11.01.2022

Gewessler präsentiert neuen Klimarat: Die wichtigsten Eckpunkte

Am Dienstag präsentierte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler gemeinsam mit Expert:innen den neuen Klimarat. 100 Bürger:innen wurden dafür repräsentativ der österreichischen Bevölkerung nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und sollen künftig unterstützt von einem Wissenschaftsgremium Vorschläge für den Klimaschutz erarbeiten.
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Frackingverbot Fracking ÖVP Gewessler
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: | (c) Cajetan_Perwein

Der Klimarat war eine der zentralen Forderungen des Klimavolksbegehren im Juni 2020, das von fast 400.000 Menschen unterstützt wurde. Die Zielsetzung: Über den Klimarat soll die österreichische Bevölkerung künftig stärker bei Klimaschutzmaßnahmen mit eingebunden werden. Im März 2021 hat der Nationalrat die Bundesregierung ersucht, die Forderungen des Klimavolksbegehrens umzusetzen – und der Klimarat wurde schlussendlich beschlossen.

Derartige Bürgerräte zum Thema Klimaschutz existieren bereits in einigen europäischen Ländern, wie beispielsweise Frankreich, Dänemark oder Irland – hier ein Überblick. Aber auch auf Landesebene, wie in Vorarlberg, gibt es dieses beratende Beteiligungsverfahren für regionale Themen. In der Regel erarbeiten zufällig ausgewählte Bürger:innen Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen. Die Ergebnisse werden anschließend öffentlich präsentiert und diskutiert.

Wie wurden die Bürger:innen ausgewählt?

Der Klimarat hätte in Österreich bereits im November seine Arbeit aufnehmen sollen, der Start wurde jedoch pandemiebedingt auf Jänner 2022 verschoben. Heute Dienstag war es dann aber so weit: Klimaschutzministerin Leonore Gewessler präsentierte gemeinsam mit Expert:innen die Ausgestaltung des neuen Gremiums, das bereits am Wochenende das erste Mal zusammentreffen soll und 100 Bürger:innen umfasst.

Beim Gremium handelt es sich laut Gewessler um eine Art Mini-Österreich. Die Auswahl der Bürgerinnen und Bürger, die am Klimarat teilnehmen, wurde dabei mittels Zufallsprinzip von der Statistik Austria durchgeführt. Der Klimarat spiegelt laut Eigendefinition die österreichische Bevölkerung wider, was die Merkmale Wohnort, Alter, Geschlecht, Bildung und Einkommen anbelangt. Die Teilnehmer:innen sind mindestens 16 Jahre alt und haben ihren Hauptwohnsitz seit mindestens fünf Jahren in Österreich. Die jüngste Person im Klimarat ist 17 Jahre alt, die älteste 79 Jahre.

Darüber hinaus wurde laut Gewessler darauf geachtet, dass nicht nur Personen im Klimarat vertreten sind, die in der Klimafrage besonders engagiert sind – sondern einen Querschnitt der gesamten Bevölkerung darstellen. Dies trifft unter anderem auch auf die Herkunftsorte der Bürger:innen zu.

Wie werden unterschiedliche Interessen berücksichtigt?

Zudem soll ein 15-köpfiges wissenschaftliches Team den Klimarat beratend unterstützen. Die Auswahl der Wissenschaftler:innen erfolgte durch den Klimaforscher Georg Kaser und die Umweltökonomin Birgit Bednar-Friedl. Die Wissenschaftler:innen stammen zudem aus verschiedenen Fachrichtungen.

„Da im Klimarat sicher unterschiedliche Meinungen aufeinandertreffen werden, wollen wir Wissenschaftler:innen die Teilnehmer:innen bei ihrer Konsens- und Entscheidungsfindung mit wissenschaftlichem Fachwissen unterstützen“, so Kaser.

Neben dem wissenschaftlichen Beirat soll zudem ein Team aus wissenschaftlichen Evaluator:innen für unabhängiges Monitoring sorgen. Um sicherzustellen, dass unterschiedliche Perspektiven in der Klimadebatte berücksichtigt werden, begleitet auch ein Stakeholder-Beirat den Klimarat. Darin vertreten sind unter anderem die Wirtschaftskammer Österreich, Arbeiterkammer, aber auch das Klimavolksbegehren selbst.

Welche Effekt haben die ausgearbeiteten Antworten?

Am Samstag, 15. Jänner, werden die Bürger:innen des Klimarats erstmals aufeinandertreffen. Gemeinsam sollen sie dann Antworten rund um zentrale Zukunftsfragen entwickeln – angefangen vom Mobilität über Energie bis hin zum Thema Ernährung. Da es sich beim Klimarat um ein beratendes Gremium handelt, sind die ausgearbeiteten Vorschläge für die Politik jedoch nicht bindend. Im Idealfall werden sie jedoch – so die Intention des Klimarates – von der Politik aufgegriffen.

Katharina Rogenhofer, Sprecherin des Klimavolksbegehrens, betonte im Rahmen der Pressekonferenz: „Der Erfolg des Klimarats wird sich jedoch vor allem daran messen, ob die erarbeiteten Maßnahmen Eingang in den politischen Prozess finden und von Regierung und Parlament ernst genommen werden. Keinesfalls darf der Klimarat als politische PR-Aktion verwendet werden – das müssen Zivilbevölkerung und Medien sicherstellen.“

Welche Reaktionen gab es bislang?

Bereits kurz nach der Präsentation des Klimarates gab es von Parteien und Klimaschutzorganisationen erste Reaktionen, die größtenteils positiv ausfielen. So zeigten sich die Oppositionsparteien Neos und Spö in Aussendungen erfreut über den Start. Wichtig sei, so Neos-Klima- und Umweltsprecher Michael Bernhard, dass der Klimarat jedoch kein „stummes Scheingremium“ werden dürfe. Die Spö betonte hingegen, dass es nun auch das angekündigte Klimaschutzgesetz brauche, das die Basis für die Diskussionen im Klimarat bilde. Breite Ablehnung gab es hingegen nur von der Fpö, die neuen Belastungspakete, Teuerungen und Verbote befürchte.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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