19.06.2024
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GO AUSTRIA: Wie Startups aus Asien den Wirtschaftsstandort Österreich für sich entdecken

37 Startups aus sieben asiatischen Ländern erhielten über das GO AUSTRIA-Programm einen ersten Zugang zum österreichischen Markt. Unter anderem nahmen sie im Zuge ihres zweiwöchigen Besuchs an der ViennaUP teil. Wir haben die Startups begleitet.
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(c) brutkasten

Mit dem GO AUSTRIA-Programm bringt Global Incubator Network Austria (GIN) jedes Jahr Startups aus den GIN-Zielregionen von Asien nach Österreich. Das Inkubations- und Internationalisierungsprogramm bietet asiatischen Startups, die mit ihren Technologien und Geschäftsmodellen nach Österreich und Europa expandieren wollen, maßgeschneiderte Unterstützungsangebote (brutkasten berichtete).

Seit dem Start von GO AUSTRIA wurden so mehr als 200 Startups von Asien nach Österreich gebracht. Neben ersten Einsichten zum österreichischen Markt erhalten die Teilnehmer:innen erste Kontakte zu potentiellen Geschäftspartnern. Im Idealfall entstehen dadurch langfristige Geschäftsbeziehungen, die bis zu einer Standortansiedelung reichen können.

Größter Batch von GO AUSTRIA

Für den aktuellen „Spring Batch 2024“ von GO AUSTRIA qualifizierten sich im Frühjahr wieder Startups aus Asien und Israel, die Lösungen im Deep-Tech-Bereich entwickeln. Herzstück des Programms bildete auch in diesem Jahr wieder ein zweiwöchiger Besuch des Wirtschaftsstandorts Wien. Dieser ging in den ersten zwei Wochen im Juni in Wien über die Bühne und war unter anderem an Österreichs größtes Startups-Festival, die ViennaUP, gekoppelt.

„Mit 37 teilnehmenden Startups aus sieben verschiedenen Ländern war es bislang der größte Durchgang“, so Werner Müller, FFG-Head of Startup Services und Programm-Manager des Global Incubator Network Austria.

Zudem waren auch drei Delegationen aus Israel, Japan und Hongkong sowie Follow-up-Teilnehmer:innen aus vorausgegangenen Batches mit am Start. Teilnehmer:innen kamen zudem aus den Zielländern Taiwan, Singapur, Indien und Südkorea.

Teilnahme an der ViennaUP für zielgerichtetes Networking

Über die Teilnahme an der ViennaUP wurden den Startups zielgerichtete Möglichkeiten zum Networking geboten. Unter anderem erhielten sie so einen ersten Einblick in den österreichischen Markt und konnten mit potentiellen Geschäftspartnern in Kontakt treten. Dazu zählt auch die Präsentation der eigenen technologischen Lösungen, im Rahmen von Pitching-Sessions.

Einer der Teilnehmer war Noam Katz, Data Lead beim israelischen Startup Illuria. Das 2018 gegründete Unternehmen entwickelt eine Wearable-Lösung, um Patient:innen mit ADHS im Alltag zu unterstützen. „Die Teilnahme bietet uns nicht nur die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen. Wir lernen dabei auch, wie wir unsere Lösung besser weiterverkaufen können“, so Katz über den Mehrwert von GO AUSTRIA.

Unterstützung durch Mentor:innen

Bereits am Beginn des zweiwöchigen Besuchs präsentierten die teilnehmenden Startups im Rahmen einer Kickoff-Veranstaltung im Wiener wexelerate ihre eigenen Lösungen vor den versammelten Mentor:innen. Jedem am Batch teilnehmenden Startups sowie den drei Delegationen stand jeweils ein Mentor oder eine Mentorin zur Seite. Im Zuge des Kickoffs konnten sich die Startups in Speed-Dating-Sessions über ihre Erwartungen austauschen.

Durch die unterschiedlichen Vernetzungsangebote profitieren jedoch nicht nur die asiatischen Startups. Werner Wutscher, einer der Mentoren des GO AUSTRIA-Programms, betont diesbezüglich: „Die USP des Programms ist seine Internationalität. Den Überblick zu erhalten, was sich weltweit in anderen Startup-Ökosystemen abspielt, ist auch für den heimischen Wirtschaftsstandort von großer Bedeutung.“

Connect Day, Gigabit Academy und GIN and Friends

Neben der Kickoff-Veranstaltung stand zudem auch der Besuch des Connect Day am Programm. Mit mehr als 1.300 Teilnehmer:innen und 250 Investor:innen ist das Event die größte Networking-Veranstaltung der ViennaUP (brutkasten berichtete). Im Rahmen einer Global Pitch Session konnte so sechs ausgewählte Startups des aktuellen GO AUSTRIA-Batchs mit Corporates wie Infineon oder AVL in Kontakt treten. Zudem nahmen im Rahmen der ViennaUP auch Startups an der Veranstaltung Gigabit x Beyond teil, die im Zuge der Gigabit Academy einen Austausch zu Gigabit-Anwendungen ermöglichte.

Gegen Ende der ViennaUP fand am am 6. Juni zudem das GIN&Friends-Networking am Wiener Karlsplatz statt. In entspannter Atmosphäre konnten die Teilnehmer:innen so die ViennaUP bei Musik, Drinks und Food Revue passieren lassen. Die Teilnehmer:innen von GO AUSTRIA konnten sich dabei zudem mit anderen ViennaUP Festivalbesuchern aus aller Welt austauschen. „Bei diesem GIN-Event stehen nicht nur die Business-Leads im Zentrum, vielmehr geht es auch darum, Freundschaften aufzubauen“, wie Brigitte Pfisterer, eine der Mentorinnen, von GO AUSTRIA erläutert.

Workshop mit Alumni-Startup

In der Woche nach der ViennaUP wurde den Teilnehmer:innen dann auch noch eine Reihe an Workshops geboten. In einer Session erhielten die Startups aus erster Hand Einblicke, wie man ein Unternehmen in Österreich gründet. „Zu den Inhalten zählten beispielsweise Arbeits- und Gesellschaftsrecht, GPDR oder Zertifizierung von Life-Science-Produkten“, so Programm-Manager Werner Müller.

Zudem teilte auch Go Suzui, CTO des japanischen Startups Godot, seine Learnings. Das AI-Startup absolvierte den GO AUSTRIA BATCH „Fall 2022“ und eröffnete im Mai 2023 sein EU-Forschungs- und Entwicklungszentrum in Österreich. Über die Godot GmbH beschäftigt das japanische Unternehmen mittlerweile auch Mitarbeiter:innen in Österreich und schafft somit einen Mehrwert für den heimischen Wirtschaftsstandort.

Am Freitag vergangene Woche ging dann der aktuelle Batch mit einem Closing Lunch zu Ende. Die Vorbereitungen für den nächsten Batch laufen auf Hochtouren. Die Bewerbungsphase hierfür startet Anfang Juli, wobei der Batch Ende November stattfinden wird.


Das Global Incubator Network Austria (kurz GIN) wird gemeinsam von den beiden Agenturen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und Austria Wirtschaftsservice (aws) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) umgesetzt.


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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

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An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

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Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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