10.06.2025
NACHHALTIGE KI

Go Karli, go green: Wie ein Linzer Startup CO₂-neutrale KI betreibt

Künstliche Intelligenz (KI) ist das federführende Thema schlechthin, wenn man heute über Innovation spricht. Allerdings schwingt dabei immer die umweltbelastende Frage des Energieverbrauchs mit. FiveSquare aus Linz scheint da mit Karli, seinem Large Language Model (LLM), einen Weg gefunden zu haben.
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Die FiveSquare-Gründer Hans-Peter Pichler und Patrick Haidinger | (c) FiveSquare
Die FiveSquare-Gründer Hans-Peter Pichler und Patrick Haidinger | Foto: Antje Wolm

Nicht unbedingt im Radio, wie es eine Liedzeile der Ersten Allgemeinen Verunsicherung aus 1984 mutmaßt, aber dennoch hier erwähnenswert: Karli von FiveSquare sieht sich als die Linzer Antwort auf den vieldiskutierten KI-Chatbot ChatGPT von OpenAI – wie brutkasten berichtete. Die Gründer hinter dem KI-Projekt Hans-Peter Pichler und Patrick Haidinger richten sich ausschließlich an B2B-Kunden und wollen als in Österreich gehostete Lösung vor allem mit Datensicherheit punkten.

Karli als CO₂-neutrales Modell

FiveSquare hat für Karli allerdings kein eigenes KI-Sprachmodell entwickelt, sondern setzt auf bestehende Sprachmodelle von Drittanbietern. „Wir verwenden verschiedene Open-Source Modelle, welche wir gezielt weiterentwickelt und finegetuned haben. Durch eine spezielle Architektur können wir mehrere Modelle effizient zusammenführen, um so die Performance noch zusätzlich zu verbessern“, hieß es 2023 auf Anfrage vom Startup. Heute rühmt man sich damit, eines der ersten CO₂-neutralen betriebenen LLMs (Large Language Model) Europas zu sein.

„KI wirkt auf den ersten Blick wie Magie: Fragen rein, Antworten raus – und das in Sekunden. Was aber oft übersehen wird, ist der massive Ressourcenverbrauch im Hintergrund. Rechenzentren mit tausenden GPUs [Anm.: Grafikprozessoren], die Tag und Nacht laufen, um Sprachmodelle wie Karli zu trainieren und zu betreiben. Dazu kommt der immense Kühlungsbedarf und der Stromverbrauch – sowohl für die Hardwareherstellung als auch den laufenden Betrieb“, schreibt das Startup auf seiner Seite.

Laut einer Studie der University of Massachusetts Amherst könne allein das Training eines großen Sprachmodells mehr als 280.000 kg CO₂ verursachen – das entspreche etwa fünfmal dem CO₂-Ausstoß eines durchschnittlichen Autos über seine gesamte Lebensdauer.

Zwei zentrale Wege für Nachhaltigkeit oder: Nur wenn man muss…

Deswegen hat sich FiveSquare von Anfang zum Ziel gesetzt, ihre Systeme und Prozesse so nachhaltig wie möglich zu gestalten. Konkret bedeutet das, dass der gesamte Betrieb der Linzer mit 100 Prozent Ökostrom laufe, zertifiziert aus erneuerbaren Quellen wie Wasser- und Windkraft sowie Solarenergie. Zudem nutze der Rechenzentrumspartner eww ITandTEL grüne Kühlung und Strom und sei ISO 50001-zertifiziert. Das ist ein internationaler Standard für Energiemanagement und unterstützt Unternehmen dabei, ihren Energieverbrauch zu optimieren und die Effizienz kontinuierlich zu verbessern.

Das Startup hat dabei zwei zentrale Wege ausgemacht, wie ein Large Language Model (LLM) wie Karli einen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann: Erstens gilt es, saubere Energiequellen zu nutzen. Bei FiveSquare kommt der Strom für alle AI-Agents und Services ausschließlich aus erneuerbaren Energien. In Zukunft plane man sogar, an den Standorten selbst Strom zu erzeugen.

Doch der Betrieb sei nur die halbe Miete. Genauso entscheidend erweise es sich, die KI-Systeme effizient zu betreiben: „Unsere Modelle werden so optimiert, dass sie auch auf kleinerer Hardware performant laufen – das spart Energie. Zudem setzen wir auf intelligente Load-Balancer und dynamische Skalierung, sodass unsere Server nur dann auf voller Leistung laufen, wenn sie es wirklich müssen“, präzisiert das Startup weiter.

Als zweiten wichtigen Schritt sieht man es als Aufgabe, den eigenen Kund:innen zu helfen, deren Prozesse nachhaltiger zu gestalten. Beispiele dafür:

  • AI-Agents analysieren Produktionsdaten, um Maschinen effizienter zu betreiben – das reduziert Ausschuss und Energieverbrauch.
  • Im Gebäudemanagement hilft man beim Energie-Monitoring: Wo wird zu viel Strom oder Wasser verbraucht? Welche Geräte sind ineffizient?
  • In der Logistik plant FiveSquare Routen optimierter; mit der einfachen Rechnung: weniger Kilometer, weniger CO₂.
  • Im Büroalltag automatisiert man langwierige Prozesse, wodurch nicht nur Zeit, sondern auch Rechen- und Stromleistung gespart werde.

Karli und die Zertifikate

Da es aber trotz dieser Maßnahmen (in Koordination mit dem EU AI Act) noch keine hundertprozentig klimaneutrale KI gibt – und sich einige Emissionen nicht vermeiden lassen, etwa bei der Hardwareproduktion oder durch externe Partner, auf die man keinen direkten Einfluss hat – setzen die Karli-Entwickler zusätzlich auf Zertifikate, um CO₂ zu kompensieren.

„Diese Zertifikate unterstützen Umweltprojekte weltweit, die aktiv CO₂ aus der Atmosphäre entfernen – etwa durch Aufforstung, Renaturierung von Mooren oder die Förderung erneuerbarer Energien in Entwicklungsländern“, heißt es. „Für uns ist das kein ‚Freikaufen‘, sondern eine verantwortungsvolle Ergänzung zu unseren eigenen Maßnahmen.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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