28.06.2019

Stammkapital und Gründungsprivilegierung: Was Startups wissen müssen

Experteninterview. Stammkapital und Gründungsprivilegierung sind zwei Themen, die sich Startup-Gründer bei der GmbH-Gründung besser genauer ansehen sollten. Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth hat uns die wichtigsten Fragen dazu beantwortet.
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Die GmbH ist nicht umsonst die beliebteste Rechtsform bei heimischen Startups. Der Name sagt es schon: In der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eben die Haftung beschränkt. Und zwar – solange es sich um eine „normale“ Insolvenz ohne weitere Vergehen handelt – auf das eingesetzte Stammkapital. Was dabei rechtlich zu beachten ist, und wie sich die Lage ändert, wenn man die Gründungsprivilegierung (also eine Reduzierung der Stammeinlage) in Anspruch nimmt, hat uns Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth im Experteninterview erklärt.

+++ Die unparteiische Instanz im Startup-Rechtsdschungel +++


Wie hoch ist das Stammkapital einer GmbH, wie viel muss mindestens eingezahlt werden?

Stammkapital und Gründungsprivilegierung
(c) Notariatskammer: Notarsubstitut Mag. Nicolas Kotzmuth

Die Höhe des Stammkapitals wird von den Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 35.000 Euro. Jeder Gesellschafter übernimmt hierbei eine vereinbarte Stammeinlage. Die Summe der Stammeinlagen ergibt das Stammkapital. Die Gesellschafter haben zumindest – sollte nicht die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden – die Hälfte, somit 17.500 Euro einzubezahlen.

Was ist der Sinn und Zweck des Stammkapitals bzw. einer Stammeinlage?

Das Stammkapital stellt den Grundstock des Vermögens der Gesellschaft dar. Es ist zum Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch auch der Haftungsfonds für die Gläubiger der Gesellschaft. Die von einem Gesellschafter geleistete Stammeinlage bildet die Basis für die Ausübung des Stimmrechts bzw. das Mitspracherecht des Gesellschafters.

Was ist im Vergleich dazu die Gründungsprivilegierung? Wie hoch ist sie? Wie viel muss bar eingezahlt werden? Können auch Sacheinlagen eingebracht werden?

Die Gründungsprivilegierung ermöglicht eine GmbH-Gründung mit geringerem Kapitalaufwand. Die gründungsprivilegierte Stammeinlage beträgt mindestens 10.000 Euro, auf die zumindest 5000 Euro von den Gesellschaftern zu leisten sind. Sacheinlagen sind bei einer Gründungsprivilegierung ausgeschlossen. Sacheinlagen wie Gesellschaftsbeteiligungen, Laptops oder andere Gegenstände können nur bei einer „normalen“ GmbH eingebracht werden.

Muss die Gründungsprivilegierung im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden? Wie lange kann die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden? Und was muss dabei beachtet werden?

Die Gründungsprivilegierung muss im Gesellschaftsvertrag von den Gesellschaftern vereinbart werden. Vorteil ist, dass solange die Gründungsprivilegierung besteht, die Gesellschafter auch im Fall einer Insolvenz der Gesellschaft nur zu Zahlungen in Höhe der von ihnen übernommenen gründungsprivilegierten Stammeinlagen verpflichtet sind. Der Nachteil: Die Gründungsprivilegierung besteht maximal zehn Jahre und muss nach Ablauf dieser Zeit das Stammkapital auf den regulären Mindestbetrag vom 17.500 Euro aufgestockt werden, was wiederum mit Kosten verbunden ist.

Ist mit der Volleinzahlung der Stammeinlage eine weitere Haftung eines Gesellschafters ausgeschlossen?

Jeder Gesellschafter haftet prinzipiell nur für die von ihm übernommene Stammeinlage. Zahlt der Gesellschafter diese sofort zur Gänze ein, ist er soweit von seinen Einzahlungsverpflichtungen befreit. Aufgepasst werden muss jedoch, dass auch nach Ausscheiden aus der Gesellschaft die Haftung für eine nicht voll einbezahlte Stammeinlage fünf Jahre aufrecht bleibt, sollte vom Rechtsnachfolger diese nicht bezahlt werden.

Auch haften die Mitgesellschafter untereinander (Solidarhaftung). Kommt ein Mitgesellschafter trotz Aufforderung seiner Einzahlungsverpflichtung nicht nach und reicht der Erlös aus dem Verkauf des Geschäftsanteils des zahlungspflichtigen Gesellschafters nicht aus, haften alle Mitgesellschafter für die nicht einbringliche Stammeinlage im Verhältnis.


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Der European Venture Sentiment Index deutet eine positive Entwicklung für das nächste Quartal an (c) Adobe Stock
(c) Adobe Stock

„Für das zweite Quartal könnten die Vorzeichen kaum schlechter stehen“, zitierte brutkasten Venionaire im April zur Veröffentlichung des European Venture Sentiment Index für das erste Quartal. Doch – wie so oft – kam es dann doch anders. Die im ersten Quartal durch den Angriff der USA auf den Iran hervorgerufene Krise schlug sich nämlich – anders als etwa die Krise nach Beginn des Ukraine-Kriegs – nicht auf die Risikokapital-Volumina nieder.

Die Zahlen sahen laut Venionaire-Analyse im zweiten Quartal nämlich gut aus: Die Gesamtinvestitionen am europäischen Risikokapitalmarkt nahmen weiter zu und erreichten mit 29 Milliarden US-Dollar einen neuen Rekord. Weiters konnte auch die reine Deal-Anzahl um rund fünf Prozent auf 965 Deals gesteigert werden.

(c) Venionaire Capital

Knapp negativer Indexwert – abermals pessimistischer Ausblick

Dennoch sind die für den quartalsweisen Index befragten Investor:innen nicht in Jubelstimmung. Der Indexwert liegt mit 4,8 knapp unter der neutralen Marke 5. Er ist damit besser als der Wert im Vorquartal und besser als der für das Quartal erwartete Wert (siehe Grafik), aber immer noch nicht positiv. Auch die Erwartung für das kommende Quartal ist mit 4,4 wieder schlechter. „Die Zahlen zeichnen ein positiveres Bild als die Stimmung. Investor:innen sind weiterhin zurückhaltend und warten mit Investments“, analysiert Berthold Baurek-Karlic, Gründer und Vorstandsvorsitzender der Venionaire Capital AG.

(c) Venionaire Capital

Man erkenne eine leichte Stabilisierung, so Baurek-Karlic weiter zum Index-Wert. „Zwar erwarten Investor:innen mehr Aktivität und Wettbewerb im dritten Quartal, doch die großen Sorgen rund um geopolitische Spannungen und handelspolitische Unsicherheit sind aber weiterhin da.“ Es verwundere also nicht, dass der erwartete Index-Wert lediglich 4,4 betrage. Investor:innen würden kurzfristig ohne verlässlichen Ausblick auf die kommenden Quartale agieren, meinen die Analysten von Venionaire Capital.

DeepTech im Vorteil

Und langfristig könnte sich eine Veränderung der Investitionskriterien abzeichnen, erwarten die Analysten. Effizienz und Produktdifferenzierung würden zunehmend als Grundvoraussetzungen gelten. In den Mittelpunkt rücke stattdessen die Frage, ob ein Unternehmen über einen dauerhaft verteidigungsfähigen Wettbewerbsvorteil verfüge. „Investoren hinterfragen verstärkt, ob KI-basierte Produkte tief in Infrastruktur und Arbeitsabläufen verankert sind oder lediglich auf bestehenden Basismodellen aufsetzen. Geschäftsmodelle, deren Kernfunktion kurzfristig von einem großen KI-Anbieter in dessen Plattform integriert werden könnte, werden entsprechend kritischer bewertet“, so Baurek-Karlic.

Davon würden insbesondere Bereiche mit höheren technologischen und physischen Eintrittsbarrieren profitieren, darunter DeepTech, Biotechnologie, Hardware, Robotik und fortschrittliche Fertigung. „Vielleicht stehen wir vor einem goldenen Zeitalter der DeepTech-Unternehmen“, mutmaßt der Venionaire-Gründer.

Größte Runden und stärkste Länder

Diese Erwartungen würden sich in den Top-Investments des zweiten Quartals widerspiegeln: Mit Eurowind Energy (2,3 Mrd. US-Dollar, Energie- und Abfallwirtschaft), Isomorphic Laboratories (2,1 Mrd. US-Dollar, KI-Biotechnologie) und Stegra (1,6 Mrd. US-Dollar, erneuerbare Energien) seien die größten Finanzierungsrunden an Unternehmen gegangen, die nicht einfach vom Markt verdrängt werden können. Im europäischen Risikokapital-Länderranking führte einmal mehr das Vereinigte Königreich (12,3 Mrd. US-Dollar) überlegen vor Deutschland (3,6 Mrd. US-Dollar) und – überraschend dank Eurowind Energy – Dänemark (3 Mrd. US-Dollar).

(c) Venionaire Capital

Und wie geht es weiter? Baurek-Karlic analysiert: „Der Risikokapitalmarkt befindet sich momentan im Wandel. Investor:innen sind bereit, mehr Kapital zur Verfügung zu stellen, wollen dafür aber auch ein gewisses Maß an Sicherheit. Auch im dritten Quartal werden es etabliertere Unternehmen mit einem felsenfesten Geschäftsmodell leichter haben.“

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