28.06.2019

Stammkapital und Gründungsprivilegierung: Was Startups wissen müssen

Experteninterview. Stammkapital und Gründungsprivilegierung sind zwei Themen, die sich Startup-Gründer bei der GmbH-Gründung besser genauer ansehen sollten. Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth hat uns die wichtigsten Fragen dazu beantwortet.
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Die GmbH ist nicht umsonst die beliebteste Rechtsform bei heimischen Startups. Der Name sagt es schon: In der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eben die Haftung beschränkt. Und zwar – solange es sich um eine „normale“ Insolvenz ohne weitere Vergehen handelt – auf das eingesetzte Stammkapital. Was dabei rechtlich zu beachten ist, und wie sich die Lage ändert, wenn man die Gründungsprivilegierung (also eine Reduzierung der Stammeinlage) in Anspruch nimmt, hat uns Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth im Experteninterview erklärt.

+++ Die unparteiische Instanz im Startup-Rechtsdschungel +++


Wie hoch ist das Stammkapital einer GmbH, wie viel muss mindestens eingezahlt werden?

Stammkapital und Gründungsprivilegierung
(c) Notariatskammer: Notarsubstitut Mag. Nicolas Kotzmuth

Die Höhe des Stammkapitals wird von den Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 35.000 Euro. Jeder Gesellschafter übernimmt hierbei eine vereinbarte Stammeinlage. Die Summe der Stammeinlagen ergibt das Stammkapital. Die Gesellschafter haben zumindest – sollte nicht die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden – die Hälfte, somit 17.500 Euro einzubezahlen.

Was ist der Sinn und Zweck des Stammkapitals bzw. einer Stammeinlage?

Das Stammkapital stellt den Grundstock des Vermögens der Gesellschaft dar. Es ist zum Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch auch der Haftungsfonds für die Gläubiger der Gesellschaft. Die von einem Gesellschafter geleistete Stammeinlage bildet die Basis für die Ausübung des Stimmrechts bzw. das Mitspracherecht des Gesellschafters.

Was ist im Vergleich dazu die Gründungsprivilegierung? Wie hoch ist sie? Wie viel muss bar eingezahlt werden? Können auch Sacheinlagen eingebracht werden?

Die Gründungsprivilegierung ermöglicht eine GmbH-Gründung mit geringerem Kapitalaufwand. Die gründungsprivilegierte Stammeinlage beträgt mindestens 10.000 Euro, auf die zumindest 5000 Euro von den Gesellschaftern zu leisten sind. Sacheinlagen sind bei einer Gründungsprivilegierung ausgeschlossen. Sacheinlagen wie Gesellschaftsbeteiligungen, Laptops oder andere Gegenstände können nur bei einer „normalen“ GmbH eingebracht werden.

Muss die Gründungsprivilegierung im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden? Wie lange kann die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden? Und was muss dabei beachtet werden?

Die Gründungsprivilegierung muss im Gesellschaftsvertrag von den Gesellschaftern vereinbart werden. Vorteil ist, dass solange die Gründungsprivilegierung besteht, die Gesellschafter auch im Fall einer Insolvenz der Gesellschaft nur zu Zahlungen in Höhe der von ihnen übernommenen gründungsprivilegierten Stammeinlagen verpflichtet sind. Der Nachteil: Die Gründungsprivilegierung besteht maximal zehn Jahre und muss nach Ablauf dieser Zeit das Stammkapital auf den regulären Mindestbetrag vom 17.500 Euro aufgestockt werden, was wiederum mit Kosten verbunden ist.

Ist mit der Volleinzahlung der Stammeinlage eine weitere Haftung eines Gesellschafters ausgeschlossen?

Jeder Gesellschafter haftet prinzipiell nur für die von ihm übernommene Stammeinlage. Zahlt der Gesellschafter diese sofort zur Gänze ein, ist er soweit von seinen Einzahlungsverpflichtungen befreit. Aufgepasst werden muss jedoch, dass auch nach Ausscheiden aus der Gesellschaft die Haftung für eine nicht voll einbezahlte Stammeinlage fünf Jahre aufrecht bleibt, sollte vom Rechtsnachfolger diese nicht bezahlt werden.

Auch haften die Mitgesellschafter untereinander (Solidarhaftung). Kommt ein Mitgesellschafter trotz Aufforderung seiner Einzahlungsverpflichtung nicht nach und reicht der Erlös aus dem Verkauf des Geschäftsanteils des zahlungspflichtigen Gesellschafters nicht aus, haften alle Mitgesellschafter für die nicht einbringliche Stammeinlage im Verhältnis.


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Das Founder-Team von Serwas, v.l. Timo Berkmann, Manuel Untergasser und Lucas Bolte | © Johannes Aitzetmüller
Das Founder-Team von Serwas, v.l. Timo Berkmann, Manuel Untergasser und Lucas Bolte | © Johannes Aitzetmüller

„Serwas verbindet zwei Märkte, die in den kommenden Jahren massiv an Bedeutung gewinnen werden: Rechenleistung und nachhaltige Energieversorgung“, sagt Markus Kainz, Gründer und CEO von Gateway Ventures. Die auf Investoren-Pooling basierte Beteiligungsgesellschaft übernahm nun den Lead in einer Pre-Seed-Finanzierungsrunde für das Innsbrucker Startup Serwas Technologies, über das brutkasten bereits berichtete.

Server-Heizung für Schwimmbäder, Hotels und Co

„Wir wollen Rechenleistung dort aufbauen, wo die dabei entstehende Wärme direkt gebraucht wird. Server sollen künftig nicht nur rechnen, sondern gleichzeitig Gebäude beheizen“, erläutert Serwas Co-Founder Timo Berkmann. Das Startup fokussiert dabei auf Gebäude mit konstant hohem Wärmebedarf, etwa Schwimmbäder, Hotels, Pflegeeinrichtungen und größere Wohnanlagen. Serwas hat die dafür genutzte Kühltechnologie selbst entwickelt. Das Unternehmen betreibt die Server selbst und übernimmt die Integration in die bestehende Wärmeinfrastruktur der Gebäude. Die Rechenleistung wird an Unternehmen verkauft.

300.000 Euro im ersten Closing – zweites soll schon im Oktober folgen

Bei der aktuellen Finanzierungsrunde über insgesamt 300.000 Euro stiegen neben Gateway Ventures Business Angels aus dem „Pioneers Club“ und das MCI Innsbruck ein. Schon im Oktober soll ein Second Closing erfolgen und die Pre-Seed-Runde damit erweitert werden. „Besonders überzeugt uns der dezentrale Ansatz, weil neue Rechenkapazitäten dort aufgebaut werden können, wo die entstehende Wärme unmittelbar genutzt wird“, kommentiert Gateway-CEO Kainz.

Erster Standort in Innsbrucker Hallenbad

Bislang betreibt Serwas einen Standort in einem Innsbrucker Hallenbad. „Mit dem neuen Kapital wollen wir unseren ersten Standort weiter ausbauen und das Konzept auf weitere Gebäude übertragen“, sagt Serwas-Co-Founder Berkmann. Geplant ist laut Startup eine „schrittweise Skalierung“. Zuträglich sein soll dabei natürlich der massiv erhöhte Bedarf an Server-Zentren durch den KI-Boom. Die Nutzung bestehender Gebäude mit geeigneten Strom-Anschlüssen soll gleichzeitig eine Alternative in den Debatten rund um den Neubau großer Serverzentren sein.

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