26.09.2022

Gleichbehandlungsanwaltschaft: “Es gibt keinen ersten Po-Grabscher gratis”

Im brutkasten-Interview mit Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, sprechen wir über die kostenlosen Beratungsmöglichkeiten bei sexueller Belästigung.
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Sandra Konstatzky ist Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft. @Nurith wagner-Strauss

Sandra Konstatzky ist Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW). Seit 1991 setzt sich die Einrichtung für Gleichstellung gegen Diskriminierung ein. Die GAW betreibt Bewusstseinsarbeit, um den sozialen Wandel in der österreichischen Gesellschaft zu forcieren. Zudem bietet die Gleichbehandlungsanwaltschaft kostenlose Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei Diskriminierungserfahrungen für alle. Um die Menschen zu Gleichbehandlung und Gleichstellung zu sensibilisieren, leistet die GAW auch Informationsarbeit, indem sie Workshops anbietet und Informationsmaterial teilt.

Im brutkasten-Interview zur Initiative #growrespect erklärt Konstatzky, wie sexuelle Belästigung im Arbeitskontext definiert wird, wer bei Übergriffen das Risiko trägt und wie die Gleichbehandlungsanwaltschaft bei sexueller Belästigung vorgeht.

Was bedeutet sexuelle Belästigung im Arbeitskontext genau?

Sandra Konstatzky: Die Überschreitung des Selbstbestimmungsrechts auf der einen Seite, aber auch Würdeverletzung auf der anderen. Das Gefühl zu haben, nicht mehr auf Augenhöhe nein sagen zu können oder nicht mehr freiwillig eine Avance oder sexuelle Handlung zu akzeptieren. Auch die starke Betonung des Körpers einer Frau seitens Arbeitskolleg:innen oder Vorgesetzten fällt unter sexuelle Belästigung, denn es findet immer mit einem Platzverweis statt. Komplimente wie “du hast eine neue Frisur, deine Haare gefallen mir super” sind ok. Dennoch muss man aufpassen. 

Anhand eines Beispiels ist das so: Wenn jemand beim Bewerbungsgespräch der Bewerber:in gegenüber sagt: “Du gefällst mir sehr gut, lass uns etwas essen gehen”, sind wir damit schon im Bereich der sexuellen Belästigung. Denn diese Einladungen und Komplimente, die im Arbeitskontext stattfinden, wirken belästigend. Manche Männer verstehen nicht, dass sie nicht einfach so junge Frauen, die bei ihnen anfangen zu arbeiten, anmachen können. 

Das Mitmachen ist manchmal immanent, weil man keine Folgen davon tragen möchte. Und das ist im Gesetz genau vertreten.

Sandra Kosntatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft

Was passiert, wenn Frauen für eine gewisse Zeit mitmachen müssen, da sie andernfalls Konsequenzen befürchten?

Natürlich beobachten wir Fälle, wo Frauen mitgemacht haben. Da ist es schwieriger, einem nicht sensibilierten Richter zu beweisen, dass es sich trotzdem um sexuelle Belästigung handelt. Das Mitmachen ist manchmal immanent, weil man keine Folgen davon tragen möchte. Und das ist im Gesetz genau vertreten. Lässt eine Person das beim ersten Mal zu und sagt bei der zweiten Belästigung etwas, darf man sich trotzdem beschweren. Es gibt keinen ersten Po-Grabscher gratis.

Wer trägt dann die Schuld?

Wenn jemand auf der Arbeit in einer machtvollen Situation ist und diese ausnutzt, trägt die Person das Risiko des Übergriffs. Also die Person, die in dieser Situation etwas ausprobiert. 

Fehlt den Belästigern das Wissen, dass es sich bei unsittlichen Berührungen und Äußerungen um sexuelle Belästigung handelt?

Es ist den Belästigern meist bewusst, was sie machen, sie tun aber so, als wüssten sie es nicht. Als 60-Jähriger weiß man, dass man einer 20-Jährigen im Bewerbungsgespräch nicht “du gefällst mir, gehe mit mir essen” sagen soll.  Es gibt bekannte Persönlichkeiten die stark davon ausgehen, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erst dann anfängt, wenn sie jemandem auf den Hintern greifen. Sie ignorieren den restlichen Teil des Gleichbehandlungsgesetzes und glauben, dass es für sie nicht gilt. Es gibt viele Männer, die in unhinterfragten Strukturen in Machtpositionen sitzen und glauben, dass sie alles dürfen. Und aus unserer Sicht dürfen sie das nicht. 

Wir geht die Gleichbehandlungsanwaltschaft vor, wenn ein Fall gemeldet wird? 

Wir sind eine Beratungseinrichtung, das heißt, wir helfen Betroffenen dabei, den Fall an die Gleichbehandlungskommission zu tragen. Wir bereiten den Fall mit der betroffenen Person vor. Dieser wird von der Gleichbehandlungskommission überprüft. Meldet sich eine Person bei uns, kommt es zu Beratungsgesprächen, wo die Situation abgeklärt wird. Man bespricht was passiert ist, woran sich die Person noch erinnern kann, ob es Aufzeichnungen gibt, wie traumatisiert die Person ist, etc. Wir gehen davon aus, dass die Betroffenen etwas erzählen, das stimmt. Wir als Gleichbehandlungsanwaltschaft stellen nichts in Frage, weil wir nicht die Stelle sind, die das überprüfen muss. Wir glauben den Betroffenen, die sich an uns wenden. Die Beweislast liegt hier zugunsten der Betroffenen. Aber als Jurist:innen müssen wir schauen, welche Möglichkeiten wir haben, das zu beweisen. 

Wie kann die Betroffene ihren Fall gut darlegen? 

Häufig fällt der Entschluss zugunsten der Betroffenen aus, auch wenn Aussage gegen Aussage steht. Es gibt keine Garantie, dass man sicherlich gewinnt oder verliert. Aber unsere Unterstützung ist sehr notwendig, da wir mit den Betroffenen definieren, was alles vor Gericht erwähnt werden muss. Wir hören nicht nur die Geschichte, sondern klären auch den Kontext, ob es eventuell auch aufgefallen ist. Da geht es darum, dass sich das Verhalten der belästigten Person verändert und sie sich nach der sexuellen Belästigung sowohl sozial als auch von Freizeitaktivitäten zurückgezogen hat. Eine Belästigung kommt niemals alleine. Man kann davon ausgehen, dass der Belästiger das davor auch gemacht hat. Vielleicht herrscht im Umfeld von dieser eine hohe Personalfluktuation, die darauf hindeutet.

Wie viel kostet die Beratung und die Bearbeitung des Falles? 

Die Beratung ist kostenlos und löst nichts aus, was die Betroffenen nicht haben möchten. Nur weil wir darüber sprechen und beraten, wird der Fall nicht automatisch an die Gleichbehandlungskommission weitergeleitet.

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Universität Innsbruck, Spin-offs
(c) Universität Innsbruck

Vergleicht man die österreichische Spin-off-Landschaft mit jener anderer Länder, erweist diese sich als mager – wären da nicht diverse heimische Universitäten, die proaktiv Spin-offs fördern, wie brutkasten berichtete. Die Universität Innsbruck gilt als einer dieser Innovationstreiber.

Spin-offs in Deutschland

Eine Studie aus dem Oktober 2023 zur Entrepreneurship Performance deutscher Hochschulen ermittelte die Anzahl an Gründungen aus Hochschulen von 2014 bis 2022 und weist diese Werte für die 20 am höchsten gerankten Universitäten in Deutschland aus. Zusammen waren diese 20 Universitäten Ursprung von knapp 4.800 Startups. Dabei gibt es eine ausgeprägte Spitzengruppe mit der TU München (810 Startups) ganz vorne, gefolgt mit weitem Abstand von der TU Berlin (466) und dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT, 321).

Hierzulande hat sich die Universität Innsbruck seit der Gründung ihrer Beteiligungsgesellschaft im Jahr 2008 über die Uni-Holding an 39 Spin-offs beteiligt. Durch die neu gegründeten Unternehmen wurden seither mehr als 200 neue Arbeitsplätze geschaffen.

“Der Ansatz der Universität Innsbruck, akademisch getriebene Spin-offs wirksam zu unterstützen, zeigt Früchte”, sagt Rektorin Veronika Sexl. “Durch die Unternehmen wird spezialisiertes Grundlagenwissen zum Wohle der Gesellschaft transformiert und diesen strategischen Ansatz werden wir auch in Zukunft weiter forcieren.” Neben Studienangeboten im Bereich Entrepreneurship und dem gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Tirol betriebenen Gründungs- und Innovationszentrum InnCubator stellt die 2008 gegründete Beteiligungsgesellschaft Uni-Holding ein Kernelement der Strategie dar.

AQT und ParityQC als Aushängeschilder

Aktuell hält die Uni-Holding 23 Beteiligungen an Ausgründungen aus der Universität Innsbruck. Diese Unternehmen sind in den Bereichen Digitalisierung, Finanzen, Gesundheit, Ökologie und Technologie tätig. Neben den renommierten Ausgründungen im Bereich der Quantentechnologien – AQT und Parity QC – beschäftigt sich etwa das junge Spin-off QND – Quantum Network Design mit der Simulation von Quantennetzwerken, um die wesentlichen Grundsteine für eine industrielle Implementierung zu legen.

Beispiele der Innsbrucker Spin-offs

Innfoliolytix wäre ein weiteres Beispiel der Spin-off-Strategie: Das Startup macht Kapitalmarktanleger:innen aktuelle Forschungsergebnisse in Form von quantitativen Anlagestrategien zugänglich. Die Universitätsprofessoren Matthias Bank und Jochen Lawrenz vom Institut für Banken und Finanzen sind an der gemeinsamen Gründung und Entwicklung des Unternehmens mit der BTV AG und der Universität Innsbruck beteiligt; seit 2024 gilt Innfoliolytix als eine FMA-lizenzierte Wertpapierfirma. Im November 2024 wurde der vom Startup beratene und von der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft verwaltete Fonds “Quant Global Plus” mit dem Österreichischen Dachfonds Award 2024 des GELD-Magazins in den Kategorien “Aktiendachfonds 1 Jahr” und “Aktiendachfonds 3 Jahre” ausgezeichnet.

KinCon biolabs wiederrum baut seine patentierte Plattformtechnologie weiter aus, um Pharmaunternehmen bei der Lösung medizinischer Herausforderungen, insbesondere bei Krebs und Morbus Parkinson, zu unterstützen. Das von Philipp Tschaikner und Eduard Stefan gegründete Unternehmen entwickelt eine zellbasierte Reportertechnologie, die strukturelle Veränderungen von schwer zu analysierenden Zielproteinen sichtbar macht. Wenn ein Wirkstoffkandidat an einen, spezifisch für das Zielprotein entwickelten Reporter bindet, beginnt der genetisch kodierte Reporter in den Zellen zu leuchten. Damit lasse sich die Wirksamkeit von Medikamentenkandidaten systematisch vorhersagen, sodass die Pharmaunternehmen neuartige Therapien schneller in die klinische Anwendung, d.h. zu den Patient:innen, bringen könnten.

Kartenspiel in USA lizenziert

Das von Physiker:innen an der Universität Innsbruck entwickelte Kartenspiel Seeker Chronicles konnte mittlerweile an den renommierten US-amerikanischen Spieleverlag Wise Wizard Games lizenziert werden. Es verbindet Wissenschaftsvermittlung mit Spielelementen. Dessen Erfinder:innen Hendrik Poulsen Nautrup, Lea Trenkwalder und Fulvio Flamini haben das Spin-off-Unternehmen OneStone Studios gegründet und arbeiten aktuell an Erweiterungen, einer digitalen Version des Spiels und mehreren neuen Spielen, alle mit dem Ziel, Wissenschaft der Gesellschaft näherzubringen.

Arbeitsbedingungen, Arbeitsorganisation und daraus resultierende Beanspruchungen mit dem Ziel zu betrachten, Arbeit “menschenzentriert” zu gestalten und hinsichtlich verschiedener Humankriterien in Unternehmen und Organisationen zum Wohle aller Beteiligten zu verbessern – das ist das Vorhaben von Humane Arbeit. Gegründet von Cornelia Strecker, Christian Seubert und Jürgen Glaser bietet das Spin-off arbeitspsychologische Beratung auf dem aktuellsten Stand wissenschaftlicher Forschung.

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