28.06.2019

Stammkapital und Gründungsprivilegierung: Was Startups wissen müssen

Experteninterview. Stammkapital und Gründungsprivilegierung sind zwei Themen, die sich Startup-Gründer bei der GmbH-Gründung besser genauer ansehen sollten. Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth hat uns die wichtigsten Fragen dazu beantwortet.
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Die GmbH ist nicht umsonst die beliebteste Rechtsform bei heimischen Startups. Der Name sagt es schon: In der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eben die Haftung beschränkt. Und zwar – solange es sich um eine „normale“ Insolvenz ohne weitere Vergehen handelt – auf das eingesetzte Stammkapital. Was dabei rechtlich zu beachten ist, und wie sich die Lage ändert, wenn man die Gründungsprivilegierung (also eine Reduzierung der Stammeinlage) in Anspruch nimmt, hat uns Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth im Experteninterview erklärt.

+++ Die unparteiische Instanz im Startup-Rechtsdschungel +++


Wie hoch ist das Stammkapital einer GmbH, wie viel muss mindestens eingezahlt werden?

Stammkapital und Gründungsprivilegierung
(c) Notariatskammer: Notarsubstitut Mag. Nicolas Kotzmuth

Die Höhe des Stammkapitals wird von den Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 35.000 Euro. Jeder Gesellschafter übernimmt hierbei eine vereinbarte Stammeinlage. Die Summe der Stammeinlagen ergibt das Stammkapital. Die Gesellschafter haben zumindest – sollte nicht die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden – die Hälfte, somit 17.500 Euro einzubezahlen.

Was ist der Sinn und Zweck des Stammkapitals bzw. einer Stammeinlage?

Das Stammkapital stellt den Grundstock des Vermögens der Gesellschaft dar. Es ist zum Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch auch der Haftungsfonds für die Gläubiger der Gesellschaft. Die von einem Gesellschafter geleistete Stammeinlage bildet die Basis für die Ausübung des Stimmrechts bzw. das Mitspracherecht des Gesellschafters.

Was ist im Vergleich dazu die Gründungsprivilegierung? Wie hoch ist sie? Wie viel muss bar eingezahlt werden? Können auch Sacheinlagen eingebracht werden?

Die Gründungsprivilegierung ermöglicht eine GmbH-Gründung mit geringerem Kapitalaufwand. Die gründungsprivilegierte Stammeinlage beträgt mindestens 10.000 Euro, auf die zumindest 5000 Euro von den Gesellschaftern zu leisten sind. Sacheinlagen sind bei einer Gründungsprivilegierung ausgeschlossen. Sacheinlagen wie Gesellschaftsbeteiligungen, Laptops oder andere Gegenstände können nur bei einer „normalen“ GmbH eingebracht werden.

Muss die Gründungsprivilegierung im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden? Wie lange kann die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden? Und was muss dabei beachtet werden?

Die Gründungsprivilegierung muss im Gesellschaftsvertrag von den Gesellschaftern vereinbart werden. Vorteil ist, dass solange die Gründungsprivilegierung besteht, die Gesellschafter auch im Fall einer Insolvenz der Gesellschaft nur zu Zahlungen in Höhe der von ihnen übernommenen gründungsprivilegierten Stammeinlagen verpflichtet sind. Der Nachteil: Die Gründungsprivilegierung besteht maximal zehn Jahre und muss nach Ablauf dieser Zeit das Stammkapital auf den regulären Mindestbetrag vom 17.500 Euro aufgestockt werden, was wiederum mit Kosten verbunden ist.

Ist mit der Volleinzahlung der Stammeinlage eine weitere Haftung eines Gesellschafters ausgeschlossen?

Jeder Gesellschafter haftet prinzipiell nur für die von ihm übernommene Stammeinlage. Zahlt der Gesellschafter diese sofort zur Gänze ein, ist er soweit von seinen Einzahlungsverpflichtungen befreit. Aufgepasst werden muss jedoch, dass auch nach Ausscheiden aus der Gesellschaft die Haftung für eine nicht voll einbezahlte Stammeinlage fünf Jahre aufrecht bleibt, sollte vom Rechtsnachfolger diese nicht bezahlt werden.

Auch haften die Mitgesellschafter untereinander (Solidarhaftung). Kommt ein Mitgesellschafter trotz Aufforderung seiner Einzahlungsverpflichtung nicht nach und reicht der Erlös aus dem Verkauf des Geschäftsanteils des zahlungspflichtigen Gesellschafters nicht aus, haften alle Mitgesellschafter für die nicht einbringliche Stammeinlage im Verhältnis.


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Easelink
© Luxshare - (v.l.) Hermann Stockinger, Gründer & CEO Easelink und Harvey Yuan, General Manager Luxshare.

2022 schloss das Grazer Startup Easelink eine 8,3 Millionen Euro schwere Series-A-Finanzierungsrunde ab, der im Oktober 2024 ein 1,5 Mio. Euro-Investment von Verbund X Ventures folgte. Im November 2025 gründete man die Matrix Charging Interest Group (MCIG), eine Branchenkooperation zur Standardisierung der „Matrix Charging Technologie“, die vom österreichischen High-Tech-Unternehmen entwickelt wurde. Dem folgte heuer eine Kooperation mit SEG Automotive – brutkasten berichtete. Nun hat man in China den ersten Technologie-Lizenzpartner gewinnen können.

China gilt als der weltweit größte Markt für Elektromobilität und war für Easelink schon immer von zentraler strategischer Bedeutung – siehe 2018. Für die Industrialisierung und Bereitstellung von Matrix Charging verlangen die spezifischen Anforderungen des chinesischen Automobilmarkts einen Local-for-Local-Ansatz. „Mit Luxshare gewinnt Easelink einen dedizierten Lizenznehmer für China – ein weiterer Schritt in der Strategie, in allen wichtigen Automobilmärkten Lizenz- und Industrialisierungspartner für Matrix Charging aufzubauen“, liest man in der Aussendung. Die Partnerschaft hat bereits zu konkreten Marktaktivitäten geführt: Beide Unternehmen arbeiten an ersten OEM-Projekten (Original Equipment Manufacturer), um die Technologie in künftige Fahrzeugplattformen zu integrieren.

„Wir sehen großes Potenzial in unserer Zusammenarbeit mit Easelink, die es uns ermöglicht, neue Kundensegmente im Bereich der automatisierten Abrechnung zu erschließen. Darüber hinaus sind wir uns der entscheidenden Rolle bewusst, die die Standardisierung neuer Schnittstellen spielt, und setzen uns daher in der ‚Matrix Charging Interest Group‘ für die entsprechenden Standardisierungsbemühungen ein, um Interoperabilität und eine breite Marktakzeptanz sicherzustellen“, sagt Harvey Yuan, General Manager von Luxshare.

„Wachsende Präsenz in China“

Die Zusammenarbeit baut auf Luxshares Erfahrung auf, gemeinsam mit führenden internationalen Technologieunternehmen Produkte zu industrialisieren und „in großem Maßstab“ zu fertigen. Gleichzeitig wird Easelink sein lokales Team in China weiter ausbauen, um die technische und projektbezogene Zusammenarbeit mit Luxshare und chinesischen OEMs eng zu begleiten.

„Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit mit einem global so bedeutenden Unternehmen wie Luxshare – einem komplementären Partner mit starkem Engineering-Know-how“, sagt Hermann Stockinger, Gründer & CEO Easelink. „Gemeinsam konzentrieren wir uns darauf, Kunden in China vor Ort zu betreuen und Matrix Charging in bestehende Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie zu integrieren. Diese Partnerschaft ist ein wichtiger Meilenstein für unsere wachsende Präsenz in China und ein zentraler Baustein unserer Mission, den globalen Industriestandard für automatisiertes Laden zu setzen.“

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