22.06.2020

Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

Eine Berufung gegen eine in Frankreich von der Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro-Strafe gegen Google wurde vom obersten französischen Verwaltungsgericht abgewiesen.
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Digitalsteuer - DSGVO-Strafe gegen Google
(c) Aleksei/ stock.adobe.com

Die Panik vor Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO am 25. Mai 2018 war groß. Inzwischen ist klar: Es wird kaum gestraft. Die Große Ausnahme ist eine Anfang 2019 durch die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro Strafe gegen Google. Diese macht allein mehr als ein Drittel des gesamten bislang in der gesamten EU zustande gekommenen DSGVO-Strafbetrags aus und ist die bei weitem höchste Einzelstrafe. Und in Frankreich sind insgesamt überhaupt nur 51 Millionen Euro Strafe verhängt worden – außer dem Exempel, das an Google statuiert wurde, ist also nicht viel passiert.

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Google: Ist irische Datenschutzbehörde zuständig?

Es ist also bis zu einem gewissen Grad verständlich, dass man sich beim Suchmaschinen-Riesen unfair behandelt fühlt. Doch das war freilich nicht die Begründung, mit der man gegen die Entscheidung der CNIL vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung ging. Vielmehr argumentierte Google, dass die CNIL aufgrund des “One-Stop-Shop-Prinzips” in der DSGVO nicht zuständig gewesen sei, sondern die irische Datenschutzbehörde, nachdem Google seine europäische Hauptniederlassung dort hat. Diese gilt als sehr “wohlwollend” gegenüber den vielen in Irland niedergelassenen Tech-Riesen. Zudem meinte man seitens Google, das unter anderem beanstandete Zustimmungsverfahren für personalisierte Werbung sei ohnehin sehr transparent gestaltet.

Conseil d’Etat: DSGVO-Strafe richtete sich gegen US-Konzernmutter

Das Conseil d’Etat sah die beiden Punkte anders und wies die Berufung ab. Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig. In Sachen Transparenz des Zustimmungsverfahrens bemängelte man unter anderem, dass in diesem die Vielfalt der beteiligten Google-Dienste, neben der Suchmaschine etwa auch YouTube und Google Maps, nicht ersichtlich sei. Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen. Für Google bedeutet sie jedenfalls, dass das Zustimmungsverfahren für Werbung in Europa abgeändert und einzeln für verschiedene Dienste durchgeführt werden muss.

⇒ Publikation des Conseil d’Etat zur Entscheidung (französisch)

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(c) pollak

Die ViennaUP 2024 steht in ihren Startlöchern und damit auch der Connect Day 24, der auch dieses Jahr traditionsgemäß als größte Networking-Veranstaltung des Startup-Festivals am 4. Juni in Wien über die Bühne gehen wird. Zur Größenordnung: Letztes Jahr zählte der Connect Day über 1000 Teilnehmer:innen – darunter 200 Investor:innen. Zudem gab es unter den teilnehmenden Startups, Corporates und Investor:innen über 1500 Matchmaking-Meetings (brutkasten berichtete).

Und auch für dieses Jahr bietet die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) als Veranstalterin wieder ein umfangreiches Rahmenprogramm, um Startups, Investor:innen und Corporates sowie KMU miteinander zu vernetzen. Im Zentrum stehen unterschiedlichste Formate, die ein qualitativ hochwertiges Matchmaking unter den Teilnehmer:innen ermöglichen.

Der Corporate Reverse Pitch

Traditionsgemäß ist der Corporate Reverse Pitch im Rahmen des Connect Day ein starker Anziehungspunkt für viele Teilnehmer:innen. Das Format wird bereits seit sechs Jahren umgesetzt und hat zahlreiche erfolgreiche Kooperationsprojekte zwischen Startups und Unternehmen initiiert.

Das Besondere: Startups und Corporates begegnen sich durch dieses einzigartige Format auf Augenhöhe. Moritz Weinhofer von aws connect Industry-Startup.Net erläutert den Ablauf: “Beim Corporate-Reverse Pitch tauschen wir die Rollen. Normalerweise präsentieren Startups ihre Company und Lösungen. Beim Corporate-Reverse Pitch hingegen müssen Corporates ihre Lösungen präsentieren, nach denen sie suchen. Im Idealfall entsteht daraus eine Kooperation mit einem Startup”.

So pitchten in den vergangenen Jahren bekannte Unternehmen wie KTM, Hutchison Drei Austria und auch internationale Unternehmen wie SAAB ihre gesuchten Innovationslösungen. Der Corporate Reverse Pitch wird in diesem Jahr von ABA, aws connect Industry-StartUp.Net and EIT Manufacturing ermöglicht.

Zudem tragen zahlreiche weitere Partner zum Connect Day bei. Einer von ihnen ist die Erste Bank. Emanuel Bröderbauer, Head of Marketing Gründer & SME bei der Erste Bank, hebt die Bedeutung der Vernetzung von Corporates, Startups und Investor:innen für den Wirtschaftsstandort Österreich hervor: “Damit Österreich nicht den Anschluss an die großen Wirtschaftsnationen bei der Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen verliert, bedarf es der Stärken etablierter Unternehmen, Startups und Investor:innen. Der Connect Day hilft, diese Kräfte zu bündeln.” Und er merkt an: “Der Connect Day ist eine Veranstaltung mit Mehrwert und daher sind wir als Erste Bank auch heuer wieder gerne als Partner dabei.”

Internationale Startups am Connect Day und B2B-Matchmaking

Neben der Begegnung auf Augenhöhe zeichnet sich Connect Day auch durch seine internationale Ausrichtung aus. So werden am 4. Juni neben heimischen Startups auch zahlreiche internationale Startups ihre Lösungen pitchen. Darunter befinden sich beispielsweise auch Startups aus asiatischen Märkten, die über das GO AUSTRIA Programm des Global Incubator Network (GIN) nach Österreich gebracht werden. Somit erhalten Corporates, Investor:innen und KMU auch einen Überblick über verschiedene Lösungen, die über den “Tellerrand Österreich” hinausreichen.

(c) pollak

Damit Startups, Investor:innen sowie Corporates und KMU Kooperationsmöglichkeiten möglichst effektiv ausloten können, findet auch in diesem Jahr wieder B2B-Matchmaking statt. Neben dem 1:1 On-site-Matchmaking, das pro Session 15 Minuten dauert, bietet die Austria Wirtschaftsservice (aws) auch ein Long-Term-Matchmaking an. So können Teilnehmer:innen sogar nach der Veranstaltung weiter mit Personen in Kontakt treten, die sie eventuell verpasst haben. Das B2B-Matchmaking wird von Enterprise Europe Network und aws Connect ermöglicht.

Zudem findet am 4. Juni auch eine Afterparty statt, die ebenfalls zum Networking genutzt werden kann und von Green Tech Valley Cluster sowie aws Connect gehosted wird.


Tipp: Für das On-Site-Matchmaking bedarf es einer Vorbereitung, um am Event-Tag möglichst viele Kooperationsmöglichkeiten auszuloten. Die Veranstalter bieten hierfür einen übersichtlichen Leitfaden mit allen wichtigen Informationen. Zudem wird den Teilnehmer:innen empfohlen, vorab die b2match-App herunterzuladen, die für iOS und Android zur Verfügung steht.


Wer kann am Connect Day teilnehmen?

Die Zulassung zur Teilnahme am Connect Day 24 steht laut Veranstalter allen offen, die an einer Zusammenarbeit zwischen Startups und Unternehmen interessiert sind. Es gibt jedoch auch gewisse Kriterien zu erfüllen. Der Veranstalter stellt so sicher, dass ein hochwertiges Matchmaking unter den Teilnehmer:innen stattfindet. Hier ein kurzer Überblick, worauf insbesondere Startups und Corporates/KMU achten müssen:

  • Startups dürfen nicht älter als sechs Jahre sein und über maximal 250 Mitarbeiter:innen verfügen. Zudem sollen sie mindestens einen Prototypen oder ein MVP vorweisen, das skalierbar ist. Startups, die sich für ein Matchmaking mit Investoren bewerben, werden von einer Jury gescreent.
  • Corporates/KMU müssen auf der Suche nach innovativen Produkten und Dienstleistungen sein. Zudem müssen sie die Bereitschaft mitbringen, mit Startups zusammenzuarbeiten. Dazu zählen etwa Pilotprojekte, gemeinsame Forschung und Entwicklung, aber auch Vertriebspartnerschaften.

+++ Hier findet ihr alle Voraussetzung für die Anmeldung zum Connect Day – Jetzt anmelden und vom Matchmaking profitieren +++

Tipp der Redaktion: Von aws Connect ganzjährig profitieren

Der Connect Day zeigt die Kollaboration der Ökosystem-Player untereinander und auch die Networking-Expertisen, besonders von aws Connect. Die Austria Wirtschaftsservice GmbH bietet mit den aws Connect Programmen ganzjährig ihre Matching-Services für Kooperationen, Investments und Internationalisierung an.

Auf der Online-Plattform sind aktuell rund 3200 Startups, KMU, Corporates, Investor:innen und Forschungseinrichtungen gelistet. Seit dem Start wurden so über 470 Kooperationen und Investments vermittelt.

Zu den vielfältigen Vernetzungsmöglichkeiten zählt übrigens auch der aws KI-Marktplatz. Hier treffen sich Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die KI anbieten, mit Unternehmen, die KI für die Umsetzung ihrer Zukunftsprojekte einsetzen wollen.

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AI Summaries

Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

  • Google ging gegen eine von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung
  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
  • Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig, entschied das Conseil d’Etat.
  • Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen.

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  • Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig, entschied das Conseil d’Etat.
  • Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen.

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  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
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  • Google ging gegen eine von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung
  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
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  • Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen.

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Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

  • Google ging gegen eine von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung
  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
  • Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig, entschied das Conseil d’Etat.
  • Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen.

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Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

  • Google ging gegen eine von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung
  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
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  • Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen.

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