17.06.2024
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GO TOKYO 2024: Wie AgriTech & FoodTech Startups ihre Expansion nach Japan starten können

Global Incubator Network Austria (GIN) hat gemeinsam mit dem AußenwirtschaftsCenter Tokio seinen neuen Call GO TOKYO 2024 gestartet. Über das Programm erhalten heimische Startups aus den Bereichen AgriTech und FoodTech Unterstützung für ihre ersten Expansionsschritte nach Japan. Der Call ist bis zum 7. Juli geöffnet.
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Japan zählt zu den größten Volkswirtschaften der Welt und gilt als Vorreiter in den Bereichen Technologie und Innovation. Auch für österreichische Unternehmen bietet der Markt zahlreiche Chancen. Um heimische Startups aus den Bereichen AgriTech und FoodTech bei ihren ersten Expansionsschritten nach Japan zu unterstützen, hat Global Incubator Network Austria (GIN) nun mit GO TOKYO 2024 einen neuen Call gestartet.

Das Programm bietet strategische sowie finanzielle Unterstützung und ist somit eine ideale Ausgangsbasis für eine Expansion nach Japan. Zudem gibt es ein digitales und flexibles Onboarding, um die zweiwöchige Japanreise bestmöglich für sich zu nutzen.

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(c) Global Incubator Network

Was GO TOKYO 2024 bietet

Bereits vor der Reise gewinnen die Teilnehmer:innen über das Onboarding erste Einblicke in den japanischen Markt. Hier wird unter anderem mit Expert:innen daran gearbeitet, die eigene Strategie zur Internationalisierung zu verfeinern. Teil der Vorbereitung ist auch eine Innovationsschutz-Beratung.

Außerdem bekommen die ausgewählten Startups exklusiv einen unbegrenzten Zugang zu den GIN-Video-Masterclasses. Darin enthalten sind auch wertvolle Tipps von Expert:innen, um den Einstieg in den japanischen Markt zu erleichtern.

Zudem wird es ein Kick-off-Dinner in Wien geben. Im Zuge des Dinners können sich die Teilnehmer:innen von GO TOKYO 2024 kennenlernen und erhalten weitere Details zum GO TOKYO Programm sowie wertvolle Einsichten zum japanischen Markt.

(c) Global Incubator Network

Nach Abschluss des Onboardings findet vom 25. November bis 6. Dezember 2024 die Reise nach Japan statt. Hier bietet sich im Rahmen von 1:1-Business-Meetings eine ideale Möglichkeit, um mit potenziellen Partnern vor Ort in Kontakt zu treten. Die Meetings werden vom AußenwirtschaftsCenter Tokio organisiert. Zudem wird es maßgeschneiderte Pitch- und Networking-Veranstaltungen geben.

Über das Programm wird es auch ermöglicht, mit führenden japanischen Unternehmen im Bereich AgriTech und FoodTech in Kontakt zu treten – angefangen von AgVenture Lab über Kikkoman bis hin zu Suntory.

Außerdem fällt GO TOKYO 2024 zusammen mit der TechBIZKON, einer internationalen Startup-Veranstaltung mit hochkarätigen Speaker:innen aus der ganzen Welt, und dem Innovation Leaders Summit, der größten offenen Innovations- und Matchmaking-Konferenz in Asien.

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Wichtige Infos zu Unterstützung, Kriterien und Anmeldung

Für die Reise nach Tokio, einschließlich einer Breakout-Session in der Kansai-Region, übernimmt GIN 80 Prozent aller Kosten, einschließlich Flug und Unterkunft, bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 Euro pro Startup – mit dem Gender-Bonus erhöht sich diese Deckung auf 90 Prozent der förderfähigen Kosten.

GO TOKYO 2024 richtet sich an FoodTech und AgriTech Startups, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen. So sollten sie mindestens ein Seed-Investment vorweisen können. Zudem sollten sie nicht älter als sieben Jahre alt sein und über einen funktionierenden Prototypen oder ein MVP sowie über Kunden, Umsätze und ein fundiertes Geschäftsmodell verfügen.

Die Bewerbungsfrist endet am 7. Juli 2024. Interessierte Startups müssen bis dahin ihr Bewerbungsformular sowie ihr Pitchdeck über die Plattform aws Connect einreichen.

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Über das Programm

GO TOKYO 2024 ist ein Accelerator-Programm von Global Incubator Network Austria (GIN) und Teil des GO ASIA Programms. Über die letzten Jahre wurden damit zahlreiche Startups bei deren Markteintritt in asiatische Märkte unterstützt. Das Programm wird in Zusammenarbeit mit Außenwirtschaft Austria organisiert.

Weitere Informationen finden sie hier: https://gin-austria.com/calls/gotokyo2024

Kontakt

Bei Fragen zum GO TOKYO 2024 Programm oder Bewerbungsverfahren können sich Startups an folgenden Kontakt wenden:

My Yen Lau

Project Manager | GO ASIA

T +43 1 501 75 394

[email protected]

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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