oktober bei der aws eingereicht werden.

Neben diesen beiden primären Maßnahmen hob die Regierung in ihrer Halbjahresbilanz weitere Schritte hervor, die Innovationen „Made in Austria“ vorantreiben sollen. Dazu zählen unter anderem die Beschaffung eines KI-optimierten Hochleistungsrechners für die AI Factory Austria mit einem Investitionsvolumen von 53 Millionen Euro sowie eine anstehende Patentrechtsnovelle, die es KMU und Startups künftig ermöglichen soll, selbst genutzte Patente als bilanzierbare Vermögenswerte auszuweisen. Damit soll geistiges Eigentum besser nutzbar gemacht, Innovation gezielt gefördert und der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen verbessert werden.

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Google verrechnet Österreichs Digitalsteuer 1:1 an Kunden weiter

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  • Sie wurde bereits im April 2019 unter der damaligen türkis-blauen Regierung angekündigt und im Herbst 2019 vom Nationalrat beschlossen.
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