11.03.2024

Neues Gesetz: Wartezeit bei Gewerbeanmeldung soll bald wegfallen

Das "GISA Express"-Gesetz ging heute in Begutachtung. Wartezeiten bei Gewerbeanmeldung und Co sollen damit bald der Vergangenheit angehören.
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Bürokratie - GISA Express
(c) Markus Spiske via Unsplash

Bis zu drei Monate kann die Bewilligung dauern, wenn man in Österreich ein reglementiertes Gewerbe anmeldet. Bei freien Gewerben ist immerhin noch mit drei bis zehn Tagen Wartezeit zu rechnen. Grund dafür ist, dass jeder Antrag manuell geprüft werden muss. Das soll bald nicht mehr der Fall sein. Mit „GISA Express“ (Anm. GISA ist das Gewerbeinformationssystem Austria des BMAW) sollen Gewerbeverfahren registerbasiert automatisiert werden und Wartezeiten – nicht nur bei der Gewerbeanmeldung – dadurch entfallen.

Kocher: „Ermöglichen schnellere Unternehmensgründungen“

Die Einführung bedarf allerdings einer rechtlichen Anpassung. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ging heute in Begutachtung. Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher beschreibt in einer Aussendung die Zielsetzung: „Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für ‚GISA Express‘ ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Entbürokratisierung der Gewerbeverwaltung. Durch den Entfall der manuellen Prüfung durch Behörden sparen wir Gründerinnen und Gründern viel Zeit und Ressourcen, ermöglichen schnellere Unternehmensgründungen und stärken damit den Wirtschaftsstandort.“

GISA Express: Gewerbeberechtigung per Knopfdruck

Mit dem neuen „GISA-Express“-Verfahren sollen Personen, die ein Gewerbe anmelden, zukünftig automatisch nach Gewerbeanmeldung per Knopfdruck den Nachweis zur Gewerbeberechtigung erhalten. Es sei davon auszugehen, dass bald etwa die Hälfte der derzeit mehr als 90.000 jährlich eingereichten Gewerbeanmeldungen mittels GISA Express erledigt werden können, heißt es vom Ministerium.

Nicht nur Gewerbeanmeldung

In der ersten Ausbaustufe sollen mit „GISA-Express“ neben Gewerbeanmeldungen (vorerst nur für natürliche Personen) auch die Eröffnung und Beendigung weiterer Betriebsstätten, Standortverlegungen, die Zurücklegung einer Gewerbeberechtigung, die Anzeige des Ausscheidens von gewerblichen Geschäftsführer:innen, die Anzeige des Ausscheidens einer Filialgeschäftsführung und die Anzeige der Einstellung der Reiseleistungsausübung abgewickelt werden.

GISA Express-Gesetz soll im Juni beschlossen werden

Die Begutachtungsphase des Gesetzes dauert nun sechs Wochen. Im Juni 2024 soll es im Wirtschaftsausschuss des Parlaments beschlossen werden. „Nach Implementierung der rechtlichen Grundlage werden alle notwendigen technischen Adaptierungen vorgenommen, um eine automatisierte Erledigung von Gewerbeverfahren zu ermöglichen“, heißt es vom Ministerium.

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Howie
© Suchart Wannaset - Ewa Lenart von Howie.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde nachträglich (11.9.2026) nach Erhalt eines Statements von Gründerin Ewa Lenart ergänzt.

„Ein Unternehmen mit 300 Ingenieurinnen und Ingenieuren gibt im Durchschnitt zwischen 1,8 und 36 Millionen Euro pro Jahr für die manuelle Informationsbeschaffung aus“, erklärt Ewa Lenart, Gründerin des Wiener Startups Howie, vergangenes Jahr. Ihr Unternehmen könne helfen, die Kosten dafür zu halbieren.

„AI Copilot for the Built Environment“

Dazu positionierte Howie sich als „AI Copilot for the Built Environment“. Die KI-gestützte Plattform für die Bau- und Immobilienbranche bereitet unter anderem Texte, Bilder und Konstruktionszeichnungen mit großen Datenvolumina auf. Dabei nutzt sie LLMs, um Muster in den Daten, etwa auch aus Berichten, E-Mails, Bildern und Zeichnungen, zu erkennen.

Zwei Investmentrunden 2025

Mit dem Konzept konnte Howie vergangenes Jahr mehrere Investoren überzeugen. Im März und im November 2025 verkündete das Unternehmen jeweils eine sechsstellige Finanzierungsrunde. Dabei dürfte es sich um Wandeldarlehen gehandelt haben: In den öffentlich einsehbaren Firmenbuch-Daten sind die Finanzierungsrunden nämlich in den Beteiligungsverhältnissen nicht ablesbar. Zudem holte Gründerin Lenart vergangenes Jahr den zweiten Platz in der Kategorie Startups beim brutkasten „Innovator of the Year“.

Konkursantrag – keine Details von Kreditschutzverbänden

Doch nun brachte das Startup einen Konkursantrag ein, wie die heimischen Kreditschutzverbände übereinstimmend berichten. Konkrete Informationen dazu liegen aktuell bei keinem der Verbände vor. Sollten die Investments tatsächlich in Form von Wandeldarlehen erfolgt sein, würde ihre Summe in die Passiva fallen.

Gründerin Lenart: Zwei Investments nicht rechtzeitig abgeschlossen

Auf brutkasten-Anfrage meldete sich Gründerin Ewa Lenart mit einem Statement zur Insolvenz. Man sei in einem „technisch sehr anspruchsvollen und noch relativ jungen Markt“ tätig, und habe in den vergangenen zwei Jahren ein starkes, wachsendes Interesse von weltweit führenden Architektur-, Ingenieur- und Beratungsunternehmen verzeichnen können. „Gleichzeitig erwiesen sich die Entwicklungs- und Implementierungszyklen in der Bau- und Immobilienbranche als länger und kapitalintensiver, als wir ursprünglich geplant hatten. Wir waren daher auf eine zusätzliche Finanzierung angewiesen, um die nächsten kommerziellen Meilensteine zu erreichen“, so die Gründerin.

Während der jüngsten Finanzierungsrunde habe man zwei Term Sheets mit etablierten Investoren unterzeichnet. „Letztendlich wurde jedoch keine der beiden Transaktionen innerhalb des Zeitrahmens abgeschlossen, den das Unternehmen benötigte“, schreibt Lenart. „Wir haben zudem ein deutlich schlankeres und stärker kundenfinanziertes Betriebsmodell geprüft, konnten die daraus resultierende Liquiditätslücke aber nicht rechtzeitig schließen.“

Weiterführung steht noch im Raum

Doch Lenart fügt an: „Die zugrunde liegende Marktthese ist aus meiner Sicht nach wie vor sehr stark. Als wir Howie gründeten, befanden sich KI-native Workflows für die Baubranche noch in einer sehr frühen Phase. In den letzten zwei Jahren haben sich die Investitionen und die Adaption in diesem Bereich deutlich beschleunigt.“ Man sehe weiterhin Interesse von Kunden und Branchenakteuren an Howie und seiner Technologie. „Ob und in welcher Form Teile des Unternehmens oder des Produkts fortbestehen werden, hängt nun vom Insolvenzverfahren ab“, so die Gründerin.

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