12.10.2022

Gleichbehandlungsanwaltschaft: „Sexuelle Belästigung kommt in Startups versteckter vor“

Im zweiten Teil des brutkasten-Interviews spricht Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, über sexuelle Belästigung und Diskriminierung in Startups und erklärt, warum Intersektionalität die Wahrscheinlichkeit von Belästigungen erhöht.
/artikel/gleichbehandlungsanwaltschaft-sexuelle-belaestigung-beratung-teil-2
Sandra Konstatzky ist Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft. @Nurith wagner-Strauss

Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW), erklärte im ersten Teil des brutkasten-Interviews, wie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz definiert wird und betonte: “Es gibt keinen ersten Po-Grabscher gratis”. Dabei sprach sie über die kostenlosen Beratungsmöglichkeiten bei sexueller Belästigung und erklärte, wie die GAW bei einem gemeldeten Fall vorgeht und diesen an die Gleichbehandlungskommission überträgt.  

Im zweiten Teil des Gesprächs verrät Konstatzky, warum das Thema sexuelle Belästigung und Diskriminierung vor allem in Startups verschwiegen wird und erklärt, weshalb intersektionale Personen häufiger von diesen Problemen betroffen sind. 

Die Startup-Szene ist für ihre Wokeness bekannt. Wie gehen Jungunternehmen mit sexuellen Belästigungen um? 

Aus meiner Beratungserfahrung kann ich sagen, dass das Thema sexuelle Belästigung in Startups versteckter vorkommt. Das kommt daher, da Jungunternehmen sich oft als offen, lustig und sozial zeigen. Es wird geglaubt, dass das bei ihnen kein Thema ist, aber erst dann wird es zum Problem. Gerade in Arbeitsplätzen, wo man ein befreundetes Verhältnis sowohl mit den Kolleg:innen als auch mit dem CEO hat, muss man darauf achten, dass man einen Arbeitsraum schafft, wo Strukturen wachsen können. Das “wir sind eine große Family”-Motto in vielen Startups macht es oft schwieriger, diese Themen anzusprechen. Denn ein Arbeitsverhältnis ist nie auf Augenhöhe. 

Wie sieht es in IT-Unternehmen aus? Gibt es mehr Awareness für diese Themen, da die Frauenquote in dieser Branche langsam aber dennoch steigt?

Nur weil Frauen in der Technik sind, heißt es nicht, dass sexuelle Belästigungen und Diskriminierungen nicht mehr vorkommen. Junge Menschen sind eher dazu geneigt, darüber zu reden. Die Gefahr besteht darin, dass Startups alle auf Augenhöhe und gleich sehen. Dadurch glauben Arbeitgeber:innen, dass sie sich nicht mehr mit diesen Problemen beschäftigen bzw. sich Gedanken darüber machen müssen. Wenn Angestellte das von oben so kommuniziert bekommen und wissen, dass nichts passiert, was ist dann das für ein Arbeitsverhältnis?

Wenn man Frauen statt fachlichem Feedback Komplimente über ihr Aussehen gibt, muss man sich nicht wundern, wenn es Entgeltdiskriminierungen in einem Unternehmen gibt.

Sexuelle Belästigung ist eine spezielle Form der geschlechtsbezogenen Diskriminierung. Zur Diskriminierung auf Basis des Geschlechts gehören aber auch andere Sexismus-Erfahrungen. Wie sieht es mit der Gleichstellung von Geschlechtern in Unternehmen aus?

Wenn man Frauen statt fachlichem Feedback Komplimente über ihr Aussehen gibt, muss man sich nicht wundern, wenn es Entgeltdiskriminierungen in einem Unternehmen gibt. Das ist kein Wunder, weil Frauen nicht mit ihren fachlichen Kompetenzen, sondern mit ihrem Aussehen wahrgenommen werden. Solange die Strukturen sich in einem Unternehmen nach Frau und Mann teilen, muss man sich auch nicht wundern, warum Frauen nicht befördert werden und warum sie nach der Karenz im hintersten Kammerl des Büros landen. 

Gibt es Branchen, in denen sexuelle Belästigung häufiger vorkommt?

In Unternehmen, wo Geschlechterrollen eingefleischt sind, ist es immanent, dass Belästigungen jeglicher Formen vorkommen und ein Boden dafür sind. Die klassischen Beispiele sind Pilot und Stewardess oder Chef und Sekretärin. 

Gibt es ein Beispiel, das fast alle Frauen betrifft?

Fahrschulen sind zum Beispiel sehr starke Stereotypen-Räume. Ich glaube, es gibt keine Frau, die in einem Fahrschulauto von ihrem Fahrer nicht belästigt worden ist. Autos sind derart sexualisiert, das ist unfassbar. Man glaubt nicht, wie platt die Belästigungen in Fahrschulautos sind. Bei einer Befragung würden wahrscheinlich 99 Prozent der Fahrschülerinnen angeben, dass sie im Fahrschulauto sexuell belästigt worden sind. Die Fahrschule ist bei uns ein Klassiker. 

Welches Thema spielt Intersektionalität bei sexuellen Belästigungen und Diskriminierungen am Arbeitsplatz? 

Frauen, die noch keinen Status sowie einen anderen intersektionellen Aspekt im Package haben, sind davon mehr betroffen. Das Exotisierende und Sexualisierte steht dabei im Vordergrund. Gerade junge migrantische Frauen, die erst in die Berufswelt einsteigen, sind gefährdet. Sobald das Thema Race dazukommt – oder etwas zusätzliches – ist die Gefahr der Belästigung und Diskriminierung stärker. 

Wir haben beinahe kaum Transpersonen, die sich an uns wenden. Aber wenn, dann sind es überwiegend Transfrauen. Im letzten Jahr hatten wir ungefähr zehn Personen. Hier geht es um Belästigungen wie Abwertungen. Ich denke aber, dass sie auch massiven sexuellen Belästigungen ausgesetzt sein können. Die Fälle, die wir bisher hatten, zeigen, dass Transpersonen schwer in der Arbeitswelt Fuß fassen. Vor allem in der Güter- und Dienstleistungsbranche steigt die Zahl der Belästigungen. 

Wenden sich auch Männer an die Gleichbehandlungsanwaltschaft?

Nach wie vor wendet sich das weibliche Geschlecht verstärkter an uns, aber wir hatten schon einige Fälle, die Männer betroffen haben. Diese wurden von uns an die Gleichbehandlungskommission übergeben. Die patriarchale Dividende zeigt sich sogar in der Hierarchie, wenn eine Abteilungsleiterin von einem Mitarbeiter belästigt wird. Jedoch hatten wir auch Fälle, in denen Frauen, die hierarchisch höher gestellt waren, männliche Angestellte belästigt haben. Dabei ging es um Situationen, dass der Angestellte ihr sexuell dienen sollte. Das passiert auch, wenn Männer von einer weiblichen Führungskraft abhängig sind. Beispiele wären, wenn eine Chefin für Lohnerhöhungen zuständig ist und um unangebrachte Leistungen fragt oder eine Filialleiterin einen Mann kündigt, weil er mit ihr keine Affäre eingehen möchte. Männer tun sich in solchen Fällen viel schwerer, eine Art Opferhaltung einzunehmen. “Er soll sie doch flachlegen, damit eine Ruhe ist” – hören Männer sehr oft. Auch Frauen sagen, dass sie nachgegeben haben, damit Ruhe ist. Bei Männern geht es um das Machtgefüge, das ist nicht gleich zwischen Mann und Frau. 

Wir müssen Frauen kommunizieren, dass sie auch gegen bedrohliche Gegner gewinnen können

Gibt es auch Fälle, wo Frauen sich von anderen Frauen oder Männer von anderen Männern belästigt fühlen? 

Wir hatten mal einen Fall, da ging es nicht direkt um Belästigung, sondern darum, dass sich die Person belästigt fühlte. Eine Lehrerin an einer katholischen Schule hatte sich geoutet und bekannt gegeben, dass sie lesbisch ist. Daraufhin meldete sich eine andere Lehrerin dieser Schule bei uns, da sie sich von der lesbischen Kollegin belästigt fühlte. Wir haben diesen Fall als Gleichbehandlungsanwaltschaft nicht vertreten, weil es eine homophobe Anhaltung war. Bei Männern gibt es einen Mythos, dass homosexuelle Männer Angestellte mit ihrem Interesse verfolgen. Das Begehren wird dann auf einer Machtebene ausgeübt. Es gibt Männer, die andere Männer unterdrücken. 

Wie ist sexuelle Belästigung im Privatleben sowie am Arbeitsplatz zu unterscheiden?
Sobald eine Angestellte am Arbeitsplatz etwas angeboten bekommt, muss die Möglichkeit bestehen, dass sie darauf nein sagen kann. Das heißt, dass ein Chef sich mehr Gedanken darüber machen muss, wenn er eine Angestellte auf ein Abendessen einlädt und sicherstellen, ob die Person darauf auch nein sagen kann. Es macht einen Unterschied, ob ein Arbeitskollege oder der CEO eine Angestellte zum Essen einlädt. Da greift das Gleichbehandlungsrecht sehr schnell. Im Strafrecht – das im privaten Kontext greift – ist es aber so, dass das Streifen am Oberschenkel nicht als sexuelle Belästigung wahrgenommen wird, aber im Gleichbehandlungsgesetz, sobald es am Arbeitsplatz passiert, schon. Das Strafrecht hat eine höhere Grenze, aber seit 2008 – durch die Istanbul-Konvention – ist auch ein Pograbscher strafrechtlich relevant. Also alles, was die primären Geschlechtsteile betrifft. 

Was muss sich in unserer Gesellschaft ändern, damit wir diese Fälle reduzieren bzw. die Probleme eliminieren?

In Österreich haben wir sehr viele Stereotypen und somit kommt das Thema sexuelle Belästigung hier auch häufiger vor. Wir müssen gesellschaftspolitisch massiv daran arbeiten, Geschlechterstereotypen aufzulösen. Diese Themen müssen wir vermehrt auf die politische Agenda aufnehmen. Es ist wichtig, dass es machtvolle Stimmen gibt, die diese Probleme auch offen benennen. In den nordischen Ländern gibt es zum Beispiel sehr viele gute Ansätze.

Wir könnten den Rechtsschutz ausbauen und mehr Klagenfonds einrichten, damit Frauen mehr klagen können. Unternehmen sollten Code of Conducts einführen. Wenn Firmen nach Förderungen anfragen, könnte man schauen, ob sie etwas gegen sexuelle Belästigung in ihrem Unternehmen machen. Arbeitgeber:innen müssen ihre Verantwortung als Teil der Gesellschaft wahrnehmen. Man kann diese Themen auch Top-Down benennen und sagen, was nicht ok ist. Wenn so etwas im eigenen Unternehmen vorfällt, sollte man immer auf der Seite der Betroffenen stehen und etwas dagegen machen.

Wir müssen Frauen kommunizieren, dass sie auch gegen bedrohliche Gegner gewinnen können und das Mindset der Frauen ändern, damit sie sich auch trauen, diese Fälle zu melden. Dank #metoo ist schon ein Bewusstsein da. Wir müssen aber auch präventiv Vorsorge leisten, wie jährliche Schulungen zu diesen Themen.  

Wir brauchen dich!

Das Thema #growrespect liegt uns am Herzen, doch wir wollen auch dass es einen Impact bewirkt. Dafür brauchen wir deine Unterstützung mit Feedback, das du uns innerhalb von 2-3 Minuten geben kannst:

Feedback geben
Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Gleichbehandlungsanwaltschaft: „Sexuelle Belästigung kommt in Startups versteckter vor“

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gleichbehandlungsanwaltschaft: „Sexuelle Belästigung kommt in Startups versteckter vor“

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gleichbehandlungsanwaltschaft: „Sexuelle Belästigung kommt in Startups versteckter vor“

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gleichbehandlungsanwaltschaft: „Sexuelle Belästigung kommt in Startups versteckter vor“

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gleichbehandlungsanwaltschaft: „Sexuelle Belästigung kommt in Startups versteckter vor“

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gleichbehandlungsanwaltschaft: „Sexuelle Belästigung kommt in Startups versteckter vor“

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gleichbehandlungsanwaltschaft: „Sexuelle Belästigung kommt in Startups versteckter vor“

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gleichbehandlungsanwaltschaft: „Sexuelle Belästigung kommt in Startups versteckter vor“

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gleichbehandlungsanwaltschaft: „Sexuelle Belästigung kommt in Startups versteckter vor“