28.06.2019

Stammkapital und Gründungsprivilegierung: Was Startups wissen müssen

Experteninterview. Stammkapital und Gründungsprivilegierung sind zwei Themen, die sich Startup-Gründer bei der GmbH-Gründung besser genauer ansehen sollten. Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth hat uns die wichtigsten Fragen dazu beantwortet.
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Die GmbH ist nicht umsonst die beliebteste Rechtsform bei heimischen Startups. Der Name sagt es schon: In der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eben die Haftung beschränkt. Und zwar – solange es sich um eine “normale” Insolvenz ohne weitere Vergehen handelt – auf das eingesetzte Stammkapital. Was dabei rechtlich zu beachten ist, und wie sich die Lage ändert, wenn man die Gründungsprivilegierung (also eine Reduzierung der Stammeinlage) in Anspruch nimmt, hat uns Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth im Experteninterview erklärt.

+++ Die unparteiische Instanz im Startup-Rechtsdschungel +++


Wie hoch ist das Stammkapital einer GmbH, wie viel muss mindestens eingezahlt werden?

Stammkapital und Gründungsprivilegierung
(c) Notariatskammer: Notarsubstitut Mag. Nicolas Kotzmuth

Die Höhe des Stammkapitals wird von den Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 35.000 Euro. Jeder Gesellschafter übernimmt hierbei eine vereinbarte Stammeinlage. Die Summe der Stammeinlagen ergibt das Stammkapital. Die Gesellschafter haben zumindest – sollte nicht die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden – die Hälfte, somit 17.500 Euro einzubezahlen.

Was ist der Sinn und Zweck des Stammkapitals bzw. einer Stammeinlage?

Das Stammkapital stellt den Grundstock des Vermögens der Gesellschaft dar. Es ist zum Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch auch der Haftungsfonds für die Gläubiger der Gesellschaft. Die von einem Gesellschafter geleistete Stammeinlage bildet die Basis für die Ausübung des Stimmrechts bzw. das Mitspracherecht des Gesellschafters.

Was ist im Vergleich dazu die Gründungsprivilegierung? Wie hoch ist sie? Wie viel muss bar eingezahlt werden? Können auch Sacheinlagen eingebracht werden?

Die Gründungsprivilegierung ermöglicht eine GmbH-Gründung mit geringerem Kapitalaufwand. Die gründungsprivilegierte Stammeinlage beträgt mindestens 10.000 Euro, auf die zumindest 5000 Euro von den Gesellschaftern zu leisten sind. Sacheinlagen sind bei einer Gründungsprivilegierung ausgeschlossen. Sacheinlagen wie Gesellschaftsbeteiligungen, Laptops oder andere Gegenstände können nur bei einer “normalen” GmbH eingebracht werden.

Muss die Gründungsprivilegierung im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden? Wie lange kann die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden? Und was muss dabei beachtet werden?

Die Gründungsprivilegierung muss im Gesellschaftsvertrag von den Gesellschaftern vereinbart werden. Vorteil ist, dass solange die Gründungsprivilegierung besteht, die Gesellschafter auch im Fall einer Insolvenz der Gesellschaft nur zu Zahlungen in Höhe der von ihnen übernommenen gründungsprivilegierten Stammeinlagen verpflichtet sind. Der Nachteil: Die Gründungsprivilegierung besteht maximal zehn Jahre und muss nach Ablauf dieser Zeit das Stammkapital auf den regulären Mindestbetrag vom 17.500 Euro aufgestockt werden, was wiederum mit Kosten verbunden ist.

Ist mit der Volleinzahlung der Stammeinlage eine weitere Haftung eines Gesellschafters ausgeschlossen?

Jeder Gesellschafter haftet prinzipiell nur für die von ihm übernommene Stammeinlage. Zahlt der Gesellschafter diese sofort zur Gänze ein, ist er soweit von seinen Einzahlungsverpflichtungen befreit. Aufgepasst werden muss jedoch, dass auch nach Ausscheiden aus der Gesellschaft die Haftung für eine nicht voll einbezahlte Stammeinlage fünf Jahre aufrecht bleibt, sollte vom Rechtsnachfolger diese nicht bezahlt werden.

Auch haften die Mitgesellschafter untereinander (Solidarhaftung). Kommt ein Mitgesellschafter trotz Aufforderung seiner Einzahlungsverpflichtung nicht nach und reicht der Erlös aus dem Verkauf des Geschäftsanteils des zahlungspflichtigen Gesellschafters nicht aus, haften alle Mitgesellschafter für die nicht einbringliche Stammeinlage im Verhältnis.


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Christian Praxmarer, ab sofort COO, sowie Darren Verlenden, ab sofort CEO von Single Use Suport (c) Single Use Support

Das 2016 gegründete Tiroler Scaleup Single Use Support entwickelt und erzeugt mechatronische Anlagen für die Pharmaindustrie. Konkret hat sich das Unternehmen der Gründer Johannes Kirchmair und Thomas Wurm auf Komplettlösungen für den Umgang mit Flüssigarzneimitteln spezialisiert. Single Use Support positioniert sich indes als Anbieter von innovativen Flüssigkeitsmanagement- und Kühlkettenlösungen für die biopharmazeutische Industrie.

Mehrheitsübernahme nach Exit-Gerüchten

Gut sieben Jahre nach seiner Gründung stand ein “Milliarden-Exit” im Raum – damals soll der Laborausrüster Sartorius Interesse an einer Übernahme bekundet – brutkasten berichtete. Im Mai dieses Jahres kam schließlich die Botschaft zur Mehrheitsübernahme. Allerdings nicht vom besagten Laborausrüster. Die dänische Novo Holdings übernahm mit 60 Prozent die Mehrheit an Single Use Support – der Kaufpreis wurde nicht genannt.

Nun bekommt das Unternehmen mit Darren Verlenden einen neuen CEO. Zuletzt war Verlenden als Executive Vice President für den Bereich Prozesslösungen bei der Merck KGaA Darmstadt Deutschland tätig. Bisher weist Verlenden über 20 Jahre Erfahrung im Life-Science Bereich vor. In seiner neuen Position soll er für die Wachstumsstrategie und den Ausbau der globalen kommerziellen und operativen Präsenz des Tiroler Scaleups verantwortlich sein.

Verlenden wird CEO, Praxmarer nun COO

“Ich freue mich darauf, einem so talentierten Team beizutreten und Single Use Support dabei zu helfen, die nächste Phase seines Wachstumskurses einzuleiten”, so Verlenden. “Das Portfolio hat einen außergewöhnlichen, differenzierten Wert und eine starke Tradition in der Bereitstellung innovativer Lösungen, die den sich wandelnden Bedürfnissen unserer Kunden gerecht werden.”

Christian Praxmarer, der seit November 2023 als CEO im Kufsteiner Scaleup tätig war, wird als Co-Geschäftsführer und Chief Operating Officer mit Sitz in Kufstein weiterhin “ein wichtiger Teil des Führungsteams” sein, heißt es vom Unternehmen. Gemeinsam soll das Führungsteam daran arbeiten, die Marktposition des Unternehmens zu stärken.

Johan Hueffer, Senior Partner, Principal Investments bei Novo Holdings, dem Mehrheitseigentümer des Scaleups, sagt zum Führungswechsel: “Wir freuen uns, Darren im Single Use Support Team begrüßen zu dürfen. Er ist eine dynamische, globale Führungspersönlichkeit mit hochrelevanter Erfahrung und passt hervorragend in die Single Use Support Organisation.”

Neue CCO und zwei neue Beiräte

Zusätzlich zur Ernennung des neuen CEOs hat Single Use Support sein Führungsteam mit Ulrike Lemke als Chief Commercial Officer (CCO) verstärkt. Lemke war zuvor in leitenden Positionen im Bereich Handel und Produktion bei Lonza, Sartorius und zuletzt bei Recipharm tätig.

Darüber hinaus wurden zwei leitende unabhängige Direktoren in den Beirat von Single Use Support berufen. Meeta Gulyani, die über Erfahrung in den Bereichen Vertrieb, Strategie und M&A in der Pharma- und Life-Science-Industrie verfügt, sowie Stefan Stoffel, der über Kenntnisse und Erfahrung in den Bereichen Betrieb und Produktion in der Bioprozessindustrie verfügt. Beide werden künftig als Beiräte von Single Use Support fungieren.

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