28.06.2019

Stammkapital und Gründungsprivilegierung: Was Startups wissen müssen

Experteninterview. Stammkapital und Gründungsprivilegierung sind zwei Themen, die sich Startup-Gründer bei der GmbH-Gründung besser genauer ansehen sollten. Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth hat uns die wichtigsten Fragen dazu beantwortet.
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Die GmbH ist nicht umsonst die beliebteste Rechtsform bei heimischen Startups. Der Name sagt es schon: In der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eben die Haftung beschränkt. Und zwar – solange es sich um eine „normale“ Insolvenz ohne weitere Vergehen handelt – auf das eingesetzte Stammkapital. Was dabei rechtlich zu beachten ist, und wie sich die Lage ändert, wenn man die Gründungsprivilegierung (also eine Reduzierung der Stammeinlage) in Anspruch nimmt, hat uns Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth im Experteninterview erklärt.

+++ Die unparteiische Instanz im Startup-Rechtsdschungel +++


Wie hoch ist das Stammkapital einer GmbH, wie viel muss mindestens eingezahlt werden?

Stammkapital und Gründungsprivilegierung
(c) Notariatskammer: Notarsubstitut Mag. Nicolas Kotzmuth

Die Höhe des Stammkapitals wird von den Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 35.000 Euro. Jeder Gesellschafter übernimmt hierbei eine vereinbarte Stammeinlage. Die Summe der Stammeinlagen ergibt das Stammkapital. Die Gesellschafter haben zumindest – sollte nicht die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden – die Hälfte, somit 17.500 Euro einzubezahlen.

Was ist der Sinn und Zweck des Stammkapitals bzw. einer Stammeinlage?

Das Stammkapital stellt den Grundstock des Vermögens der Gesellschaft dar. Es ist zum Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch auch der Haftungsfonds für die Gläubiger der Gesellschaft. Die von einem Gesellschafter geleistete Stammeinlage bildet die Basis für die Ausübung des Stimmrechts bzw. das Mitspracherecht des Gesellschafters.

Was ist im Vergleich dazu die Gründungsprivilegierung? Wie hoch ist sie? Wie viel muss bar eingezahlt werden? Können auch Sacheinlagen eingebracht werden?

Die Gründungsprivilegierung ermöglicht eine GmbH-Gründung mit geringerem Kapitalaufwand. Die gründungsprivilegierte Stammeinlage beträgt mindestens 10.000 Euro, auf die zumindest 5000 Euro von den Gesellschaftern zu leisten sind. Sacheinlagen sind bei einer Gründungsprivilegierung ausgeschlossen. Sacheinlagen wie Gesellschaftsbeteiligungen, Laptops oder andere Gegenstände können nur bei einer „normalen“ GmbH eingebracht werden.

Muss die Gründungsprivilegierung im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden? Wie lange kann die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden? Und was muss dabei beachtet werden?

Die Gründungsprivilegierung muss im Gesellschaftsvertrag von den Gesellschaftern vereinbart werden. Vorteil ist, dass solange die Gründungsprivilegierung besteht, die Gesellschafter auch im Fall einer Insolvenz der Gesellschaft nur zu Zahlungen in Höhe der von ihnen übernommenen gründungsprivilegierten Stammeinlagen verpflichtet sind. Der Nachteil: Die Gründungsprivilegierung besteht maximal zehn Jahre und muss nach Ablauf dieser Zeit das Stammkapital auf den regulären Mindestbetrag vom 17.500 Euro aufgestockt werden, was wiederum mit Kosten verbunden ist.

Ist mit der Volleinzahlung der Stammeinlage eine weitere Haftung eines Gesellschafters ausgeschlossen?

Jeder Gesellschafter haftet prinzipiell nur für die von ihm übernommene Stammeinlage. Zahlt der Gesellschafter diese sofort zur Gänze ein, ist er soweit von seinen Einzahlungsverpflichtungen befreit. Aufgepasst werden muss jedoch, dass auch nach Ausscheiden aus der Gesellschaft die Haftung für eine nicht voll einbezahlte Stammeinlage fünf Jahre aufrecht bleibt, sollte vom Rechtsnachfolger diese nicht bezahlt werden.

Auch haften die Mitgesellschafter untereinander (Solidarhaftung). Kommt ein Mitgesellschafter trotz Aufforderung seiner Einzahlungsverpflichtung nicht nach und reicht der Erlös aus dem Verkauf des Geschäftsanteils des zahlungspflichtigen Gesellschafters nicht aus, haften alle Mitgesellschafter für die nicht einbringliche Stammeinlage im Verhältnis.


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Moritz Plassnig
© zVg - Moritz Plassnig.

CloudBees zählt zu den führenden Anbietern im Bereich Software-Delivery und wird von namhaften Investoren wie Goldman Sachs Asset Management, Morgan Stanley Expansion Capital und HSBC unterstützt. 2018 übernahm das milliardenbewertete US-Unternehmen das Wiener Startup Codeship, das Gründer Moritz Plassnig ab 2011 aufgebaut hatte. Nach mehreren Führungspositionen in der Softwarebranche kehrt Plassnig nun zu CloudBees zurück und übernimmt dort die Rolle des CEO sowie einen Sitz im Board of Directors.

Zuletzt war Plassnig als Chief Product Officer bei Immuta tätig, einer Plattform für Datensicherheit und -governance, wo er die Bereiche Produktentwicklung, Technik und Kundenerfolg leitete.

Plassnig: „Softwareentwicklung im Umbruch“

„Die Softwareentwicklung befindet sich erneut in einem Umbruch“, sagt Plassnig. „Unternehmen stehen unter dem Druck, Agentic Coding einzuführen, ohne die Kontrolle zu verlieren. Das erfordert Aufsicht, Nachvollziehbarkeit und menschliche Beteiligung. CloudBees hat mehr als ein Jahrzehnt damit verbracht, das Vertrauen der weltweit größten und am stärksten regulierten Engineering-Organisationen zu gewinnen. Die Frage jedes CIOs lautet derzeit: Wie kann ich mithalten, ohne die Kontrolle zu verlieren? Wir sind mit der richtigen Lösung zur richtigen Zeit am richtigen Ort.“

Unter Plassnigs neuer Führung möchte CloudBees ein AI-first-Unternehmen werden, sowohl bei den entwickelten Produkten als auch intern. KI-Agenten sind bei CloudBees aktuell in den Bereichen Engineering, Marketing und Kundenbetreuung eingebettet.

„Kurs nicht beibehalten“

Die Plattform hilft Unternehmen dabei, Regeln festzulegen, Risiken zu kontrollieren und den Überblick über die Softwareentwicklung zu behalten. Änderungen durch Menschen oder KI sind jederzeit sichtbar und nachvollziehbar. So können große Unternehmen KI sicher nutzen, ohne ihre bisherigen Tools und Arbeitsweisen auszutauschen. Plassnig spricht bereits mit Kunden und wird dies auch in den nächsten Wochen weiter vorantreiben.

„Wir sind Anuj dankbar, dass er CloudBees profitabel und fokussiert hinterlassen hat. Aber der Vorstand hat Moritz nicht an Bord geholt, um den bisherigen Kurs beizubehalten“, kommentiert Sacha Labourey, Mitbegründer und Vorstandsmitglied von CloudBees, die Bestellung. „Agentic Coding verändert gerade grundlegend, was Unternehmen von uns erwarten, und CloudBees wird sich ebenso radikal wandeln. Moritz weiß aus eigener Erfahrung, was es heißt, Software mittels Agentic Coding zu entwickeln. Das verändert seine Sichtweise auf die Governance, die sowohl Unternehmen als auch Entwicklerteams benötigen. Er hat das nötige Gespür, um diese Transformation anzuführen.“

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