05.09.2022

GinGillard: Die zitrushaltige Spirituose nach Geheimrezept aus der Normandie

Das Startup GinGillard bietet seinen Kund:innen eine zitrushaltige Spirituose. Das Kultgetränk aus der Normandie mit 23,9 Prozent Alkoholgehalt wird nun in München nach geheimen Familienrezept produziert.
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Die GinGillard-Gründer. (c) GinGillard
Die GinGillard-Gründer. (c) GinGillard

Die Geschichte von GinGillard ist lang. Und zwar reicht sie bis in das 19. Jahrhundert zurück. Vom Limonadenstand über das Altstadtfest in der Normandie bis in die Münchner Destillerie – die GinGillard-Gründer haben einiges zu erzählen. Mit einer über Jahrzehnte hinweg verschwiegenen Rezeptur hat es das hörgeschädigte Founder-Trio rund um Fabio Del Tufo, Damian Breu und Dominik Nimar geschafft, die zitrushaltige Spirituose mit zitronig-herber Geschmacksnote aus der Normandie in die Kühlschränke der GinGillard-Liebhaber:innen zu bringen. „Wir sind gehörlos bzw. schwerhörig und haben kein Gehör. Aber wir bieten eine Geschmacksexplosion für das Auge, die Nase und für den Mund”, erklärt Del Tufo. 

Erster Gillard im 19. Jahrhundert ausgeschenkt

Über Jahre hinweg wurde aus der Limonen-Kräuter-Mischung ein auf Gin-basierendes Kultgetränk mit 23,9 Prozent Alkoholgehalt. Neben einem hochwertigen Gin mit den 13 typischen Botanicals enthält die zitrushaltige Spirituose den Gillard. „Der Gillard ist das Herzstück des Getränks, der es erst so harmonisch macht. Mit weiteren Zutaten wie der erfrischenden Zitrone wird der Gillard gemischt und am Ende mit dem Gin zusammengeführt. Erst dann entsteht dieses fruchtige Erlebnis, nicht zu hart und nicht zu süß“, so Damian. Der GinGillard eigne sich bestens pur, zum Dessert oder zum Mixen von Cocktails.

Die Rezeptur von Gillard wurde von Senior Gillard 1927 entwickelt. Für vier Jahre verkaufte er dieses Getränk an einem kleinen Limonadenstand in der Normandie. Daraufhin gab er die Rezeptur an seinen Sohn, Monsieur Gillard, weiter. Der vermischte das Getränk mit Gin, das er dann jährlich auf dem Altstadtfest verkaufte. Eines Tages probierte auch Fabio Del Tufo – Freund der Familie Gillard – das Kultgetränk aus der Normandie und verliebte sich in das Getränk. Um die Rezeptur von Monsieur Gillard zu erhalten, musste er versprechen, jeden Sommer auf dem Altstadtfest auszuhelfen. Gesagt, getan, erbte Del Tufo im Jahr 2003 das Rezept auf Schmierpapier und gründete 2016 GinGillard, um die zitrushaltige Spirituose mit verfeinerter Rezeptur zu vertreiben. 

Menschen mit Hörbehinderung designen Kunstboxen von GinGillard 

Neben dem Geschmack ihres Getränks sind die Gründer auch stolz auf das Design ihrer Kunstboxen. Denn die Boxen werden von Künstler:innen mit Hörbehinderung gestaltet. „Wir haben durch unsere Hörschädigung natürlich auch viele Barrieren erfahren, aber trotzdem haben wir drei es geschafft, mit viel Mut und Stärke diese Barrieren zu überwinden. Wir haben immer an uns geglaubt und sind von unserem Produkt überzeugt. Unser Ziel ist es, ein inklusives Unternehmen aufzubauen, mit einem besonderen Getränk“, sagt Damian. 


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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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